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Beteiligung an Windkraftgesellschaft

von murks11.02.2009 | 18:31
943 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich konnte im Forum schon einiges erlesen. Wie sieht aber folgender Fall aus. Die Beteiligungsgesellschaft will mir (durch Optionsrecht Ihrerseits) meine Beteiligungssumme ausbezahlen.Wert vor Jahren 20.000,-- DM heute 10.000,-- Euro. Also keine Gewinnerzielung(nur Kapitalrückfluß). Jetzt nehme ich doch nicht an, dass dieser "Rauswurf" zu den Einkünften aus Gewerbetrieb gezählt wird,oder?... Vielen Dank für Ihre Antworten.

4 Antworten

Falsches Forumam 11.02.2009 | 19:51
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
Nixam 12.02.2009 | 07:58
Hallo murks! Nein, der Auszahlungsbetrag wird auch Ihrem Finanzamt gegenüber von der Windparkgesellschaft nicht als Gewinn deklariert. Machen Sie sich da mal keine Sorgen. Viele Grüsse Nix
murksam 12.02.2009 | 09:56
Hallo Nix, vielen Dank für Ihre Antwort. Mir wurde gesagt..es läge am zuständigen Finanzamt ob es eine Einnahme aus Beteiligung oder Einnahme aus Gewerbebetrieb sei. Kann ich da durch meinen Steuerberater erfragen wie diese den "Beteiligungsrauswurf" einordnen.Oder was kann ich tun, damit es nicht zu einer gewerblichen Einkunft kommt. Sonst müßte ich wahrscheinlich die ganze EWRente für das Jahr zurückzahlen. Vielen Dank für Ihre Antworten
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