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Zweitstudium als Anrechnungszeit bis zum vollendeten 25. Lebensjahr

von Rentier22.07.2018 | 12:11
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4 Antworten

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Hallo, wird nach einem Studiumabschluss mit Diplom ein darauf folgendes begonnenes Zweit-Studium (ohne Abschluss) als Anrechungszeit gewertet, sofern die betrachteten Zeiträume bis zum "vollendeten 25. Lebensjahr" sind? Wenn ja, gibt es noch mehr Literatur als die unten genannte? Das PDF-Dokument "Rente: so wird sie berechnet" sagt: "Liegen Ihre Anrechnungszeiten zwischen dem vollendeten 17. und dem vollendeten 25. Lebensjahr, müssen sie keine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen haben. Diese Regelung bietet insbesondere Berufsanfängern die Chance auf eine Anrechnungszeit." Das PDF-Dokument "Rente: Jeder Monat zählt" sagt: "Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach- oder Hochschule beziehungsweise die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist von Ihrem 17. Geburtstag an eine Anrechnungszeit. Einen Abschluss müssen Sie nicht nachweisen. Maximal können aber nur insgesamt acht Jahre angerechnet werden."

4 Antworten

Schadeam 22.07.2018 | 12:49
Ja
chiam 22.07.2018 | 14:38
Da geht es um Krankheit, nicht um Studium.
Rentieram 22.07.2018 | 17:06
Danke, aber gibt es irgendwo explizit Informationen/Bestätigung, dass auch ein Zweitstudium darunter fällt? Bei mir es es nicht relevant, aber bei Bachelor-Studium und Master-Studium ist es ja ähnlich, weil es jeweils ein abgeschlossenes Studium ist.
chiam 22.07.2018 | 17:59
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Unterschied zwischen einem Zweitstudium (in dem grundsätzlich ein Abschluß erworben werden kann, auch wenn das im konkreten Fall nicht geschehen ist) und einer reinen Weiterbildung o.ä. beachten.
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