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Zuverdienst bei voller Erberbsminderung

von René07.01.2010 | 20:12
1433 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, es ist mir bekannt, dass ich bei voller Erwerbsminderung 400 € dazuverdienen darf. Bei mir ist es so, dass leider ich zusätzlich noch auf eine Leistung ( Wohngeldzuschuß) vom Sozialamt angewiesen bin. Meine Frage ist nun, wird mir, bei einem Minijob auf 400,00€-Basis mein verdientes Geld als zusätzliches Einkommen dann vom Sozialamt gekürzt? Gibt es ähnlich wie bei Hartz IV eine Zuverdienstgrenze ohne das mir Leistungen gekürzt werden?René

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zur Berechnung und eventuellen Freibeträgen bei der Prüfung eines Wohngeldanspruches nicht positionieren kann. Diese Frage sollten Sie in der Tat mit der Wohngeldstelle direkt abklären.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Vielen Dank "Wolfgang". Auch wir denken, dass René auf den Seiten nützliche Tipps bekommen sollte.

4 Antworten

Sägeam 07.01.2010 | 20:53
Ich denke schon das der Zuverdienst aufs Wohngeld angerechnet wird. Aber diese Frage sollten Sie besser ihrem Sozialamt stellen, die ihnen das Wohngeld ja bewilligt hat.
Wolfgangam 07.01.2010 | 20:56
Hallo René, > Meine Frage ist nun, wird mir, bei einem Minijob auf 400,00€-Basis mein verdientes Geld als zusätzliches Einkommen dann vom Sozialamt gekürzt? Das Sozialamt/Wohngeld zahlt nur dann dazu, wenn es Ihnen aus eigenem Einkommen nicht möglich ist, Ihren notwendigen Lebensbedarf aus eigenen Mitteln/Einkommen zu decken. Insofern wird jegliches Einkommen darauf angerechnet. Gruß w. ...versäumen Sie es, das Sozialamt darüber zu informieren, holen sie es sich wieder. Besser, morgen mal nachfragen zu gehen, was Ihnen bleibt, was angerechnet wird.
Wolfgangam 08.01.2010 | 15:48
Hallo Renè, schauen Sie hier nach weiteren Informationen: http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.1059189/Artikel/dokument.htm (rechts in den Anlagen finden Sie Hinweise über die Einkommensanrechnung) Gruß w.
Wolfgangam 14.01.2010 | 21:53
Hallo Experte, gern geschehen. Ich sitze ja nun inmitten sozialer Randbereiche/-fragen (auch wenn es schon mal mühsam ist, da tiefer einzusteigen/nachzufragen und das als weitere Hilfestellung aufzubereiten ;-) Vielleicht macht die Red mal einen zentralen Link mit einer übersichtlichen Seite auf dem Screen zu diesen 'Randbereichen' ?! Fallen mir ein: - Sozialhilfe, Grusi (Forum) - ALG I und II (BA) - KV (AOK-Forum) - BaföG, Wohngeld (Bund) - Gesetze (gesetze-im-internet) - Arbeitsanweisungen (rvL, raa-reginonal) - ATZ (wenigstens ÖD/ver.di) - Minijob (KBS, Geringfügigkeitsrichtlinien) - Änderungsanzeigen (rentenservice) natürlich auch: - Formulare der DRV (Formulare-Gesamtansichten) - Broschüren zum Nachlesen (Gemeinsame Broschürenreihe ...) und was sonst noch so einfällt aus wiederholt zentralen Fragen. Verweis darauf an den User, hilft ihr/ihm vielleicht schon mal schneller weiter (als immer wieder die gleichen Links nach extern zu kopieren/'suchen' zu müssen). Gruß w.
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