Bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse, die neben ihrer Rente noch ein Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt ausüben, werden für die Beitragsberechnung
sowohl die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung als auch das Arbeitsentgelt (zzgl. ggf. weiterer Einnahmen) zugrunde gelegt.
Für den Beitrag, den Sie dann an Ihre Krankenkasse zahlen müssen, können Sie von der Deutschen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten. Diesen können Sie zusammen
mit Ihrer Rente beantragen. Aktuell beträgt der Zuschuss 7,3 % Ihres Rentenzahlbetrages.