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Experten-Antwort

Zuverdienst

von mankoe15.02.2012 | 02:01
1907 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, ich bekomme eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.und möchte bis 400€ dazu- verdienen.Frage.Darf ich nur täglich bis 3Std. arbeiten oder auch 3x5Std. 2x7Std.in der Woche.Vielen Dank für Eure Antworten.Viele Grüße Manfred

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mankoe,

das kann man leider nicht so ganz eindeutig beantworten.

Bei der Bewilligung Ihrer Rente haben die Sozialmediziner festgestellt, dass Sie am Tag nicht mehr 3 Stunden arbeiten können. Wenn sich an Ihrem Gesundheitszustand nichts geändert hat und Sie arbeiten trotzdem länger, dann ändert das häufig nichts an Ihrem Rentenanspruch (man nennt das dann "Arbeit auf Kosten der Restgesundheit"). Aber es kann natürlich im Einzelfall auch jemand auf die Idee kommen, dass die längere Arbeit auf eine gesundheitliche Besserung hindeutet - darauf sollten Sie zumindest gefasst sein (und das Vorhaben z.B. vorher mit Ihren Ärzten besprechen).

Wie "DarkKnight RV" schon geschrieben hat, wird es aber vermutlich so sein, dass bei Einhalten der 400 Euro-Grenze (und einer Wochenarbeitszeit von unter 15 Stunden) gar nicht so genau nachgefragt wird (aber Garantien gibt es dafür keine...).

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2 Antworten

DarkKnight RVam 15.02.2012 | 07:35
Hallo Manfred, grundsätzlich sollten die RV-Träger bei einem Minijob davon ausgehen, dass der Minijober täglich unter 3 Stunden arbeitet. Nur wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass mehr als 3 Stunden täglich gearbeitet werden, wird auch der Anspruch überprüft. Ob allerdings alle RV-Träger so handeln, kann ich Ihnen nicht sagen. 8)
Elliam 15.02.2012 | 16:57
Volle Erwerbsminderung besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit auf weniger als drei Stunden täglich gesunken ist. Die Betonung liegt auf "täglich". Gemeint ist die tarifliche 5-Tage-Woche = 15 Stunden. Wenn Sie nun 2 x 7 Stunden wöchentlich arbeiten, so sind Sie nicht täglich mehr als 3 Stunden tätig. Sie haben mehrere Tage Pause. Es gibt auch hier Fachleute der DRV, die der Meinung sind, dass nur die Nebenverdienst-Obergrenze (400,00 Euro monatlich) maßgebend ist und die Stundenzahl keine Rolle spielt. So weit würde ich persönlich nicht gehen. Unter 15 Stunden (also z. B. 14,9 Stunden)wöchentlich / bis 400,00 Euro monatlich ist ok.
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