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Zuschuss zur Krankenversicherung

von Versicherungsberater16.02.2007 | 15:27
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4 Antworten

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Hallo, eine Kundin von mir ist Privat krankenversichert und war Ärztin. Nun ist Sie in Rente gegangen und erhält auch eine gesetzliche Rente. Es stellt sich die Frage, ob Sie den möglichen Zuschuß zur Krankenversicherung beantragen muß, oder ob dieser automatisch berechnet wird. Wie und wo kann dieser Zuschuß beantragt werden, von was hängt er ab? MfG H. Domigalle

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Rentner, die entweder als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse angehören oder privat bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, können auf Antrag einen Zuschuss zu ihren Aufwendungen für die Krankenversicherung erhalten. Dies gilt nicht, wenn sie gleichzeitig in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind (§ 106 SGB VI).

Der Antrag ist beim zuständigen Rentenversicherungsverträger zu stellen. Der Beginn der möglichen Zahlung ist abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung.

Den entsprechenden Vordruck R820 finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung (Formulare&Publikationen -> Formulare -> Rente -> Komplettpaket KVdR).

Mit freundlichen Grüßen

3 Antworten

Knappeam 16.02.2007 | 18:42
Rentner, die privat bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, erhalten auf Antrag (§19 SGB IV) einen Zuschuss zu ihren Aufwendungen für die Krankenversicherung (§106 SGB VI). Voraussetzungen für den Zuschuss sind: - Rentenbezug - Freiwillige oder private Krankenversicherung mit eigenem Rechtsanspruch - Antrag auf Zuschuss (der Antrag ist auch maßgebend für den frühestmöglichen Beginn des Beitragszuschusses (§§108, 99 SGB VI) Für den Rentenbewerber besteht bereits im Rahmen der formellen Rentenantragstellung oder bei der vorzunehmenden KVdR-Meldung nach §201 Abs.1 SGB V die Möglichkeit, durch Ankreuzen eines entsprechenden Feldes auf dem Formular bzw. bei der Online-Antragstellung durch Bestätigung einer entsprechenden Abfrage, den Antrag auf Beitragszuschuss zu stellen. Desweiteren muss die Antragstellerin einen Antrag für den Zuschuss ausfüllen, auf dem das private Krankenversicherungsunternehmen die Bestätigung der Krankenversicherungszugehörigkeit und die aktuelle Beitragshöhe bescheinigt.
Versicherungsberateram 20.02.2007 | 13:11
Vielen Dank für Ihre schnelle Unterstützung!
Gert Ebertam 02.03.2007 | 15:12
Sehr geehrte Damen und Herren, ist der Zuschuss zur privaten Krankenversiche-rung seit 01.07.2005 in Höhe von 13,3% (davon 50%) gleich geblieben? Welche rechtliche Grundlage liegt hier vor? Mit freundlichen Grüßen Ebert
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