Als Zuverdienst gilt auch der Gewinn aus Selbständiger Tätigkeit. Der Jahresgewinn wird durch 12 geteilt um den monatlichen Gewinn zu ermitteln, liegt der Jahresgewinn über 5400 € wird die 450 € Grenze überschritten.
PS: Es gibt Autoren, die von Ihren Büchern durchaus gut leben können, andere Bücher verkaufen sich wie saures Bier.......da gäbe es aber dann auch kein Problem mit dem Zuverdienst.