Guten Tag,
wegen einer chronischen Erkrankung erhielt ich seit 2015 eine Teil-EM.
Weil sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hat, beantragte ich die volle EM.
Nach einigen Gutachten wurde mir die volle EM ab 2015 bewilligt.
Dazu bekam ich zweierlei Bescheide.
Ein Bescheid bezieht sich auf die Zeit von 2015 bis 2020 - dort ist ein vierstelliger Nachzahlungsbetrag angegeben.
Der zweite Bescheid bezieht sich auf die Zeit von 2017 bis 2020 und dort ist der Nachzahlungsbetrag fast doppelt so hoch.
Welcher Bescheid ist nun gültig,und warum wurde ein neuer Bescheid erstellt, obwohl der erste Bescheid ja schon die Zeit zwischen 2017 und 2020 beinhaltet ?
Meine Anrufe bei der DRV ergaben bis jetzt keine klaren Antworten, weil Sachbearbeiter fehlen und andere- im Homeoffice - keinen Zugriff auf notwendige Daten haben.
Vielen Dank
Mit besten Grüßen
Theo