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Zwischenübergangsgeld

von rainer141108.10.2008 | 08:53
1066 Ansichten
2 Antworten

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Guten Morgen zusammen Zur Zeit erhalte ich Zwischenübergangsgeld. Ab dem 01.04.2009 erhalte ich dann, mit Beginn der beruflichen Reha- Maßnahme, wieder Übergangsgeld. Im Dezember 2008 könnte ich für einen Monat eventuell eine Arbeitsstelle erhalten. Wie wirkt sich diese 1-monatige Tätigkeit auf die anschließende Zwischen/ Übergangsgeldzahlung aus? MfG rainer1411

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Rainer,

es erfolgt eine direkte Anrechnung des Hinzuverdienstes auf das von Ihnen bezogene Übergangsgeld, so dass Sie dadurch keinen Vorteil haben. Es gibt auch keinerlei Freibeträge für einen evtl. Hinzuverdienst.

1 Antworten

Nixam 08.10.2008 | 10:02
Das Nettoentgelt wird 1:1 auf das Zwischenübergangsgeld angerechnet. Es wird also von der laufenden Zwischenübergangsgeldzahlung vollständig abgezogen. Sie haben daher keinerlei Vorteil aus der Beschäftigung! Auch erhöht sich Ihr Übergangsgeld während der anschliessenden TA-Massnahme nicht, da die letzte durchgehende Beschäftigng für Sie massgebend ist. Es erfolgt aus dem Nettoentgelt der letzten durchgehenden Beschäftigung eine Vergleichsberechnung mit dem aktuellen Tarifentgelt. Daraus errechnet sich Ihr Übergangsgeld. Daher haben Sie aus der kurzfristigen Tätigkeit keinen Vorteil. Nix
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