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Experten-Antwort

Zuschuß zur freiwilligen Krankenversicherung

von Niederstadt17.12.2014 | 13:47
1032 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich werde ab 3/15 eine Altersrente beziehen und mein Arbeitsverhältnis weiterführen. Ich bin z.Zt. freiwillig krankenversichert, da mein Einkommen über der BMG liegt. Besteht in diesem Fall ein Anrecht auf Zuschuß und gibt es ein Formular zur Beantragung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse, die neben ihrer Rente noch ein Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt ausüben, werden für die Beitragsberechnung

sowohl die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung als auch das Arbeitsentgelt (zzgl. ggf. weiterer Einnahmen) zugrunde gelegt.

Für den Beitrag, den Sie dann an Ihre Krankenkasse zahlen müssen, können Sie von der Deutschen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten. Diesen können Sie zusammen

mit Ihrer Rente beantragen. Aktuell beträgt der Zuschuss 7,3 % Ihres Rentenzahlbetrages.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

rediculusam 17.12.2014 | 14:27
im Rentenantrag werden Sie mit der Problematik konfrontiert. Dort können Sie den Zuschuss beantragen.
W*lfgangam 17.12.2014 | 22:17
Hallo Niederstadt, es ist letztlich nur ein 'Kreuz' an der richtigen Stelle im Rentenantrag, was bei Antrag aufnehmenden Stellen automatisch bei Verwendung der Software eAntrag in die passenden Fragebogen eingetragen wird. Wenn Sie es lieber selbst analog/in Papierform erledigen wollen: Ziff. 12.3 ff. im R100, und Ziff. 5 im R810. Gruß w.
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