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Experten-Antwort

Zuzahlung- Klinik?

von Kerstin J.25.08.2017 | 14:07
1886 Ansichten
34 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich gehe kurzfristig nächste Woche in Klinik wegen Zwangserkrankung. Bin krank geschrieben, auch zusätzlich Aufstockung. Soll vor Antritt in die Klinik 280 Euro bezahlen. Bekommt man nicht nachher diese Rechnung,auch wegen Befreiung? Oder muß ich erst bezahlen und bekomme bei Befreiung Rückerstattung? Danke für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kerstin J.,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung keine Fragen zum Recht der Krankenversicherung beantworten können. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, sich mit der Frage direkt an Ihre zuständige Krankenkasse oder eines der einschlägigen Foren zum Krankenversicherungsrecht zu wenden.

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33 Antworten

Herz1952am 25.08.2017 | 15:43
Ich habe Ihnen den entsprechenden Link rausgesucht: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2…
Grokoam 25.08.2017 | 16:05
Zwangseinweisung?
Herz1952am 25.08.2017 | 15:40
Wenn es sich um eine Leistung der RV handelt zählt die Befreiung durch die Krankenkasse nicht. Wie hoch die Zuzahlung bei Reha durch RV ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ich denke, dass Sie übers Wochenende noch eine konkrete Nachricht erhalten. Evtl. "googlen": Zuzahlung bei Krankenhausbehandlung durch RV.
Herz1952am 25.08.2017 | 16:52
Hallo Kerstin J., Es handelt sich um die Zuzahlung von 280 Euro sehr wahrscheinlich um die Zahlung durch Krankenkasse. Höchstbetrag ist 280 Euro (14 Tage a 20 Euro). Sie sollten sich also mit der Klinik u n d vor allem Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, wenn Sie eine Befreiung haben (1 oder 2 % Eigenanteil schon bezahlt haben). Alles Gute für Ihre Gesundheit.
Kerstin J.am 25.08.2017 | 19:56
Danke Ihnen, die Einweisung ist vom Arzt, also Krankenkasse. Habe jetzt erfahren das auf Antrag Befreiung bis auf 50 Euro das Geld wieder bekomme.
Schorscham 26.08.2017 | 09:35
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Mal wieder falsch! Es sind für maximal 28 Tage/Jahr jeweils 10 Euro zu zahlen. Man kann sich im Voraus von weiteren Zuzahlungen befreien lassen, wenn man die individuelle Belastungsgrenze (1 bzw. 2 Prozent des Haushaltseinkommens) an die Krankenkasse überweist. Ansonsten ist man auf die Kulanz des Krankenhauses angewiesen. MfG
Herz1952am 27.08.2017 | 14:19
Hallo Schorsch, Ihnen macht es wohl Spaß auf Kleinigkeiten herumzureiten. Außerdem kann man annehmen, dass die Fragestellerin bereits einen Befreiungsausweis besitzt. Also ist der Tipp, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen richtig. Wie das mit der Befreiung geht, weis ich schon jahrelang. Ich bekomme mittlerweile meinen Ausweis schon im Dezember gegen automatische Abbuchung von der KK. (früher Abbuchung erst im Januar und dann Ausweis). Sie sollten vorsichtig sein mit der Bemerkung "Wieder mal falsch". Falsch liegen Sie im Bezug auf die Arbeitsmarktrente. Ihr Link von einem Zeitungsausschnitt ist längst überholt. Meine Angaben sind vollkommen richtig. Bundesweit gilt, dass ein AM-Rentenempfänger einfach nicht zu vermitteln ist. Nämlich aufgrund dessen, dass keine geeigneten Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung stehen und sich sowohl die Rentenversicherung als auch die AfA nicht die sinnlose Mühe machen will oder kann, jeden Einzelfall zu prüfen. Zwar habe ich mir die (richtigen) Links in den Favoriten gespeichert, aber Sie können ja auch mal seriöse Links selbst suchen. Links von Anwälten zu diesem Thema, sowie ein Link vom Haufe-Verlag zur Ausgleichszahlung der AfA an die RV (§ 228 SGB VI). Die Arbeitgeber mögen nun mal keine teilweisen Erwerbsgeminderten einstellen. Sie haben ja auch für die Teilzeitarbeitsplätze genügend voll leistungsfähige Arbeitnehmer, die diese Plätze besetzen, weil diese keine Vollarbeitsplätze finden. Anmerkung: Einfügen dieser Links ist bei angefangenen Beiträgen leider nicht mehr möglich. Das bereits geschriebene verschwindet. Wenn eine geeignet Frage dazu kommt, werden ich einen Link vorher kopieren und dann einfügen. Bei 2 Links sind leider z.Zt. 2 Beiträge nötig. Sie sollten auch Arbeitslosenstatistiken richtig "lesen" können. Diese sind nämlich alle relativ. muss man die gesamte Situation sehen. Die Details werden, wenn überhaupt, nur in kleinen "Kästchen" von Zeitungen veröffentlicht. Das ist wie in der Waschmittelwerbung. Nur das positive groß rausstellen und das negative verschweigen. MfG
Schorscham 27.08.2017 | 14:30
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

Ihnen macht es wohl Spaß auf Kleinigkeiten herumzureiten. Außerdem kann man annehmen, dass die Fragestellerin bereits einen Befreiungsausweis besitzt.

Also ist der Tipp, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen richtig.

Wie das mit der Befreiung geht, weis ich schon jahrelang. Ich bekomme mittlerweile meinen Ausweis schon im Dezember gegen automatische Abbuchung von der KK. (früher Abbuchung erst im Januar und dann Ausweis).

Sie sollten vorsichtig sein mit der Bemerkung "Wieder mal falsch". Falsch liegen Sie im Bezug auf die Arbeitsmarktrente. Ihr Link von einem Zeitungsausschnitt ist längst überholt.

Meine Angaben sind vollkommen richtig. Bundesweit gilt, dass ein AM-Rentenempfänger einfach nicht zu vermitteln ist. Nämlich aufgrund dessen, dass keine geeigneten Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung stehen und sich sowohl die Rentenversicherung als auch die AfA nicht die sinnlose Mühe machen will oder kann, jeden Einzelfall zu prüfen.

Zwar habe ich mir die (richtigen) Links in den Favoriten gespeichert, aber Sie können ja auch mal seriöse Links selbst suchen. Links von Anwälten zu diesem Thema, sowie ein Link vom Haufe-Verlag zur Ausgleichszahlung der AfA an die RV (§ 228 SGB VI).

Die Arbeitgeber mögen nun mal keine teilweisen Erwerbsgeminderten einstellen. Sie haben ja auch für die Teilzeitarbeitsplätze genügend voll leistungsfähige Arbeitnehmer, die diese Plätze besetzen, weil diese keine Vollarbeitsplätze finden.

Anmerkung: Einfügen dieser Links ist bei angefangenen Beiträgen leider nicht mehr möglich. Das bereits geschriebene verschwindet. Wenn eine geeignet Frage dazu kommt, werden ich einen Link vorher kopieren und dann einfügen. Bei 2 Links sind leider z.Zt. 2 Beiträge nötig.

Sie sollten auch Arbeitslosenstatistiken richtig "lesen" können. Diese sind nämlich alle relativ. muss man die gesamte Situation sehen. Die Details werden, wenn überhaupt, nur in kleinen "Kästchen" von Zeitungen veröffentlicht.

Das ist wie in der Waschmittelwerbung. Nur das positive groß rausstellen und das negative verschweigen.

MfG

Und warum fragt sie dann danach, ob Sie die geforderten 280 Euro KH-Zuzahlung leisten muss, wenn sie bereits einen Befreiungsantrag besitzt? Und wer hier WIE SIE andauernd behauptet, dass jede teilweise Erwerbsminderung automatisch den Anspruch auf eine "Arbeitsmarktrente" begründet, selbst wenn der regionale Arbeitsmarkt definitiv NICHT verschlossen ist, der ist bestenfalls naiv, wenn nicht sogar dämlich. Logisches Denken scheint jedenfalls nicht Ihr Ding zu sein. MfG
Rosannaam 27.08.2017 | 19:47
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

Ihnen macht es wohl Spaß auf Kleinigkeiten herumzureiten. Außerdem kann man annehmen, dass die Fragestellerin bereits einen Befreiungsausweis besitzt.

Also ist der Tipp, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen richtig.

Wie das mit der Befreiung geht, weis ich schon jahrelang. Ich bekomme mittlerweile meinen Ausweis schon im Dezember gegen automatische Abbuchung von der KK. (früher Abbuchung erst im Januar und dann Ausweis).

Sie sollten vorsichtig sein mit der Bemerkung "Wieder mal falsch". Falsch liegen Sie im Bezug auf die Arbeitsmarktrente. Ihr Link von einem Zeitungsausschnitt ist längst überholt.

Meine Angaben sind vollkommen richtig. Bundesweit gilt, dass ein AM-Rentenempfänger einfach nicht zu vermitteln ist. Nämlich aufgrund dessen, dass keine geeigneten Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung stehen und sich sowohl die Rentenversicherung als auch die AfA nicht die sinnlose Mühe machen will oder kann, jeden Einzelfall zu prüfen.

Zwar habe ich mir die (richtigen) Links in den Favoriten gespeichert, aber Sie können ja auch mal seriöse Links selbst suchen. Links von Anwälten zu diesem Thema, sowie ein Link vom Haufe-Verlag zur Ausgleichszahlung der AfA an die RV (§ 228 SGB VI).

Die Arbeitgeber mögen nun mal keine teilweisen Erwerbsgeminderten einstellen. Sie haben ja auch für die Teilzeitarbeitsplätze genügend voll leistungsfähige Arbeitnehmer, die diese Plätze besetzen, weil diese keine Vollarbeitsplätze finden.

Anmerkung: Einfügen dieser Links ist bei angefangenen Beiträgen leider nicht mehr möglich. Das bereits geschriebene verschwindet. Wenn eine geeignet Frage dazu kommt, werden ich einen Link vorher kopieren und dann einfügen. Bei 2 Links sind leider z.Zt. 2 Beiträge nötig.

Sie sollten auch Arbeitslosenstatistiken richtig "lesen" können. Diese sind nämlich alle relativ. muss man die gesamte Situation sehen. Die Details werden, wenn überhaupt, nur in kleinen "Kästchen" von Zeitungen veröffentlicht.

Das ist wie in der Waschmittelwerbung. Nur das positive groß rausstellen und das negative verschweigen.

MfG

Zu 1.) Die Korrektur Ihrer Falschinformation ist keine Kleinigkeit. Es ist nämlich nicht unerheblich, ob man 14 mal 20 Euro bezahlen muss oder 28 mal 10 Euro. Und wenn man bereits einen Befreiungsausweis besitzt, muss man sich keinesfalls mit der KK in Verbindung setzen oder mit dem Leistungserbringer (Krankenhaus, Arzt, Physiotherapeut, etc.) verhandeln, sondern man legt dieses Ding (Befreiungsausweis) auf den Tisch und gut ist es. Ansonsten könnte man sich die Beantragung eines Befreiungsausweises nämlich sparen. Zu 2.) Was bitteschön soll an der Aussage, dass Arbeitsmarktrenten nur dann zustehen, wenn der Arbeitsmarkt verschlossen ist, falsch sein? Zu 3.)Dass Teilzeitarbeitsplätze trotz der positiven Arbeitsmarktentwicklung immer noch rar sind, schließt keinesfalls aus, das es Regionen gibt, in denen der Teilzeitarbeitsmarkt nicht als verschlossen gilt. Somit gibt es überhaupt keinen Grund, in diesen Regionen Arbeitsmarktrenten zu bewilligen. Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitsmarktrenten sind: 1.) Der Betroffene ist teilweise erwerbsgemindert 2.) Er ist arbeitslos 3.) Der Teilzeitarbeitsmarkt in seiner Region gilt als verschlossen. So ist die bundesweit gültige gesetzliche Regelung, die es den RV-Trägern frei stellt, ob und wie sie die Verfügbarkeiten von Teilzeitarbeitsplätzen überprüfen oder ob sie grundsätzlich von einer Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ausgehen. Die von Ihnen bisher zitierten Gerichtsurteile und Anwalts-Meinungen, waren allesamt Einzelfallentscheidungen ohne grundsätzliche Bedeutungen und, wie erwähnt, PERSÖNLICHE Meinungen von Anwälten. Mir sind übrigens mehrere Schwerbehinderte bekannt, die nicht nur teilzeit sondern sogar Vollzeit arbeiten gehen. Daher ist Ihre Behauptung, Arbeitgeber würden bundesweit keine EM-Rentner einstellen würden, einfach nur hanebüchen. Gruß Rosanna
Herz1952am 28.08.2017 | 15:30
Der Teilzeitarbeitsmarkt gilt in der Gesamtheit als verschlossen. "Einzelfall-Urteile" gelten auch allgemein. Sie sind die Richtschnur für alle. Sie sind sozusagen Grundsatz-Urteile und gelten für alle, bei denen Sie sachlich passen. Der Teilzeitmarkt selbst ist eigentlich nicht verschlossen, aber nur für voll Leistungsfähige, das ist aber bei teilerwerbsgeminderten nicht der Fall. Das habe ich alles schon geschrieben. Die Rentenversicherung und die AfA ist nämlich dieser Meinung, sonst würde es gar keine Arbeitsmarktrente mehr geben, weil es genug davon gibt. (bundesweit). Außerdem war ich bei der RV-Bund. Die hat mir auch gleich die AM-Rente gegeben, obwohl ich in einer der stärksten regionalen Wirtschaftsregionen lebe. Man muß - wie die RV und das AfA eben unterscheiden, für wen genug Stellen vorhanden sind. Es müssen nämlich leidensgerechte (teilerwerbsgeminderte gelten allgemein als eingeschränkt leistungsfähig. Anwälte und Rentenberater wissen das auch und die berufen sich auf die entsprechenden Urteile. Die Rentenversicherung bekommt dann die entsprechenden Arbeitsanweisungen und hält sich auch daran. Es macht zur Zeit keinen Sinn, eingeschränkt leistungsfähige zu vermitteln, weil diese (leider) nicht am Arbeitsmarkt gefragt sind. hier der Link des Anwaltes: https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/arbeitsmarktrente-erwerb… Außerdem wird deshalb vom der AfA auch ein Ausgleich an die Rentenversicherung gezahlt. Wenn man keine Ahnung hat, wie Recht "geht", sollte man ruhig sein und auch keine Beleidigungen aussprechen. Man kann sich damit nur selbst bis auf die Knochen blamierten. Ich hatte Rechtsvorlesungen und habe auch praktische Erfahrungen in Rechtsangelegenheiten. Ich habe sogar Klageschriften verfasst und diese den Anwälten weitergeleitet. Aber es gilt in dieser Gesellschaft, dass solche Urteile und auch Gesetze die den Versicherten helfen können, nicht veröffentlicht werden. MfG "Superschlau":-)
Ernieam 28.08.2017 | 15:51
Vielen Dank, für den hilfreichen Link!
Herz1952am 28.08.2017 | 15:51
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/jansen-sgb… Dies ist der Link wegen der Ausgleichszahlung. Es wurde übrigens wegen der Verwaltungsvereinfachung beschlossen, dass der Arbeitsmarkt für teilerwerbsgeminderte erschlossen ist. Es wäre nämlich vergebliche "Liebesmühe" noch Vermittlungsversuche zu unternehmen, bei dieser Arbeitsmarktlage. @ Schorsch, Wieso ich darauf geantwortet habe, wenn ich "vermute", dass sie eine Befreiungsbescheinigung hat? Ganz einfach deshalb, weil das Krankenhaus schon vor der Einlieferung die 280,-- Euro gefordert hat. Die Werte, die ich genannt habe, habe ich einfach so "rausgehauen", weil mich die nicht mehr interessieren. 14 x 20 ist doch 280, genau wie 28 x 10. Für den betroffenen bei kürzerem Aufenthalt natürlich ein Unterschied. Kommt vielleicht davon, dass ich viel zu oft "eingeliefert" wurde und ich war ja immer befreit, nachdem ich meinen Obolus entrichtet habe. Wer von uns kann nicht logisch Denken? Mit Ihrer Denkweise könnten Sie keine Computerprogramme schreiben, so wie ich in den 70er Jahren, als es noch keine PC's gab. Wohlbemerkt: Programme und die entsprechenden Bedienungsanleitungen für die Sachbearbeiter. Diese hätten mich erschlagen, wenn da ein Fehler dringewesen wäre, wenn ich die Programme freigab. Sie denken jetzt: "Schade, dass sie mich nicht erschlagen haben", stimmt's :-) MfG der Dumme Superschlau :-)
Rosannaam 28.08.2017 | 20:12
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/jansen-sgbvi-224-erstattung-durch-die-bundesagentur-21-ausgleichsregelung_idesk_PI10413_HI2250558.html

Dies ist der Link wegen der Ausgleichszahlung.

Es wurde übrigens wegen der Verwaltungsvereinfachung beschlossen, dass der Arbeitsmarkt für teilerwerbsgeminderte erschlossen ist.

Es wäre nämlich vergebliche "Liebesmühe" noch Vermittlungsversuche zu unternehmen, bei dieser Arbeitsmarktlage.

@ Schorsch,

Wieso ich darauf geantwortet habe, wenn ich "vermute", dass sie eine Befreiungsbescheinigung hat? Ganz einfach deshalb, weil das Krankenhaus schon vor der Einlieferung die 280,-- Euro gefordert hat. Die Werte, die ich genannt habe, habe ich einfach so "rausgehauen", weil mich die nicht mehr interessieren. 14 x 20 ist doch 280, genau wie 28 x 10. Für den betroffenen bei kürzerem Aufenthalt natürlich ein Unterschied. Kommt vielleicht davon, dass ich viel zu oft "eingeliefert" wurde und ich war ja immer befreit, nachdem ich meinen Obolus entrichtet habe.

Wer von uns kann nicht logisch Denken? Mit Ihrer Denkweise könnten Sie keine Computerprogramme schreiben, so wie ich in den 70er Jahren, als es noch keine PC's gab. Wohlbemerkt: Programme und die entsprechenden Bedienungsanleitungen für die Sachbearbeiter. Diese hätten mich erschlagen, wenn da ein Fehler dringewesen wäre, wenn ich die Programme freigab.

Sie denken jetzt: "Schade, dass sie mich nicht erschlagen haben", stimmt's :-)

MfG

der Dumme Superschlau :-)

Tolle Logik !! Wenn man einen Befreiungsausweis auf den Tisch des Leistungserbringers legt, fordert der Geld? Wie albern ist das denn? Gruß Rosanna
Rosannaam 28.08.2017 | 20:08
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Der Teilzeitarbeitsmarkt gilt in der Gesamtheit als verschlossen.

"Einzelfall-Urteile" gelten auch allgemein. Sie sind die Richtschnur für alle. Sie sind sozusagen Grundsatz-Urteile und gelten für alle, bei denen Sie sachlich passen.

Der Teilzeitmarkt selbst ist eigentlich nicht verschlossen, aber nur für voll Leistungsfähige, das ist aber bei teilerwerbsgeminderten nicht der Fall.

Das habe ich alles schon geschrieben.

Die Rentenversicherung und die AfA ist nämlich dieser Meinung, sonst würde es gar keine Arbeitsmarktrente mehr geben, weil es genug davon gibt. (bundesweit).

Außerdem war ich bei der RV-Bund. Die hat mir auch gleich die AM-Rente gegeben, obwohl ich in einer der stärksten regionalen Wirtschaftsregionen lebe. Man muß - wie die RV und das AfA eben unterscheiden, für wen genug Stellen vorhanden sind. Es müssen nämlich leidensgerechte (teilerwerbsgeminderte gelten allgemein als eingeschränkt leistungsfähig.

Anwälte und Rentenberater wissen das auch und die berufen sich auf die entsprechenden Urteile. Die Rentenversicherung bekommt dann die entsprechenden Arbeitsanweisungen und hält sich auch daran.

Es macht zur Zeit keinen Sinn, eingeschränkt leistungsfähige zu vermitteln, weil diese (leider) nicht am Arbeitsmarkt gefragt sind.

hier der Link des Anwaltes:

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/arbeitsmarktrente-erwerbsminderungsrente-berufsunfaehigkeit/

Außerdem wird deshalb vom der AfA auch ein Ausgleich an die Rentenversicherung gezahlt.

Wenn man keine Ahnung hat, wie Recht "geht", sollte man ruhig sein und auch keine Beleidigungen aussprechen. Man kann sich damit nur selbst bis auf die Knochen blamierten. Ich hatte Rechtsvorlesungen und habe auch praktische Erfahrungen in Rechtsangelegenheiten. Ich habe sogar Klageschriften verfasst und diese den Anwälten weitergeleitet.

Aber es gilt in dieser Gesellschaft, dass solche Urteile und auch Gesetze die den Versicherten helfen können, nicht veröffentlicht werden.

MfG "Superschlau":-)

Diese Meinung haben Sie nach wie vor exklusiv. Zufälligerweise sind mir mehrere teilweise Erwerbsgeminderte bekannt, die KEINE Arbeitsmarktrente erhalten, weil der Teilzeitarbeitsmarkt in deren Region nicht als verschlossen gilt. Auch das wurde teilweise gerichtlich abgesegnet. Im Übrigen gibt es kein Gesetz, welches einem DRV-Mitarbeiter verbietet, die Arbeitsmarktsituationen zu prüfen, selbst wenn dazu keinerlei Verpflichtung besteht. Wenn jede teiweise Erwerbsminderung tatsächlich automatisch eine Arbeitsmarktrente begründen würde, bräuchten diese Arbeitsmarktrenten nicht befristet zu werden, weil die Arbeitsmarktsituation ja ohnehin nicht geprüft wird. Tatsächlich ist es aber nun mal so, dass es im Ermessen jedes RV-Trägers liegt, ob und in welcher Form er Überprüfungen der Arbeitsmarktsituationen vornimmt. Daran ändert auch Ihre bockige Gegenargumentation nichts. Gruß Rosanna
Schorscham 28.08.2017 | 20:25
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Der Teilzeitarbeitsmarkt gilt in der Gesamtheit als verschlossen.

"Einzelfall-Urteile" gelten auch allgemein. Sie sind die Richtschnur für alle. Sie sind sozusagen Grundsatz-Urteile und gelten für alle, bei denen Sie sachlich passen.

Der Teilzeitmarkt selbst ist eigentlich nicht verschlossen, aber nur für voll Leistungsfähige, das ist aber bei teilerwerbsgeminderten nicht der Fall.

Das habe ich alles schon geschrieben.

Die Rentenversicherung und die AfA ist nämlich dieser Meinung, sonst würde es gar keine Arbeitsmarktrente mehr geben, weil es genug davon gibt. (bundesweit).

Außerdem war ich bei der RV-Bund. Die hat mir auch gleich die AM-Rente gegeben, obwohl ich in einer der stärksten regionalen Wirtschaftsregionen lebe. Man muß - wie die RV und das AfA eben unterscheiden, für wen genug Stellen vorhanden sind. Es müssen nämlich leidensgerechte (teilerwerbsgeminderte gelten allgemein als eingeschränkt leistungsfähig.

Anwälte und Rentenberater wissen das auch und die berufen sich auf die entsprechenden Urteile. Die Rentenversicherung bekommt dann die entsprechenden Arbeitsanweisungen und hält sich auch daran.

Es macht zur Zeit keinen Sinn, eingeschränkt leistungsfähige zu vermitteln, weil diese (leider) nicht am Arbeitsmarkt gefragt sind.

hier der Link des Anwaltes:

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/arbeitsmarktrente-erwerbsminderungsrente-berufsunfaehigkeit/

Außerdem wird deshalb vom der AfA auch ein Ausgleich an die Rentenversicherung gezahlt.

Wenn man keine Ahnung hat, wie Recht "geht", sollte man ruhig sein und auch keine Beleidigungen aussprechen. Man kann sich damit nur selbst bis auf die Knochen blamierten. Ich hatte Rechtsvorlesungen und habe auch praktische Erfahrungen in Rechtsangelegenheiten. Ich habe sogar Klageschriften verfasst und diese den Anwälten weitergeleitet.

Aber es gilt in dieser Gesellschaft, dass solche Urteile und auch Gesetze die den Versicherten helfen können, nicht veröffentlicht werden.

MfG "Superschlau":-)

Zitat: "Gelingt es weder der Arbeitsverwaltung noch dem Rentenversicherungsträger, dem Versicherten einen geeigneten Arbeitsplatz innerhalb eines Jahres ab Rentenantragstellung zu vermitteln, gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen." Das ist schon alleine deshalb unsinnig, weil während des Antragsverfahrens erst einmal die Erwerbsfähigkeit geprüft werden muss. Deshalb finden während der Antragsbearbeitungsphasen gar keine Vermittlungsversuche statt. So viel zur Seriosität diese Anwalts..... MfG
Schorscham 28.08.2017 | 20:37
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Der Teilzeitarbeitsmarkt gilt in der Gesamtheit als verschlossen.

"Einzelfall-Urteile" gelten auch allgemein. Sie sind die Richtschnur für alle. Sie sind sozusagen Grundsatz-Urteile und gelten für alle, bei denen Sie sachlich passen.

Der Teilzeitmarkt selbst ist eigentlich nicht verschlossen, aber nur für voll Leistungsfähige, das ist aber bei teilerwerbsgeminderten nicht der Fall.

Das habe ich alles schon geschrieben.

Die Rentenversicherung und die AfA ist nämlich dieser Meinung, sonst würde es gar keine Arbeitsmarktrente mehr geben, weil es genug davon gibt. (bundesweit).

Außerdem war ich bei der RV-Bund. Die hat mir auch gleich die AM-Rente gegeben, obwohl ich in einer der stärksten regionalen Wirtschaftsregionen lebe. Man muß - wie die RV und das AfA eben unterscheiden, für wen genug Stellen vorhanden sind. Es müssen nämlich leidensgerechte (teilerwerbsgeminderte gelten allgemein als eingeschränkt leistungsfähig.

Anwälte und Rentenberater wissen das auch und die berufen sich auf die entsprechenden Urteile. Die Rentenversicherung bekommt dann die entsprechenden Arbeitsanweisungen und hält sich auch daran.

Es macht zur Zeit keinen Sinn, eingeschränkt leistungsfähige zu vermitteln, weil diese (leider) nicht am Arbeitsmarkt gefragt sind.

hier der Link des Anwaltes:

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/arbeitsmarktrente-erwerbsminderungsrente-berufsunfaehigkeit/

Außerdem wird deshalb vom der AfA auch ein Ausgleich an die Rentenversicherung gezahlt.

Wenn man keine Ahnung hat, wie Recht "geht", sollte man ruhig sein und auch keine Beleidigungen aussprechen. Man kann sich damit nur selbst bis auf die Knochen blamierten. Ich hatte Rechtsvorlesungen und habe auch praktische Erfahrungen in Rechtsangelegenheiten. Ich habe sogar Klageschriften verfasst und diese den Anwälten weitergeleitet.

Aber es gilt in dieser Gesellschaft, dass solche Urteile und auch Gesetze die den Versicherten helfen können, nicht veröffentlicht werden.

MfG "Superschlau":-)

Auch DAS ist Dummes Zeug! Einzelfallentscheidungen geben lediglich die Rechtsauffassungen eines oder mehrerer Richter wieder und müssen keinesfalls grundsätzliche Bedeutungen haben. Grundsatzurteile sprechen nur die obersten Gerichtsinstanzen! Es kam in der Vergangenheit sogar recht häufig vor, dass sich die Richter unterschiedlicher Senate des selben Gerichts uneinig waren. Allmählich nervt es gewaltig, Herzchens Falschausagen zu korrigieren, zumal es in diesem Thread ursprünglich um KH-Zuzahlungen ging und nicht um "Arbeitsmarktrenten". Kopfschüttel....
Ernieam 29.08.2017 | 07:50
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/jansen-sgbvi-224-erstattung-durch-die-bundesagentur-21-ausgleichsregelung_idesk_PI10413_HI2250558.html

Dies ist der Link wegen der Ausgleichszahlung.

Es wurde übrigens wegen der Verwaltungsvereinfachung beschlossen, dass der Arbeitsmarkt für teilerwerbsgeminderte erschlossen ist.

Es wäre nämlich vergebliche "Liebesmühe" noch Vermittlungsversuche zu unternehmen, bei dieser Arbeitsmarktlage.

@ Schorsch,

Wieso ich darauf geantwortet habe, wenn ich "vermute", dass sie eine Befreiungsbescheinigung hat? Ganz einfach deshalb, weil das Krankenhaus schon vor der Einlieferung die 280,-- Euro gefordert hat. Die Werte, die ich genannt habe, habe ich einfach so "rausgehauen", weil mich die nicht mehr interessieren. 14 x 20 ist doch 280, genau wie 28 x 10. Für den betroffenen bei kürzerem Aufenthalt natürlich ein Unterschied. Kommt vielleicht davon, dass ich viel zu oft "eingeliefert" wurde und ich war ja immer befreit, nachdem ich meinen Obolus entrichtet habe.

Wer von uns kann nicht logisch Denken? Mit Ihrer Denkweise könnten Sie keine Computerprogramme schreiben, so wie ich in den 70er Jahren, als es noch keine PC's gab. Wohlbemerkt: Programme und die entsprechenden Bedienungsanleitungen für die Sachbearbeiter. Diese hätten mich erschlagen, wenn da ein Fehler dringewesen wäre, wenn ich die Programme freigab.

Sie denken jetzt: "Schade, dass sie mich nicht erschlagen haben", stimmt's :-)

MfG

der Dumme Superschlau :-)

Wieder ein super Link! Lassen Sie sich von den anderen nicht verunsichern, Ihre Beiträge sind große Klasse!!!
=//=am 29.08.2017 | 12:57
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
"Einzelfall-Urteile" gelten auch allgemein. Sie sind die Richtschnur für alle. Sie sind sozusagen Grundsatz-Urteile und gelten für alle, bei denen Sie sachlich passen.
Auch DAS ist Dummes Zeug! Einzelfallentscheidungen geben lediglich die Rechtsauffassungen eines oder mehrerer Richter wieder und müssen keinesfalls grundsätzliche Bedeutungen haben. Grundsatzurteile sprechen nur die obersten Gerichtsinstanzen! Es kam in der Vergangenheit sogar recht häufig vor, dass sich die Richter unterschiedlicher Senate des selben Gerichts uneinig waren. Allmählich nervt es gewaltig, Herzchens Falschausagen zu korrigieren, zumal es in diesem Thread ursprünglich um KH-Zuzahlungen ging und nicht um "Arbeitsmarktrenten". Kopfschüttel....
So eine "Umwandlung" der Fragestellung schafft auch nur Herz1952. :-)
Genervteram 29.08.2017 | 13:22
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/jansen-sgb… Dies ist der Link wegen der Ausgleichszahlung. der Dumme Superschlau :-)
Wieder ein super Link! Lassen Sie sich von den anderen nicht verunsichern, Ihre Beiträge sind große Klasse!!!
Genauso Klasse wie Ihre Ernie. Ironie pur!!
Friedhelmam 29.08.2017 | 14:25
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/jansen-sgb… Dies ist der Link wegen der Ausgleichszahlung. der Dumme Superschlau :-)
Wieder ein super Link! Lassen Sie sich von den anderen nicht verunsichern, Ihre Beiträge sind große Klasse!!!
Wie schön.... Allerdings wird sich weder die DRV noch irgendein SG-Richter von diesen "Super-Links" beeindrucken lassen, wenn deren Rechtsauffassungen davon abweichen. Dort finden Sie weitere "Super-Links" zum Thema Arbeitsamrktrente: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/list.php?modul=esgb Viel Spass beim schmökern....
Herz1915am 29.08.2017 | 15:57
Ich habe mein Krankengeld auch durch ein Einzelfall-Urteil bekommen. Ich hatte nicht geklagt, sondern mein Rechtsberater hat der KK nur das Urteil "unter die Nase gerieben" dann hatte ich mein KG wieder und die KK hat die Kosten an den Anwalt bezahlen müssen. Dass z.B. in Lohnersatzleistungen wie Krankengeld und Arbeitslosengeld das zusätzliche Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld einzurechnen sei, war ebenfalls ein Einzelfallurteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen das Bundessozialgericht, das hat nur eine/r geklagt und alle Lohnersatzleistungsempfänger davon profitiert. In Millionen von "Fällen". Arbeitsmarktrente: Da habe ich ja eigentlich nur geschrieben, dass es n o c h z.Zt. so gehandhabt wird, dass der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt, weil, und das ist der eigentliche Grund, dass nicht genügend g e i g n e t e Plätze gibt für gesundheitlich angeschlagene Menschen. Die Arbeitgeber wollen im allgemeinen nur noch "eierlegende Wollmilchsäue". Das ist das eigentliche Problem. Natürlich gibt es den einen oder anderen Arbeitsplatz für Behinderte. Schlimm ist z.Zt. nur dass eigentlich voll arbeitsfähige Arbeitnehmer über 50 und Behinderte vom JC übermäßig stark und Druck gesetzt werden, weil die Leistung eine JC nur über die Anzahl der Vermittlungen bewertet wird. Die Mitarbeiter sind also nicht an Vermittlungsbemühungen interessiert, sondern können sich auch nicht genug Zeit dafür nehmen. Dass die Anzahl der Beschäftigten zugenommen hat, das sind Tatsachen. Aber man muss fragen, welche. Nämlich Teilzeitbeschäftigungen und "Vollzeit"-Beschäftigungen über 20 Stunden. Besonders muss man eines berücksichtigen: Die Anzahl der tatsächlich geleisteten Stunden seit 1991 hat abgenommen. Das kam im Film "Land der Lügen", wo ein ehemaliger Leiter des Statistischen Bundesamtes diese Zahl genannt hat und die Arbeitslosenstatistik kritisiert hat. Die geleisteten Arbeitsstunden werden nicht, oder nur in Randnotizen, veröffentlicht. Das war übrigens mein ehemaliger Ober-OberChef. Diesem musste ich jeden Monat die Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden unseres Unternehmens melden. Bei Strafandrohung von bis zu 50.000 DM. Na ja, für meine Arbeit wären es vielleicht nur 50 DM gewesen :-). Es macht ja auch einen Unterschied aus, wie lange jemand arbeiten kann. Es heißt ja auch 3 - 6 Stunden. Das kann aber nicht jeder. Oder heißt es sogar zwischen 3 bis 6 Stunden. Also der eine 4 Stunden, der andere 5.Std. etc. Die Leistung währen diesen Zeiten ist auch womöglich nicht 100 %. Genau deswegen kann der Arbeitsmarkt allgemein für diesen Personenkreis verschlossen sein, ob regional oder allgemein. Für mich dürfte er nicht verschlossen gewesen sein. Denn niemand hat nach der Rente einen Vermittlungsversuch unternommen. Es war auch keine regionale Stelle der Rentenversicherung (regional bezieht sich eigentlich nur auf die Verwaltungszuständigkeit). Jedenfalls können diese "Arbeitsmarktmenschen" froh sein, dass Sie die volle AM-Rente bekommen. Freiwillig kann sich natürlich jeder eine Stelle suchen. Wenn er Erfolg hat, kann er sich glücklich schätzen. Denn zur halben Rente (diese hat mit Arbeitsmarktrente überhaupt nichts zu tun)hat er evtl. noch ein Gutes Einkommen, das die AM-Rente sicherlich übersteigt. Was die Gutachter angeht, selten so geweint, sie sind einfach unfähig, das Leistungsvermögen richtig einzuschätzen. 100 % richtig braucht es ja sicherlich auch nicht zu sein, bei diesen Zeitabständen, aber viele liegen einfach ganz grob daneben. Dabei sind bei der Rentenfindung mehrere medizinische Gutachter beteiligt. Nicht nur Vertragsärzte, sondern auch angestellte Arbeitsmediziner der RV. @Schorsch: sonst hätten Sie gleich Ihre Ihnen zustehende Rente bekommen. Es genügt anscheinend nicht, dass Ihr "direkter" Gutachter ein vollkommen richtiges (in der Sache) abgegeben hat. Es muss auch noch einen oder sogar zwei Gutachter gegeben haben, die nicht richtig lesen, bzw. beurteilen konnten. Bei mir haben mindestens zwei oder gar drei Gutachter ordentlich daneben gehauen. Na ja, es sind ja auch Zukunftsprognosen gewesen. Das ist immer so eine Sache. Obwohl zwei buchstäblich in meinen Körper reingeschaut haben und das kaputte Herz gesehen haben, haben Sie fälschlicherweise geglaubt, dass man damit auch noch arbeiten kann. Nach dem Motto: leichte Tätigkeiten zwischen 3 und 6 Stunden müssten doch möglich sein. Die müssten das mal selbst haben, dann würden sie anders urteilen. Nämlich dass man damit nicht einmal 1 Stunde spazieren gehen kann, ohne anschließend eine längere Ruhepause zu benötigen und auch danach nur noch auf ca. 30 % der Anfangsleistung kommt. Aber Kranke und Behinderte werden nicht nur von Ärzten pauschal über eine Kamm geschert. Ich glaube, die denken auch wie eine Frau, die mir gesagt hat: Du bis doch operiert, da musst du doch gesund sein. Ihr konnte ich das wenigstens erklären und sie hat es verstanden. Das kann ich von den Gutachtern nicht behaupten. Aber, wenn manche hier glauben, was sie schreiben, dann sollen sie sich doch "ins Bockshorn" jagen lassen. Auch der Staat und das BSG sind nicht "hinten wie vorne". Viel Spass dabei Gruß (der Ex-Superidiot, der ehemals gutgläubige).
Herz1952am 29.08.2017 | 16:05
Friedhelm, wenn ein Gericht bereits entschieden hat und das Urteil rechtskräfig geworden ist, brauch man keine Richter und kein Gericht mehr, um seine Forderung durchzusetzen (siehe auch "Einzelfall-Urteile".) Da wird auch keine Krankenkasse oder sonstige halbstaatliche Organisation dagegen vorgehen. Bei Privat-Unternehmen kann es schon passieren, mit ihren "superschlauen" Rechtsverdrehern.
Schorscham 29.08.2017 | 19:18
Zitat von Herz1915 anzeigenausblenden
Herz1915 schrieb

Ich habe mein Krankengeld auch durch ein Einzelfall-Urteil bekommen. Ich hatte nicht geklagt, sondern mein Rechtsberater hat der KK nur das Urteil "unter die Nase gerieben" dann hatte ich mein KG wieder und die KK hat die Kosten an den Anwalt bezahlen müssen.

Dass z.B. in Lohnersatzleistungen wie Krankengeld und Arbeitslosengeld das zusätzliche Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld einzurechnen sei, war ebenfalls ein Einzelfallurteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen das Bundessozialgericht, das hat nur eine/r geklagt und alle Lohnersatzleistungsempfänger davon profitiert. In Millionen von "Fällen".

Arbeitsmarktrente: Da habe ich ja eigentlich nur geschrieben, dass es n o c h z.Zt. so gehandhabt wird, dass der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt, weil, und das ist der eigentliche Grund, dass nicht genügend g e i g n e t e Plätze gibt für gesundheitlich angeschlagene Menschen. Die Arbeitgeber wollen im allgemeinen nur noch "eierlegende Wollmilchsäue". Das ist das eigentliche Problem.

Natürlich gibt es den einen oder anderen Arbeitsplatz für Behinderte. Schlimm ist z.Zt. nur dass eigentlich voll arbeitsfähige Arbeitnehmer über 50 und Behinderte vom JC übermäßig stark und Druck gesetzt werden, weil die Leistung eine JC nur über die Anzahl der Vermittlungen bewertet wird. Die Mitarbeiter sind also nicht an Vermittlungsbemühungen interessiert, sondern können sich auch nicht genug Zeit dafür nehmen.

Dass die Anzahl der Beschäftigten zugenommen hat, das sind Tatsachen. Aber man muss fragen, welche. Nämlich Teilzeitbeschäftigungen und "Vollzeit"-Beschäftigungen über 20 Stunden.

Besonders muss man eines berücksichtigen: Die Anzahl der tatsächlich geleisteten Stunden seit 1991 hat abgenommen. Das kam im Film "Land der Lügen", wo ein ehemaliger Leiter des Statistischen Bundesamtes diese Zahl genannt hat und die Arbeitslosenstatistik kritisiert hat. Die geleisteten Arbeitsstunden werden nicht, oder nur in Randnotizen, veröffentlicht. Das war übrigens mein ehemaliger Ober-OberChef. Diesem musste ich jeden Monat die Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden unseres Unternehmens melden. Bei Strafandrohung von bis zu 50.000 DM. Na ja, für meine Arbeit wären es vielleicht nur 50 DM gewesen :-).

Es macht ja auch einen Unterschied aus, wie lange jemand arbeiten kann. Es heißt ja auch 3 - 6 Stunden. Das kann aber nicht jeder. Oder heißt es sogar zwischen 3 bis 6 Stunden. Also der eine 4 Stunden, der andere 5.Std. etc. Die Leistung währen diesen Zeiten ist auch womöglich nicht 100 %. Genau deswegen kann der Arbeitsmarkt allgemein für diesen Personenkreis verschlossen sein, ob regional oder allgemein.

Für mich dürfte er nicht verschlossen gewesen sein. Denn niemand hat nach der Rente einen Vermittlungsversuch unternommen. Es war auch keine regionale Stelle der Rentenversicherung (regional bezieht sich eigentlich nur auf die Verwaltungszuständigkeit).

Jedenfalls können diese "Arbeitsmarktmenschen" froh sein, dass Sie die volle AM-Rente bekommen. Freiwillig kann sich natürlich jeder eine Stelle suchen. Wenn er Erfolg hat, kann er sich glücklich schätzen. Denn zur halben Rente (diese hat mit Arbeitsmarktrente überhaupt nichts zu tun)hat er evtl. noch ein Gutes Einkommen, das die AM-Rente sicherlich übersteigt.

Was die Gutachter angeht, selten so geweint, sie sind einfach unfähig, das Leistungsvermögen richtig einzuschätzen. 100 % richtig braucht es ja sicherlich auch nicht zu sein, bei diesen Zeitabständen, aber viele liegen einfach ganz grob daneben. Dabei sind bei der Rentenfindung mehrere medizinische Gutachter beteiligt. Nicht nur Vertragsärzte, sondern auch angestellte Arbeitsmediziner der RV.

@Schorsch: sonst hätten Sie gleich Ihre Ihnen zustehende Rente bekommen. Es genügt anscheinend nicht, dass Ihr "direkter" Gutachter ein vollkommen richtiges (in der Sache) abgegeben hat. Es muss auch noch einen oder sogar zwei Gutachter gegeben haben, die nicht richtig lesen, bzw. beurteilen konnten. Bei mir haben mindestens zwei oder gar drei Gutachter ordentlich daneben gehauen. Na ja, es sind ja auch Zukunftsprognosen gewesen. Das ist immer so eine Sache. Obwohl zwei buchstäblich in meinen Körper reingeschaut haben und das kaputte Herz gesehen haben, haben Sie fälschlicherweise geglaubt, dass man damit auch noch arbeiten kann. Nach dem Motto: leichte Tätigkeiten zwischen 3 und 6 Stunden müssten doch möglich sein. Die müssten das mal selbst haben, dann würden sie anders urteilen. Nämlich dass man damit nicht einmal 1 Stunde spazieren gehen kann, ohne anschließend eine längere Ruhepause zu benötigen und auch danach nur noch auf ca. 30 % der Anfangsleistung kommt.

Aber Kranke und Behinderte werden nicht nur von Ärzten pauschal über eine Kamm geschert. Ich glaube, die denken auch wie eine Frau, die mir gesagt hat: Du bis doch operiert, da musst du doch gesund sein. Ihr konnte ich das wenigstens erklären und sie hat es verstanden.

Das kann ich von den Gutachtern nicht behaupten.

Aber, wenn manche hier glauben, was sie schreiben, dann sollen sie sich doch "ins Bockshorn" jagen lassen. Auch der Staat und das BSG sind nicht "hinten wie vorne".

Viel Spass dabei

Gruß (der Ex-Superidiot, der ehemals gutgläubige).

Das wird ja immer interessanter.... Der einzige Grund, warum ich trotz eindeutig festgestellter Berufsunfähigkeit in meinem Hauptberuf erst den Klageweg beschreiten musste um meine BU-Rente zu erhalten, war der, dass ein DRV-Mitarbeiter Verweisungstätigkeiten für zumutbar hielt, die ich definitiv nicht ausüben konnte. Mit widersprüchlichen Gutachten hatte das überhaupt nichts zu tun. Konnten Sie so weit folgen?
Schorscham 29.08.2017 | 19:35
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Unfug !! Die DRV versuchte in den letzten Jahren regelmäßig, berufsunfähige Facharbeiter auf Telefonisten-Tätigkeiten zu verweisen, mal erfolgreich, mal erfolglos. Das war möglich, weil die diesbezügliche Rechtssprechung total widersprüchlich war. Während das LSG NRW und das LSG Niedersachen/Bremen, sowie ein Senat das LSG Bayern eine Verweisung für unzumutbar hielten, befand das LSG Hessen, dass eine Verweisung durchaus zulässig wäre. Daraufhin änderte der eine Senat des LSG Bayern seine Ansichten und schloss sich von da an der Rechtsauffassung des LSG Hessen an. (Siehe entsprechende Urteile unter www.sozialgerichtsbarkeit.de) Wie kommen Sie also darauf, dass Krankenkassen und Behörden vor erstinstanzlichen EINZELFALL-Entscheidungen kuschen würden? Das ist totaler Nonsens!
Ernieam 30.08.2017 | 08:30
Bäm! Herz1952 hat euch allen gezeigt, wo der Hammer hängt. Jetzt sind alle Nörgler sprachlos :-)
Genervteram 30.08.2017 | 13:23
Das Herz1952 einen Fan hat wird ihn freuen. Allerdings sind Sie Ernie damit ziemlich alleine, aber als Rentenlaie kann man sich schon mal das falsche Vorbild suchen oder sind Sie auf der ironischen Schiene unterwegs?
Herz1952am 30.08.2017 | 13:56
Hallo Schorsch, Einzelfallurteile eine einfache Sache. Der Versicherte hat weder mit der Rentenversicherung, noch mit der Krankenversicherung einen "Einelvertrag", sondern praktisch einen Kollektivvertrag. Deshalb gilt eine Urteil - auch wenn es von einem einzelnen Versicherten angestrengt wurde - für das gesamte Kollektiv in der Sache. Wer sich leider nicht daran hält, sind die Krankenkassen. Diese gehen nach dem Motto: Recht hat man nicht, Recht muss man bekommen. Deshalb versuchen diese, dem Versicherten das Recht sozusagen zu nehmen. Wenn er nichts von dem Urteil weis, wird er sich auch nicht gegen das Urteil wehren. Bei der Rentenfindung ist das anders, da stehen sich individuelle Meinungen gegenüber. Die Meinung des Versicherten und die Meinung des Medizinischen Dienstes. Deshalb sind bei Meinungsverschiedenheiten Klagen einfach nötig. Das war bei Ihrer Klage wegen Berufsunfähigkeit eindeutig der Fall. Ich wollte ja von Anfang an einen kurzen Bescheid geben, aber dann habe ich gemerkt, dass mir niemand glaubt und viele Beiträge kamen aus denen ich schloss, dass es niemand richtig verstand. Leider kam ich erst jetzt auf eine relativ einfache Erklärung in dieser doch wohl etwas komplexen Sachlage. Wenn schon denn schon: Wo gelten im allgemeinen nur Einzelurteile? Insbesondere im Werkvertragsrecht (Bau z.B.). Dort gibt es praktisch nur Einzelverträge. Da kann man wirklich nicht von einem Fall auf den anderen schließen. Da es hier zu ziemlich viel Streitigkeiten kam, gibt es keine Rechtsschutzversicherung in diesem Bereich mehr. Die Verträge wurden seitens der Versicherung nach jedem Klagefall gegenüber der versicherten Partei gekündigt. Mir hat sogar unser damaliger Rechtsanwalt gesagt, dass er keinen Fall kennt in dem es beim Werkvertragsrecht zu einem Urteil gekommen sei. Es wurde jedes mal ein Vergleich zwischen den "Streithähnen" geschlossen. Ein Tipp: Sie sollten nicht alles zusammenschmeißen und insgesamt bewerten, sondern in die einzelnen Sachbereiche herausfiltern. Aber so ähnlich wie Sie und viele andere habe ich ja früher auch mal gedacht, bis ich (zwangsweise) durch meine Krankheit mich noch näher mit dem Thema Recht in den "Kollektiv"-Bereichen beschäftigt habe. Ich bin auch erst jetzt dahintergekommen, wie man das einfacher und verständlicher für die Allgemeinheit ausdrücken kann. In Zukunft werde ich zu den Bereichen auch ganz kurze und einfach verständlich Beiträge schreiben. MfG
Schorscham 30.08.2017 | 14:36
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

Einzelfallurteile eine einfache Sache. Der Versicherte hat weder mit der Rentenversicherung, noch mit der Krankenversicherung einen "Einelvertrag", sondern praktisch einen Kollektivvertrag. Deshalb gilt eine Urteil - auch wenn es von einem einzelnen Versicherten angestrengt wurde - für das gesamte Kollektiv in der Sache.

Wer sich leider nicht daran hält, sind die Krankenkassen. Diese gehen nach dem Motto: Recht hat man nicht, Recht muss man bekommen. Deshalb versuchen diese, dem Versicherten das Recht sozusagen zu nehmen. Wenn er nichts von dem Urteil weis, wird er sich auch nicht gegen das Urteil wehren.

Bei der Rentenfindung ist das anders, da stehen sich individuelle Meinungen gegenüber. Die Meinung des Versicherten und die Meinung des Medizinischen Dienstes. Deshalb sind bei Meinungsverschiedenheiten Klagen einfach nötig. Das war bei Ihrer Klage wegen Berufsunfähigkeit eindeutig der Fall.

Ich wollte ja von Anfang an einen kurzen Bescheid geben, aber dann habe ich gemerkt, dass mir niemand glaubt und viele Beiträge kamen aus denen ich schloss, dass es niemand richtig verstand. Leider kam ich erst jetzt auf eine relativ einfache Erklärung in dieser doch wohl etwas komplexen Sachlage.

Wenn schon denn schon: Wo gelten im allgemeinen nur Einzelurteile? Insbesondere im Werkvertragsrecht (Bau z.B.). Dort gibt es praktisch nur Einzelverträge. Da kann man wirklich nicht von einem Fall auf den anderen schließen. Da es hier zu ziemlich viel Streitigkeiten kam, gibt es keine Rechtsschutzversicherung in diesem Bereich mehr. Die Verträge wurden seitens der Versicherung nach jedem Klagefall gegenüber der versicherten Partei gekündigt.

Mir hat sogar unser damaliger Rechtsanwalt gesagt, dass er keinen Fall kennt in dem es beim Werkvertragsrecht zu einem Urteil gekommen sei. Es wurde jedes mal ein Vergleich zwischen den "Streithähnen" geschlossen.

Ein Tipp: Sie sollten nicht alles zusammenschmeißen und insgesamt bewerten, sondern in die einzelnen Sachbereiche herausfiltern.

Aber so ähnlich wie Sie und viele andere habe ich ja früher auch mal gedacht, bis ich (zwangsweise) durch meine Krankheit mich noch näher mit dem Thema Recht in den "Kollektiv"-Bereichen beschäftigt habe. Ich bin auch erst jetzt dahintergekommen, wie man das einfacher und verständlicher für die Allgemeinheit ausdrücken kann.

In Zukunft werde ich zu den Bereichen auch ganz kurze und einfach verständlich Beiträge schreiben.

MfG

Aber nur dann, wenn die Behörde diese Urteile für nachvollziehbar hält. Sonst würden wohl kaum so viele erstinstanzliche Einzelfallentscheidungen bis zur Berufungs-/Revisions-Instanz angefochten. Wiederholung meiner gestrigen Antwort von 19:35 Uhr: "Unfug !! Die DRV versuchte in den letzten Jahren regelmäßig, berufsunfähige Facharbeiter auf Telefonisten-Tätigkeiten zu verweisen, mal erfolgreich, mal erfolglos. Das war möglich, weil die diesbezügliche Rechtssprechung total widersprüchlich war. Während das LSG NRW und das LSG Niedersachen/Bremen, sowie ein Senat das LSG Bayern eine Verweisung für unzumutbar hielten, befand das LSG Hessen, dass eine Verweisung durchaus zulässig wäre. Daraufhin änderte der eine Senat des LSG Bayern seine Ansichten und schloss sich von da an der Rechtsauffassung des LSG Hessen an. (Siehe entsprechende Urteile unter http://www.sozialgerichtsbarkeit.de) Wie kommen Sie also darauf, dass Krankenkassen und Behörden vor erstinstanzlichen EINZELFALL-Entscheidungen kuschen würden? Das ist totaler Nonsens!" Im Übrigen brauche ich Ihren Nachhilfeunterricht nicht, da ich genügend eigene Erfahrungen gesammelt habe! Ende !!
Herz1952am 30.08.2017 | 14:00
soll nicht heißen "gegen das Urteil" sondern "gegen die Krankenkasse"
Schorscham 30.08.2017 | 15:18
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Vorsorglicher Hinweis, bevor Herzchen die unterschiedlichen Entscheidungen mit den unterschiedlichen Krankheitsbildern der Kläger begründet: Es ging dabei einzig und allein um die Frage, ob "Telefonist" grundsätzlich ein zulässiger Verweisungsberuf für Facharbeiter ist oder ob es sich dabei um einen unqualifizierten und somit unzulässigen Verweisungsberuf handelt. Alles klar, Herzchen?
Rosannaam 30.08.2017 | 19:03
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

Einzelfallurteile eine einfache Sache. Der Versicherte hat weder mit der Rentenversicherung, noch mit der Krankenversicherung einen "Einelvertrag", sondern praktisch einen Kollektivvertrag. Deshalb gilt eine Urteil - auch wenn es von einem einzelnen Versicherten angestrengt wurde - für das gesamte Kollektiv in der Sache.

Wer sich leider nicht daran hält, sind die Krankenkassen. Diese gehen nach dem Motto: Recht hat man nicht, Recht muss man bekommen. Deshalb versuchen diese, dem Versicherten das Recht sozusagen zu nehmen. Wenn er nichts von dem Urteil weis, wird er sich auch nicht gegen das Urteil wehren.

Bei der Rentenfindung ist das anders, da stehen sich individuelle Meinungen gegenüber. Die Meinung des Versicherten und die Meinung des Medizinischen Dienstes. Deshalb sind bei Meinungsverschiedenheiten Klagen einfach nötig. Das war bei Ihrer Klage wegen Berufsunfähigkeit eindeutig der Fall.

Ich wollte ja von Anfang an einen kurzen Bescheid geben, aber dann habe ich gemerkt, dass mir niemand glaubt und viele Beiträge kamen aus denen ich schloss, dass es niemand richtig verstand. Leider kam ich erst jetzt auf eine relativ einfache Erklärung in dieser doch wohl etwas komplexen Sachlage.

Wenn schon denn schon: Wo gelten im allgemeinen nur Einzelurteile? Insbesondere im Werkvertragsrecht (Bau z.B.). Dort gibt es praktisch nur Einzelverträge. Da kann man wirklich nicht von einem Fall auf den anderen schließen. Da es hier zu ziemlich viel Streitigkeiten kam, gibt es keine Rechtsschutzversicherung in diesem Bereich mehr. Die Verträge wurden seitens der Versicherung nach jedem Klagefall gegenüber der versicherten Partei gekündigt.

Mir hat sogar unser damaliger Rechtsanwalt gesagt, dass er keinen Fall kennt in dem es beim Werkvertragsrecht zu einem Urteil gekommen sei. Es wurde jedes mal ein Vergleich zwischen den "Streithähnen" geschlossen.

Ein Tipp: Sie sollten nicht alles zusammenschmeißen und insgesamt bewerten, sondern in die einzelnen Sachbereiche herausfiltern.

Aber so ähnlich wie Sie und viele andere habe ich ja früher auch mal gedacht, bis ich (zwangsweise) durch meine Krankheit mich noch näher mit dem Thema Recht in den "Kollektiv"-Bereichen beschäftigt habe. Ich bin auch erst jetzt dahintergekommen, wie man das einfacher und verständlicher für die Allgemeinheit ausdrücken kann.

In Zukunft werde ich zu den Bereichen auch ganz kurze und einfach verständlich Beiträge schreiben.

MfG

Es hat doch auch niemand bestritten, dass DRV und KK Einzelfallentscheidungen anderer Kläger akzeptieren können. Sie MÜSSEN es aber NICHT !! Gruß Rosanna
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