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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Pflege

von Berthold Großer16.04.2018 | 21:34
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3 Antworten

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Hallo liebes Forum, ich beziehe unbefristet volle EMR und möchte jetzt meine Lebensgefährtin pflegen (Pflegegrad 3). Hierzu meine Fragen: Setze ich durch die Aufnahme der Pflegetätigkeit und dem damit verbundenen Bezug von Pflegegeld meinen Status der vollen EMR aufs Spiel? Nach dem Motto der kann täglich jemanden pflegen also ist er auch in der Lage wieder zu arbeiten. Überprüft die DRV die EMR in diesem Fall? Oder hängt es nur vom Umfang der Pflege ab, weniger als 3 Stunden pro Tag ? Erfährt die DRV überhaupt von meiner möglichen Pflegetätigkeit? Für Erläuterungen wäre ich dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Berthold Großer,

solange eine Pflege nicht erwerbsmäßig ausgeübt wird, ergibt sich hieraus auch kein Hinzuverdienst, der auf die Erwerbsminderungsrente anzurechnen ist. Die Kranken- bzw. Pflegekasse der zu pflegenden Person prüft und entscheidet, ob für Sie dann auch noch Beiträge aufgrund der Pflege zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen sind. Aufgrund der Beitragsmeldung erhält der Rentenversicherungsträger Kenntnis von der Pflege.

Grundsätzlich geht der Rentenversicherungsträger nicht davon aus, dass bei Ihnen aufgrund der Pflege wieder ein volles Leistungsvermögen besteht.

Nachprüfungen des Leistungsvermögens durch ein Anschreiben des Rentenversicherungsträgers können auch bei Dauerrenten vorkommen. Solange sich Ihr Gesundheitszustand nicht so verbessert hat, dass keine Erwerbsminderung mehr vorliegt, haben Sie doch auch bei einer Nachprüfung nichts zu befürchten.

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2 Antworten

Schadeam 17.04.2018 | 14:37
Es schließt sich nicht aus wenn ein erwerbsgeminderter Mensch einen anderen pflegt. Die Pflegekassen bezahlt auch die Rentenbeiträge auch da gibt es keine Einschränkungen im obigen Fall. Durch die Meldung dieser Pflegebeiträge erfährt die DRV auch davon, das führt aber nicht zur Überprüfung der EM Rente. Freilich könnte irgendwann ein überprüfender Amtsarzt mal feststellen dass wer pflegt so erwerbsgemindert eigentlich nicht sein kann, eine feste Überprüfung bei Bekanntwerden der Pflege passiert aber nicht.
Rudi Bertramam 17.04.2018 | 13:58
Als gesunde Pflegeperson erscheint es mir schwer vorstellbar, wie ein voll erwerbsgeminderter Mensch die Pflege in dem genannten Pflegegrad bewältigen sollte. Dessen ungeachtet frage ich mich , was Sie sich vor allem finanziell davon versprechen . Die Zahlung von Rentenbeiträgen für selbst voll erwerbsgeminderte Pflegepersonen ist meiner Kenntnis nach nicht vorgesehen. Das Pflegegeld kann die zu pflegende Person frei verwenden und Ihnen kleine Unterstützungsmaßnahmen davon vergüten.
Deutsche Rentenversicherung
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