Ich habe mein Krankengeld auch durch ein Einzelfall-Urteil bekommen. Ich hatte nicht geklagt, sondern mein Rechtsberater hat der KK nur das Urteil "unter die Nase gerieben" dann hatte ich mein KG wieder und die KK hat die Kosten an den Anwalt bezahlen müssen.
Dass z.B. in Lohnersatzleistungen wie Krankengeld und Arbeitslosengeld das zusätzliche Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld einzurechnen sei, war ebenfalls ein Einzelfallurteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen das Bundessozialgericht, das hat nur eine/r geklagt und alle Lohnersatzleistungsempfänger davon profitiert. In Millionen von "Fällen".
Arbeitsmarktrente: Da habe ich ja eigentlich nur geschrieben, dass es n o c h z.Zt. so gehandhabt wird, dass der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt, weil, und das ist der eigentliche Grund, dass nicht genügend g e i g n e t e Plätze gibt für gesundheitlich angeschlagene Menschen. Die Arbeitgeber wollen im allgemeinen nur noch "eierlegende Wollmilchsäue". Das ist das eigentliche Problem.
Natürlich gibt es den einen oder anderen Arbeitsplatz für Behinderte. Schlimm ist z.Zt. nur dass eigentlich voll arbeitsfähige Arbeitnehmer über 50 und Behinderte vom JC übermäßig stark und Druck gesetzt werden, weil die Leistung eine JC nur über die Anzahl der Vermittlungen bewertet wird. Die Mitarbeiter sind also nicht an Vermittlungsbemühungen interessiert, sondern können sich auch nicht genug Zeit dafür nehmen.
Dass die Anzahl der Beschäftigten zugenommen hat, das sind Tatsachen. Aber man muss fragen, welche. Nämlich Teilzeitbeschäftigungen und "Vollzeit"-Beschäftigungen über 20 Stunden.
Besonders muss man eines berücksichtigen: Die Anzahl der tatsächlich geleisteten Stunden seit 1991 hat abgenommen. Das kam im Film "Land der Lügen", wo ein ehemaliger Leiter des Statistischen Bundesamtes diese Zahl genannt hat und die Arbeitslosenstatistik kritisiert hat. Die geleisteten Arbeitsstunden werden nicht, oder nur in Randnotizen, veröffentlicht. Das war übrigens mein ehemaliger Ober-OberChef. Diesem musste ich jeden Monat die Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden unseres Unternehmens melden. Bei Strafandrohung von bis zu 50.000 DM. Na ja, für meine Arbeit wären es vielleicht nur 50 DM gewesen :-).
Es macht ja auch einen Unterschied aus, wie lange jemand arbeiten kann. Es heißt ja auch 3 - 6 Stunden. Das kann aber nicht jeder. Oder heißt es sogar zwischen 3 bis 6 Stunden. Also der eine 4 Stunden, der andere 5.Std. etc. Die Leistung währen diesen Zeiten ist auch womöglich nicht 100 %. Genau deswegen kann der Arbeitsmarkt allgemein für diesen Personenkreis verschlossen sein, ob regional oder allgemein.
Für mich dürfte er nicht verschlossen gewesen sein. Denn niemand hat nach der Rente einen Vermittlungsversuch unternommen. Es war auch keine regionale Stelle der Rentenversicherung (regional bezieht sich eigentlich nur auf die Verwaltungszuständigkeit).
Jedenfalls können diese "Arbeitsmarktmenschen" froh sein, dass Sie die volle AM-Rente bekommen. Freiwillig kann sich natürlich jeder eine Stelle suchen. Wenn er Erfolg hat, kann er sich glücklich schätzen. Denn zur halben Rente (diese hat mit Arbeitsmarktrente überhaupt nichts zu tun)hat er evtl. noch ein Gutes Einkommen, das die AM-Rente sicherlich übersteigt.
Was die Gutachter angeht, selten so geweint, sie sind einfach unfähig, das Leistungsvermögen richtig einzuschätzen. 100 % richtig braucht es ja sicherlich auch nicht zu sein, bei diesen Zeitabständen, aber viele liegen einfach ganz grob daneben. Dabei sind bei der Rentenfindung mehrere medizinische Gutachter beteiligt. Nicht nur Vertragsärzte, sondern auch angestellte Arbeitsmediziner der RV.
@Schorsch: sonst hätten Sie gleich Ihre Ihnen zustehende Rente bekommen. Es genügt anscheinend nicht, dass Ihr "direkter" Gutachter ein vollkommen richtiges (in der Sache) abgegeben hat. Es muss auch noch einen oder sogar zwei Gutachter gegeben haben, die nicht richtig lesen, bzw. beurteilen konnten. Bei mir haben mindestens zwei oder gar drei Gutachter ordentlich daneben gehauen. Na ja, es sind ja auch Zukunftsprognosen gewesen. Das ist immer so eine Sache. Obwohl zwei buchstäblich in meinen Körper reingeschaut haben und das kaputte Herz gesehen haben, haben Sie fälschlicherweise geglaubt, dass man damit auch noch arbeiten kann. Nach dem Motto: leichte Tätigkeiten zwischen 3 und 6 Stunden müssten doch möglich sein. Die müssten das mal selbst haben, dann würden sie anders urteilen. Nämlich dass man damit nicht einmal 1 Stunde spazieren gehen kann, ohne anschließend eine längere Ruhepause zu benötigen und auch danach nur noch auf ca. 30 % der Anfangsleistung kommt.
Aber Kranke und Behinderte werden nicht nur von Ärzten pauschal über eine Kamm geschert. Ich glaube, die denken auch wie eine Frau, die mir gesagt hat: Du bis doch operiert, da musst du doch gesund sein. Ihr konnte ich das wenigstens erklären und sie hat es verstanden.
Das kann ich von den Gutachtern nicht behaupten.
Aber, wenn manche hier glauben, was sie schreiben, dann sollen sie sich doch "ins Bockshorn" jagen lassen. Auch der Staat und das BSG sind nicht "hinten wie vorne".
Viel Spass dabei
Gruß (der Ex-Superidiot, der ehemals gutgläubige).