Hallo,
mir ist bekannt, dass die Krankenkasse beim Zusammentreffen von Krankengeld und Rente i.d.R. einen Erstattungsanspruch gegenüber der DRV hat.
Meine Frage: Was habe ich danach in der Tasche? Weiterhin das steuerfreie volle Krankengeld oder anteilig eine noch nicht versteuerte Rente und ein bisschen Krankengeld, das unter den Progressionsvorbehalt fällt?
Viele Grüße