Rentner, die entweder als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse angehören oder privat bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, können auf Antrag einen Zuschuss zu ihren Aufwendungen für die Krankenversicherung erhalten. Dies gilt nicht, wenn sie gleichzeitig in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind (§ 106 SGB VI).
Der Antrag ist beim zuständigen Rentenversicherungsverträger zu stellen. Der Beginn der möglichen Zahlung ist abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung.
Den entsprechenden Vordruck R820 finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung (Formulare&Publikationen -> Formulare -> Rente -> Komplettpaket KVdR).
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