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Experten-Antwort

Zweierlei Bescheide

von Theo11.10.2020 | 12:45
120 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, wegen einer chronischen Erkrankung erhielt ich seit 2015 eine Teil-EM. Weil sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hat, beantragte ich die volle EM. Nach einigen Gutachten wurde mir die volle EM ab 2015 bewilligt. Dazu bekam ich zweierlei Bescheide. Ein Bescheid bezieht sich auf die Zeit von 2015 bis 2020 - dort ist ein vierstelliger Nachzahlungsbetrag angegeben. Der zweite Bescheid bezieht sich auf die Zeit von 2017 bis 2020 und dort ist der Nachzahlungsbetrag fast doppelt so hoch. Welcher Bescheid ist nun gültig,und warum wurde ein neuer Bescheid erstellt, obwohl der erste Bescheid ja schon die Zeit zwischen 2017 und 2020 beinhaltet ? Meine Anrufe bei der DRV ergaben bis jetzt keine klaren Antworten, weil Sachbearbeiter fehlen und andere- im Homeoffice - keinen Zugriff auf notwendige Daten haben. Vielen Dank Mit besten Grüßen Theo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Theo,

Sie haben ja schon einige gute Tipps erhalten. Da wir nicht alle Umstände Ihres Falles kennen, können wir Ihnen im Rahmen dieses Forums hierzu auch keine verlässliche Auskunft geben. Wir empfehlen Ihnen, sich nochmal direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und zu versuchen, die Angelegenheit zu klären. Alternativ können Sie sich auch an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden. Dort können Sie die Kollegen individuell auf Grundlage Ihres Versicherungskontos beraten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

KSCam 11.10.2020 | 13:28
Diese Frage wird wohl keiner im Forum beantworten können, weil keiner von uns den Vorgang auf dem Tisch hat. Vorschlag: wenn Sie die Sachbearbeitung nicht ans Telefon bekommen stellen Sie Ihre Frage schriftlich, in diesem Schreiben können Sie ja auch erwähnen dass Sie mit einer telefonischen Erklärung schon glücklich wären.......irgendwann werden es die Kollegen doch schaffen anzurufen.
zeldaam 11.10.2020 | 13:53
Hallo Theo, schauen Sie sich bitte mal die erste Rückseite des zweiten Bescheides an, dort sollte erläutert sein, warum die Rente ab 2017 neu berechnet wurde. So als Schuss ins Blaue: Haben Sie sich ggf. 2017 scheiden lassen. Dies könnte ein Grund sein, warum die Rente ab diesem Zeitpunkt nochmal berechnet wurde. Andere Idee: Begint der Zeitraum des zweiten Bescheides am 01.07.2017 oder später ? Dann wurde wahrschinlich mit dem zweiten Bescheid geprüft , ob das neue Hinzuverdienstrecht ("Flexi-Rente") günstiger für Sie ist und sich daher die Rente ab diesem Zeitpunkt erhöht. MfG zelda
Theoam 11.10.2020 | 14:06
Hallo Zelda, zunächst einmal vielen dank für die Antwort. Die Rente wurde neu berechnet, weil für die Jahre 2017, 2018 und 2019 der tatsächliche Hinzuverdienst berücksichtigt wurde und weil eine Rentenanpassung vorgenommen wurde..... Der Bescheid umfasst die Zeit ab 01.07.2017, und nein, ich habe mich nicht scheiden lassen. Gruß Theo
Ouzam 11.10.2020 | 16:54
Und warum stellen Sie dann die Frage warum dieser Bescheid erstellt wurde wenn Sie selbst die Antwort geben, dass dieser wegen Hinzuverdienständerung ab 2017 erstellt wurde?
Theoam 11.10.2020 | 17:50
Warum ich die Frage stelle? Weil Zelda mich erst darauf aufmerksam machte, dass ich die Beantwortung der Frage vielleicht auf der zweiten Seite des Bescheides finden kann !? Wenn meine Frage zum "Kopfschütteln" animiert, so muss sie ja nicht beantwortet werden. Es ist manchmal schon erschreckend, wie hier auf manche Frage reagiert wird. Viel zu oft wird ein Verständnis für die teilweise schwierigen Texte in einem Bescheid vorausgesetzt. Wenn es dann noch gilt, das "Richtige" zu tun und keine Widerspruchsfristenzu versäumen, ist man schnell verunsichert. Ein wenig mehr Empathie und Freundlichkeit wäre für Ratsuchende bestimmt nicht das Schlechteste. In diesem Sinne, vielen Dank für die freundlichen Antworten.
zeldaam 11.10.2020 | 17:51
Hallo Theo, dann ist für die laufende Rente der zweite Bescheid gültig. Mit dem ersten Bescheid wurde die Rente zunächst bewilligt und die Anrechnung Ihres Hinzuverdienstes nach dem „alten“ bis zum 30.06.2017 geltenden Recht geprüft. Dies erfolgte zunächst auch für die Zeit nach ab dem 01.07.2017 bis laufend. (mtl. Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung 450, Euro, bei einem Cent darüber gab es nur eine Teilrente. Mit dem zweiten Bescheid wurde geprüft und entschieden, dass das ab dem 01.07.2017 geltende Hinzuverdienstrecht für Sie günstiger und daher anzuwenden ist (jährliche Grenze 6300 Euro, darüber hinaus werden 40 % des Hinzuverdienstes auf die Rente angerechnet = die Rente centgenau gekürzt). Bei manchen Versicherten ( bei Verdiensten oberhalb 6300 Euro jährlich) ist das alte Recht günstiger, für diese gilt dann eine entsprechende Besitzschutzregelung. Da rvDialog (das Rentenberechnungsprogramm aller DRV-Träger) diese Schritte (altes Hinzuverdienstrecht + neues Hinzuverdienstrecht + ggf. Besitzschutzprüfung) nicht in einer Berechnung darstellen kann, werden bei der Bewilligung von Renten mit einem Beginn vor dem 01.07.2017 immer zwei Bescheide erstellt, der zweite Bescheid ändert dann den ersten Bescheid ab dem 01.07.2017 ab. MfG zelda
Theoam 11.10.2020 | 18:53
Hallo Zelda, vielen herzlichen Dank für die Antwort. Leider ist mir nicht klar, warum der Auszahlungsbetrag in 2019 im ersten Bescheid höher ist als im zweiten ( dieser ist ja für mich - zuzüglich der Rentenerhöhung in 2020 -ausschlaggebend). Der endgültige, dritte Bescheid ist abzuwarten, denn ich habe gleichzeitig Anspruch auf GdB- Rente. MfG Theo
W°lfgangam 11.10.2020 | 21:16
Zitat von Theo anzeigenausblenden
Hallo Theo, ggf. handelt es sich um eine _weitere_ Nachzahlung aufgrund des neuen Hinzuverdienstrentenrechts ab 01.07.2017. Schauen Sie sich im 2. Bescheid mal genau die ausführlich aufgelisteten Nachzahlungszeiträume an (verglichen mit den bereits erhaltenen/verrechneten Nachzahlungen aus dem 1. Bescheid) ...ich weiß, solche Nachzahlungsorgien im Bescheid/in mehreren Bescheiden nach den vorlaufenden Neuberechnungsstichtagen, bringen einen an den Rand des Verständnisses/der Nachvollziehbarkeit – da kriege selbst ich das Würgen ;-)) Gruß w.
Valzuunam 12.10.2020 | 09:47
Grundsätzlich sind beide Bescheide gültige, solange sie nicht aufgehoben werden. Ob der zweite den ersten ganz oder teilweise aufhebt, müssen Sie dort nachlesen. Was eventuell sich weiterhilft: Irgendwo in den Bescheiden ist auch dargestellt, aus welchen Einzelzeiträumen sich die Nachzahlungsbeträge ergeben. Auch diese können Sie einmal nebeneinander legen-vielleicht ergeben sich dadurch neue Erkenntnisse.
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