Hallo mankoe,
das kann man leider nicht so ganz eindeutig beantworten.
Bei der Bewilligung Ihrer Rente haben die Sozialmediziner festgestellt, dass Sie am Tag nicht mehr 3 Stunden arbeiten können. Wenn sich an Ihrem Gesundheitszustand nichts geändert hat und Sie arbeiten trotzdem länger, dann ändert das häufig nichts an Ihrem Rentenanspruch (man nennt das dann "Arbeit auf Kosten der Restgesundheit"). Aber es kann natürlich im Einzelfall auch jemand auf die Idee kommen, dass die längere Arbeit auf eine gesundheitliche Besserung hindeutet - darauf sollten Sie zumindest gefasst sein (und das Vorhaben z.B. vorher mit Ihren Ärzten besprechen).
Wie "DarkKnight RV" schon geschrieben hat, wird es aber vermutlich so sein, dass bei Einhalten der 400 Euro-Grenze (und einer Wochenarbeitszeit von unter 15 Stunden) gar nicht so genau nachgefragt wird (aber Garantien gibt es dafür keine...).