Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Einstieg in die Selbständigkeit - Deutsche Rentenversicherung sinnvoll?

von Tim26.04.2016 | 17:20
1231 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Moin, liebe Leute! Bei mir tut sich in beruflicher Hinsicht einiges und ich habe dazu ein paar Fragen und bitte hierzu um Eure Hilfe. Zunächst mein Status: - 47 Jahre alt, verheiratet, ein Kind - bisher seit 17. Lebensjahr im Angestelltenverhältnis tätig - nebenbei eine Firma als "Hobby" mit einem Jahresgewinn von rund 15.000 EUR - im Rahmen des Angestelltenverhältnisses die normalen Rentenversicherungsbeiträge gezahlt nun ist die Firma meines Arbeitgebers verkauft worden, ich habe noch ein paar Monate dort zu arbeiten, bekomme dann noch eine Abfindung und zum Winter ist dann Schluss ich will dann meine eigene Firma weiter aufbauen (Einzelunternehmen im grafischen Gewerbe) und versuchen, den Jahresgewinn zu steigern, damit ich nicht verhungern muss nun meine Fragen - kann bzw. muss ich, um die Witwenrente und vor allem meine Erwerbsunfähigkeitsrente aufrecht zu erhalten, freiwillige Beiträge zahlen? - wenn ja, wie hoch ist dann der Beitragssatz und von welcher Summe wird der berechnet? - gibt es auch die Möglichkeit, mich pflichtzuversichern und welche Vorteile bzw. Nachteile hätte das? - oder was wäre sonst eine alternative Möglichkeit, BU-Schutz zu erlangen? Eine private BU wäre schon sinnvoll, allerdings ist die aufgrund meines Alters ziemlich teuer. Danke schon mal für Eure Antworten.

4 Antworten

W*lfgangam 26.04.2016 | 22:00
Hallo Tim, hier finden bereits erste Hinweise: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… > nun meine Fragen - kann bzw. muss ich, um die Witwenrente und vor allem meine Erwerbsunfähigkeitsrente aufrecht zu erhalten, freiwillige Beiträge zahlen? ! Die Witwen-/Halbwaisenrente hängt nur davon ab, dass Sie bereits die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten erfüllt haben. Eine weitere Versicherung ist nicht erforderlich. Die Höhe der Witwenrente ersehen Sie auf Ihrer letzten Renteninformation anhand des Betrages der Erwerbsminderungsrente/davon 60 % - wenn ja, wie hoch ist dann der Beitragssatz und von welcher Summe wird der berechnet? ! Sie können einen Mindestbeitrag von aktuell 84,15 EUR zahlen, wird aus dem Minijob-Betrag errechnet (18,7 % von 450 EUR). Ist aber aber für die o. a. Renten nicht erforderlich, sh. Antwort oben. - gibt es auch die Möglichkeit, mich pflichtzuversichern und welche Vorteile bzw. Nachteile hätte das? ! Ja, sh. Link oben - Beratung zwingend erforderlich. - oder was wäre sonst eine alternative Möglichkeit, BU-Schutz zu erlangen? ! Gesund leben? ;-) In Ihrem Falle nur eine Pflichtversicherung. Der EM-Schutz ist sonst nach 2 Jahren Ende Ihrer jetzigen Pflichtversicherung erst mal weg. Wie vorgeschlagen, eine Beratungsstelle aufsuchen - das Thema ist zu komplex und individuell auszuwerten. Gefühlt würde ich Ihnen die Pflichtversicherung auf Antrag für selbständig Tätige vorschlagen (Gefühle können trügen :-)) Dass die gesetzliche KK 'ordentliche' Beiträge von Ihnen fordern wird (auch wenn das Einkommen das vielleicht nicht hergibt) wissen Sie? ...Info bei KK einholen. Gruß w.
Feliam 27.04.2016 | 06:53
" (Einzelunternehmen im grafischen Gewerbe)" - evtl. Künstlersozialkasse???
fdgsdgam 27.04.2016 | 14:01
ergänzend zu den beiden Vorrednern beiliegende Broschüre für Selbständige http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Seite 8 Wer ist Kraft Gesetzes Versicherungspflichtig - Wenn Sie in die Beratungsstelle gehen, wird auch ein "Prüfauftrag" für die Rentenversicherung bzw. KSK eingeleitet. Das Ergebnis erhalten Sie in Form eines Bescheides. ab Seite 16 ff Wenn Sie nicht Kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind, können Sie - müssen aber nicht - einen Antrag auf Versicherungspflicht stellen. Durch die Zahlung von PFLICHTbeiträgen kann der Erwerbsminderungsschutz aufrecht gehalten werden. Die Alternative dazu, die Freiwillige Beitragszahlung, hilft Ihnen eine bestimmte Wartezeit für eine Altersrente zu erfüllen, um ggf. vorzeitig (mit/ohne) Abschlag in Rente zu gehen und erhöht die Altersrente in ihrem Zahlbetrag. Letzteres sollte allerdings nicht der Grund für eine freiwllige Beitragszahlung sein. Freiwillige Beiträge sind aber keine PFLICHTbeiträge. Da bleibt dann der EM-Schutz auf der Strecke. Alles weitere dann in der Beratungsstelle oder beim örtlichen Versicherungsamt
Timam 27.04.2016 | 15:29
vielen Dank für Eure Antworten
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026