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Bescheinigung des Arbeitgebers

von Paula R.30.03.2019 | 20:25
1143 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin seit Januar 2018 durchgehend krankgeschrieben. Im Oktober 2018 habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Heute erhielt ich ein Formular (R3502-00 AB - Bescheinigung des Arbeitgebers / der Zahlstelle), das vom Arbeitgeber auszufüllen ist. Ich wurde zum 31.10.18 gekündigt und aufgrund einer Kündigungsschutzklage ist leider keine Kommunikation mit meinem ehemaligen Arbeitgeber mehr möglich. Ich habe ihm das Formular weitergeleitet, bin jedoch nicht sicher, ob er es ausfüllen wird. Ist er dazu verpflichtet? Merkwürdig finde ich, dass nur der Zeitraum August bis Dezember 2018 abgefragt wird. Gibt es da einen bestimmten Grund? Danke im Voraus!

3 Antworten

Paula R.am 30.03.2019 | 20:47
Hallo Klugpuper, Danke für die Angaben. Es hilft mir aber leider nicht wirklich weiter. Gemeldet wurde alles ordnungsgemäß. Meine Frage ist, muss er das Formular ausfüllen, das ich im weitergeleitet habe? Würde das Formular direkt von der Deutschen Rentenversicherung an meinen Arbeitgeber geschickt, würde er es bestimmt ausfüllen. Aber da es "nur" von mir kommt...
Klugpuperam 30.03.2019 | 20:34
Paragraph 190 SGB VI in Verbindung mit Paragraph 28a SGB IV - einfach mal reinschauen.
-am 01.04.2019 | 09:03
Hallo Paula R., mit dem Vordruck R3502-00 wird abgefragt, ob bei einer Rente wegen Erwerbsminderung ggf. Hinzuverdienst zu berücksichtigen ist. Da das Kalenderjahr 2018 schon abgelaufen ist, kann für das Jahr 2018 bereits das tatsächlich erzielte Entgelt berücksichtigt werden. Dies soll Ihr Arbeitgeber bescheinigen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 98 SGB X. Warten Sie doch erst einmal ab, ob Ihr Arbeitgeber die Bescheinigung ausstellt. Sollte er dies nicht tun, können Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, dieser wird dann sicher den Arbeitgeber anschreiben.
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