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Experten-Antwort

zwei verschiedene auskünfte

von bernhardt09.02.2013 | 18:26
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Bin dieses monat noch hauptberuflich selbstständig als dozent und werde nächstes monat in ein versicherungspflichtiges verhältnis wechseln mit einer 40 Std. woche. bis jetzt habe ich als hauptberuflicher dozent den halben regelbeitrag zur rentenversicherung bezahlen müssen. ab nächsten monat wird die dozententätigkeit zum nebenberuf! ich habe mich telefonisch von der rentenversicherung erkundigt und mir wurde folgendes gesagt: ich muss auf die nebentätigkeit als dozent keine beiträge bezahlen zur rentenversicherung wenn ich: entweder bis 450,-€ rechnungen schreibe oder einen vericherungspflichtigen beschäftigten habe (dies trifft nicht zu!) . Sollte ich über 450,-€ kommen muss ich beiträge bezahlen! Jetzt kenn ich nicht mehr aus, da mir hier im forum gesagt wurde die grenze von 450,- € spiele keine rolle, da ich hauptberuflich dann angestellter bin ! danke!

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich kann den Ausführungen von Batrix nur zustimmen.

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4 Antworten

Batrixam 09.02.2013 | 19:15
Richtig ist: Freiberufliche Dozenten sind rentenversicherungspflichtig, wenn sie im Durchschnitt mehr als 450 Euro mtl. Gewinn erzielen (also 5400 Euro im Jahr - laut Steuererklärung) und keine Angestellten mit insgesamt mehr als 450 Euro mtl. Gehalt beschäftigen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird oder oben parallel eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird.
bernhardtam 10.02.2013 | 18:13
danke für die einleutendende antwort! noch unklar dabei ist mir fogendes: 1. ich habe aus einer wohnungsvermietung eine einnahme von 320,-€ zählt dieser betrag dann auch zu der der einnahme die 450,-€ nicht überschreiten sollte, wenn es beitragslos bleiben sollte? 2. wenn die rechnungen die 450,-€ monatlich überschreiten wird dann der betrag herangezogen der über 450,-€ geht oder wird der gesamte betrag versicherungspflichtig bei der rentenversicherung? 3. es wird wenn ich richtig verstanden habe ein betrag von 5400,- € zugrundegelegt jährlich (ersichtlich aus dem einkommensteuerbescheid) ! wie wird es mit dem monaten januar und februar gehandhabt, da ich da ja noch den halben regelbeitrag zur rentenversicherung gezahlt habe und eigentlich schon fast die 5400,-€ ausgeschöpft hätte. Am einkommensteuerbescheid sind ja diese monate nicht eigenständig ausgewiesen! Danke!
Batrixam 12.02.2013 | 07:28
Zitat von bernhardt anzeigenausblenden
Für die Beurteilung der Versicherungspflicht der Tätigkeit als Dozent bleiben Einnahmen aus privater Vermietung aussen vor. Es zählen ausschließlich Gewinne aus dieser Tätigkeit. Wenn die Tätigkeit die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, wird der gesamte Gewinn rentenversicherungspflichtig und bei einkommensgerechter Beitragszahlung für die Berechnung der Beitragshöhe herangezogen. Grundsätzlich wird der letzte vorliegende Steuerbescheid (mit einer Dynamisierung) zugrundegelegt. Wenn sich das so wie bei Ihnen so gestaltet, dass Sie in den Monaten Januar und Februar mehr als geringfügig verdient haben und ab März unter die Geringfügigkeitsgrenze fallen, sollten Sie zum einen noch im Februar der Sachbearbeitung darüber in Kenntnis setzen und zum anderen können Sie das mit Bescheinigungen des Steuerberaters nachweisen bzw. wenn Sie keinen Steuerberater haben, können Sie das mit den Abrechnungen etc. monatlich nachweisen. Sprechen Sie die genaue Vorgehensweise am Besten direkt mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung ab.
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