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Zusammentreffen von Reha und Altersrente

von N.N.11.07.2018 | 01:15
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Im Juni 2018 wurden einem Mitglied der GKV von der DRV Leistungen zur med. Reha bewilligt. Die Einrichtung hat noch keinen Termin mitgeteilt. Seit Juni 2018 besteht ferner Anspruch auf Altersrente als Vollrente. Erst einmal folgende Frage: Wie würde die DRV im Hinblick auf die bewilligte Reha vorgehen, falls jetzt die Altersrente (Vollrente) beantragt würde? Anders gefragt: Wann könnte die Altersrente (Vollrente) beantragt werden, ohne dass die Bewilligung der Reha in Frage gestellt wäre? Mir liegen einigermaßen widersprüchliche Auskünfte vor, vielen Dank im Voraus für klärende Hinweise.

1 Antworten

-am 11.07.2018 | 11:11
Hallo N.N., Leistungen zur Teilhabe in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen Versicherte erhalten, die noch nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bei denen eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erreicht werden kann. Bei Versicherten, die eine Altersrente in Höhe von mind. zwei Dritteln (66,6667 %) der Vollrente beziehen oder beantragt haben, ist das Ziel der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nicht mehr erreichbar. Es liegt ein Ausschlussgrund vor. Über die Ausschlussgründe und Mitteilungspflichten wird der Versicherte mit Bescheiderteilung in den "ergänzenden Bestimmungen" informiert. Wird erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides ein Ausschlussgrund bekannt, besteht bei gesetzlich Krankenversicherten ein Erstattungsanspruch gegen den Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Würde die Altersrente hingegen erst nach Beendigung der Maßnahme beantragt werden, könnte rückwirkend kein Leistungsausschluss entstehen.
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