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EU-Rente Zurechnungszeit

von marta3ab11.03.2009 | 15:16
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich beziehe seit 2003 eine EU-Rente und bin 1957 geboren. Erst jetzt ist mir aufgefallen, dass die Zurechnungszeit nur bis jahr 2015 (58 J)berechnet wurde und nicht bis zum 2017 bzw. bis zum meinem 60 Lebensjahr. Ist das falsch oder richtig ? Ausserdem wurden mir die Rentenbeiträge , die die Krankenkasse für mich 18 Monate entrichtete gelöscht und die Zeit zu den Zurechnungszeiten mitgerechnet. Ist das für mich günstiger als Rentenbeitrag der Krankenkasse oder gibt es dadurch weniger Rente ? Bitte um Hilfe und danke.

11 Antworten

Chrisam 11.03.2009 | 18:26
Zu Ihrer 1. Frage: SGB VI § 253a Zurechnungszeit Bei Beginn einer Rente vor dem 1. Januar 2004 endet die Zurechnungszeit mit dem vollendeten 55. Lebensjahr. Die darüber hinausgehende Zeit bis zum vollendeten 60. Lebensjahr wird in Abhängigkeit vom Beginn der Rente in dem in Anlage 23 geregelten Umfang zusätzlich als Zurechnungszeit berücksichtigt. Zu der 2. Frage: (2) Die Zurechnungszeit beginnt 1.bei einer Rente wegen Erwerbsminderung mit dem Eintritt der hierfür maßgebenden Erwerbsminderung, Zu Frage 3: Ob es günstiger ist, kann man pauschal nicht sagen. Ändern können Sie das aber eh nicht.
sabam 12.03.2009 | 09:30
Die von der Krankenkasse entrichteten Beiträge wurden nicht "gelöscht" sondern können, wie von Chris ausgeführt nur nicht bei dieser Rente berücksichtigt werden. Bei der späteren Berechnung einer Altersrente werden diese Beitragszeiten wieder herangezogen.
marta3abam 12.03.2009 | 10:19
Danke sehr für die Antwort. Es ergibt sich eine neue Frage: Wann beginnt in meinem Fall die Altersrente ? Werden dann die "gespeicherten" Beiträge automatisch herangezogegen oder muss ich es beantragen? Wird sich dadurch meine Altersrente erhöhen ? Bleibt der Abschlag von 10...% für immer bestehen?
sabam 12.03.2009 | 11:30
Sofern Ihre momentane Erwerbsminderungsrente auf Dauer bewilligt wurde, wird diese automatisch in eine Regelaltersrente umgewandelt. Für den Jahrgang 1957 wurde die Regelaltersgrenze auf 65 Jahre und 11 Monate angehoben. Ob evtl. ein Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung oder für langjährig bzw. besonders langjährig Versicherte besteht, kann ich ohne Kenntnis Ihres Versicherungsverlaufes nicht beurteilen. Hierzu sollten Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger nachfragen. Diese Renten werden außerdem nur auf Antrag gewährt. Für die Rentenberechnung werden automatisch alle vorliegenden Versicherungszeiten herangezogen. Extra beantragen müssen Sie also nichts. Allerdings sollten Sie bei jedem Bescheid den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit prüfen und ggf. fehlende Zeiten mitteilen. Der Abschlag der vollen Erwerbsminderungsrente bleibt auch für eine unmittelbar anschließende Altersrente bestehen. Ob sich Ihre Altersrente durch die zusätzlichen Beiträge erhöht kann man nicht pauschal sagen. Da die Rentenberechnung seitens des Gesetzgebers in den letzten Jahren allerdings fast immer "negativ" geändert wurde, ist davon auszugehen, dass einen spätere Altersrente nicht höher sein wird. Aufgrund des sogenannten Besitzschutzes kann die Altersrente jedoch nicht niedriger als die zuvor bezogene Rente werden.
marta3abam 12.03.2009 | 16:02
Vielen dank für die Informationen. Was halten Sie davon meinen Rentenbescheid durch einen privaten bzw. unabhängigen Berater prüfen zu lassen.Die Kosten die dafür verlangt werden sind sehr hoch: ca. 300 €. Die Zeiten stimmen in etwa , aber woher kann ich wissen ob es alles korrekt berechnet wurde . das schein für einen Laien sehr kompliziert zu sein. Ein Berater sagte am Telefon er braucht dafür ca. 3 Stunden. Danke für eine Antwort.
Niemalsam 12.03.2009 | 16:47
Liebe Marta, ich kann Ihnen nur eindringlich davon abraten, Ihren Rentenbescheid von so einen Kurpfuscher prüfen zu lassen. Der von Ihnen genante Betrag von 300,00 Euro ist eine Frechheit. Falls Sie den Rentenbescheid prüfen lassen möchte,werden Sie Mitglied in einem Sozialverband, VdK zum Beispiel. Das ist VIEL VIEL VIEL günstiger als 300,00 Euro, und diese Verbände haben Fachleute. Ich rate Ihnen immer die Finger von PRIVATEN RENTENBERATERN zu lassen, das diese von der Materie keine Ahnung haben, aber die Versicherten ausnehmen. Wir hatten vor kurzem einen Fall, in dem eine Versicherte 1500 Euro für die Aufnahme eines Rentenantrages gezahlt hat. Dieser Antrag war so aufgenommen, als hätte dies ein 2 jähriges Kind gemacht. Es war uns gar nicht bewusst, das man überhaupt so viele Fehler machen kann. Also holen sie sich lieber fachlichen Rat bei einem Sozialverband und nicht bei einen "privaten Rentenberater". Und fahren sie mit den 300,00 Euro die sie sparen lieber in Urlaub.
sabam 13.03.2009 | 09:20
Der Meinung von "Niemals" kann ich mich nur anschließen.
Karlosam 13.03.2009 | 11:31
Sehr geehrte Damen und Herren. Meine Frage: Was ist aus dem Urteil des Bundessozialgericht vom16.5.2006 mit dem Az. B 4 RA 22/05 R geworden. Erbitte Nachricht.
Haraldam 13.03.2009 | 12:38
Es wäre natürlich besser gewesen, Sie hätten einen eigenen Beitrag geschrieben. Aber schauen Sie mal hier: http://www.sovd.de/1450.0.html Harald
B´sonam 13.03.2009 | 12:48
Kleiner Tipp : Ganz kostenlos wird Ihr Rentenbescheid übrigens in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung überprüft. (Das dauert dort auch keine 3 Stunden ;-)
Wolfgangam 13.03.2009 | 17:06
...oder im Versicherungsamt des örtliches Kreises/der kreisfreien Stadt. Und da trödelt man auch keine 3 Stunden mit rum ;-)) Gruß w.
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