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Experten-Antwort

Zwangs EU Rente durch Krankenkasse

von Standy19.06.2015 | 11:52
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Ich bin 04/1953 geboren. Im Dezember 2015 hätte ich meine 45 Beitragsjahre in die Rentenkasse voll, so das ich am 01.07.16 mit 63 in Rente gehen könnte. Seit Juli 2014 bin ich aus dem Arbeitsverhältnis( Fernfahrer) in Krankheit übergegangen und würde noch bis Dezember 2015 Krankengeld erhalten. Im Februar diesem Jahres wurde ein REHA-Antrag von der RV abgelehnt und in einen EU Rentenantrag umgewandelt, welcher aber im April abgelehnt wurde weil ich angeblich noch fähig bin leichte Arbeiten durchzuführen. Jetzt hat mich meine Krankenkasse aber dazu verpflichtet, erneut einen REHA-Antrag mit Ziel EU-Rente zu beantragen(Frist sind 10Wochen). Ablehnung soll ja nicht möglich sein., aber wegen 6 Monate die mir noch zur vollen Rente fehlen würde ich doch finanzielle Verluste haben? Was könnten sie mir raten? Wenn ich den Antrag nicht einreiche beendet die KK die Krankengeldzahlung. Würde ich dann aber eine leichte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit finden und die fehlenden 5-6 Monate noch arbeiten würde das gehen? Müßte die RV den erneuten Antrag nicht widerum ablehnen,da ja schon die letzte Ablehnung damit begründet wurde,das ich noch leichte Tätigkeiten ausführen kann? Schon mal vielen Dank für Ihre Antwort mit freundl. Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.06.2015 | 12:53

Hallo Standy,

der von Heinerich vorgeschlagene Weg ist eine Möglichkeit. Auch besteht die Möglichkeit, - die Sie ja bereits angesprochen haben - wieder eine Beschäftigung aufzunehmen. Allerdings wird sich dann die Krankenkasse bei einer erneuten Krankschreibung auf die Aufforderung zur Reha-Antragstellung berufen. Ob die Krankenkasse die Aufforderung zurücknimmt, wenn Sie dort Ihren Fall schildern, ist evtl. auch noch eine Möglichkeit. Allerdings schätze ich die Chance nicht allzu hoch ein.

7 Antworten

Heinericham 19.06.2015 | 12:08
Stellen Sie den Reha-Antrag und schreiben Sie der Rentenversicherung einen kurzen Brief, in dem Sie angeben, dass Sie von der Krankenkasse zur Stellung des Reha-Antrages aufgefordert wurden und dass sich am Gesundheitszustand nichts geändert hat. Verweisen Sie auf die Verfahren im Februar. Die Rentenversicherung wird dann sicherlich ganz schnell genauso entscheiden wie im Februar, da sich ja nichts geändert hat. Somit läuft das Krankengeld weiter. MfG
W*lfgangam 19.06.2015 | 14:18
Hallo Standy, ziehen Sie einfach den Jocker "Zeit"/sticht Krankenkasse ;-) Kurz vor Ablauf der 10-Wochen-Frist rufen Sie bei der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt an, um einen Termin für die Aufnahme des Reha-Antrags zu vereinbaren ...üblicherweise sind Sie mit einem Termin in 2 Monaten zufrieden - schon sind 4,5 Monate rum. Lassen Sie sich den (mdl.) Antragstermin und auch den schriftlichen bestätigen. Die Bescheinigung legen Sie der KK vor, die fängt an zu schmollen, kann aber nichts dagegen machen. Bevor die DRV über den Antrag dann letztendlich entscheidet, ist Weihnachten rum, die 45 Jahre durch Krankengeldbezug bis dahin erfüllt und Sie gehen im Rahmen der 'Nahtlosigkeitsregelung' zum Arbeitsamt und werden voraussichtlich ALG 1 für 2 Jahre erhalten können (auch in diesem Fall gilt es zu rechnen, ob Sie dann mit 63+2 in die abschlagsfreie Rente zu wechseln, oder lieber ein höheres ALG weiter unter den 'Bemühungen' des Arbeitsamtes mitnehmen/steigert die Rente). Was aus dem neuerlichen Reha-Antrag letztendlich wird, muss man abwarten, ggf. springt doch eine EM-Rente raus (auf gleicher 'Erkrankungsbasis' wohl eher unwahrscheinlich). Der Abschlag bei der EM-Rente wäre aber auch nicht mehr so dramatisch ... Gruß w. PS: Etwaige nervende telef. Anfragen der Krankenkassen wimmeln Sie einfach mit "Teilen Sie mir Ihre Anfrage bitte schriftlich mit" und Auflegen, oder dem Hinweis "Ihr Anruf wird aufgezeichnet, bitte sprechen Sie weiter".
Oskar A.am 20.06.2015 | 07:27
Ist es nicht so, dass die 2 Jahre ALG I bei der Rente mit 63 nicht berücksichtigt werden, da sie zu den 45 Jahren Pflichtbeiträgen nicht dazu gezählt werden?
KSCam 20.06.2015 | 08:55
Standy hat doch geschrieben dass er bis Dezember 15 KG bekommen kann und im Dezember 45 Jahre voll hat. Wenn er W*lfgangs Vorschlag annimmt, klappt das doch. Was spielt dann anschließendes ALG für eine Rolle? Das ist doch dann gar kein Thema mehr.
Standyam 20.06.2015 | 09:06
Aber wenn ich es hinaus verzögere und die RV am Ende mir doch die EU Rente genehmigt, was dann? Könnte ich die EU Rente dann widerrufen? mfg
KSCam 20.06.2015 | 09:32
Dann sind Sie halt EM Rentner, wenn es so kommen sollte haben Sie es einfach nicht in der Hand - manche Schicksale des Lebens kann man nicht beeinflussen und "sooo gewaltig" wären die Abschläge einer EM Rente kurz vor 63 auch wieder nicht.
W*lfgangam 21.06.2015 | 12:35
Hallo Standy, im Rahmen des 'Dispositionsrechts' (berechtigter Zwang zum EM-Antrag) der Krankenkasse nicht. Das müssten Sie mit der in diesem Fall 'verhandeln', ob die auf etwaige Verrechnungen mit Krankengeld verzichtet, dafür lieber höhere Beiträge aus der ungekürzten Rente kassiert. Gruß w.
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