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Experten-Antwort

Zwischenübergangsgeld

von Michael-28.06.2016 | 14:07
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3 Antworten

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Hallo, ich hatte 2014 eine medizinische Reha in der ich Arbeitsunfähig mit 3 bis unter 6 Stunden entlassen wurde und eine Leistungsfähigkeit im Freien Markt von über 6std. Hier wurde eine Empfehlung zur Lta Maßnahme ausgesprochen und ich habe diese dann sofort beantragt. Wurde zuerst abgelehnt und dann bewilligt, was allerdings sehr lange dauerte und ich von der Krankenkasse ausgesteuert wurde. Bin dann zum Arbeitsamt und habe Alg1 bezogen, was jetzt ausläuft und ich im Institut warten muss, bis ein Platz frei wird. Ab wann genau bekommt man zwischenübergangsgeld? Erfülle ich die Vorraussetzungen? Ich bin bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. Über Antworten würde ich mich freuen. Herzlichen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, Michael

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.06.2016 | 09:40

Das Übergangsgeld nach § 51 Absatz 1 SGB IX (Zwischenübergangsgeld) wird weiter erbracht, wenn nach Abschluss einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, während derer dem Grunde nach ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht und diese aus Gründen, die die Versicherten nicht zu vertreten haben, nicht unmittelbar anschließend durchgeführt werden können. Das Zwischenübergangsgeld wird gezahlt, wenn nach Abschluss einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation, einer sonstigen Leistung zur Teilhabe oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - (weitere) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind und - es an der wirtschaftlichen Sicherstellung des Versicherten fehlt.

Weiter Einzelheiten siehe unter dem nachfolgenden LINK, Seite 125ff:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/05_fachinformationen/downloads/gem_rs_rentenversichtraeger_ue_geld_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=6

2 Antworten

???am 28.06.2016 | 15:07
Anspruch auf Zwischenübergangsgeld ist eine komplizierte Sache. Da geht es um die Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme, Vermittelbarkeit usw. Da das Arbeitsamt Ihnen ja anscheinend klaglos Alg1 gezahlt hat, ist davon auszugehen, dass man Sie durchaus als vermittelbar ansieht und damit wohl kein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld besteht. Sicher wird Ihnen es hier jedoch niemand sagen können. Sie können aber jederzeit einen Antrag auf Zahlung des Zwischenübergangsgeld stellen. Schreiben Sie einfach einen entsprechenden Zweizeiler an Ihre DRV und warten Sie ab.
Geieram 28.06.2016 | 19:06
besorgen Sie sich bei der Arbeitsagentur eine Bestätigung das Sie in keine zumutbare Beschäftigung vermittelt werden konnten. Die Bestätigung der Aussteuerung der KK ebenfalls und stellen dann einen formlosen Antrag auf Zwischenübergangsgeld. MFG
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