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Experten-Antwort

Altersrente, Witwenrente u. Minijob

von Anette13.03.2018 | 11:40
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20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Forumsmitglieder, bin 63 J., habe als langjährige Versicherte seit dem 01.12.2017 eine Brutto-Altersente von 703,00 Euro. Habe außerdem eine Brutto-Witwenrente in Höhe von 391,00 Euro. Seit Dezember arbeite ich bei meinem vorherigen Arbeitgeber auf Minijobbasis in Höhe von 450,00 Euro. Habe auf die Versicherungspflichtbefreiung verzichtet. Zahle also 16,65 Euro pro Monat ein. Meine Frage: Wie werden die 450,00 Euro (Minijob) auf die Witwenrente angerechnet? Gehen hiervon auch erst einmal die 40 Prozent Freibetrag runter? (Erwerbseinkommen), oder wird alles was über 819,19 Euro ist zu 40 Prozent abgezogen? Vielen Dank schon einmal im Voraus für Ihre Antworten. Anette

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn man von den angegebenen Werten ausgeht so ergibt sich folgende Berechnung:

Brutto-Altersrente: 703,00 € (Pauschalabzug 14% = 98,42€)

Hinzuverdienst

versicherungspflichtig: 450,00 € (Pauschalabzug 40% = 180,00€)

Freibetrag derzeit: 819,19 €

703,00 € - 98,42€ = 604,58 €

450,00 € - 180,00€ = 270,00 €

Summe fiktive Einkünfte: 874,58 €

abzüglich Freibetrag: - 819,19 €

Einkünfte über Freibetrag: 55,39 €

davon 40 % anrechnungsfähig: 22,16 €

Ihre Brutto-Witwenrente würde somit ausgehend von Ihren angegebenen Werten um ca. 22,16 € gekürzt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anette,

das Entgelt aus Ihrem Minijob, in dem Sie versicherungspflichtig sind, wird bei der Einkommensanrechnung (wie beim "normalen" Arbeitsentgelt) auch pauschal um 40% gekürzt. Das Entgelt aus einem versicherungsfreien Minijob wird bei der Einkommensanrechnung nicht gekürzt.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karina,

wenn man davon ausgeht, es handelt sich bei den von Ihnen angegebenen Werten um Bruttobeträge, so ergibt sich folgende Berechnung:

Brutto-Altersrente: 1020,00 € (Pauschalabzug 14% = 142,80€)

Hinzuverdienst

versicherungspflichtig: 450,00 € (Pauschalabzug 40% = 180,00€)

Freibetrag derzeit: derzeit 845,59 Euro (in den alten Bundesländern) - ggf. zusätzlich 179,37 Euro je waisenrentenberechtigtem Kind

1020,00 € - 142,80 € = 877,20 €

450,00 € - 180,00€ = 270,00 €

Summe fiktive Einkünfte: 1147,20 €

abzüglich Freibetrag: - 845,59 €

Einkünfte über Freibetrag: 301,61€

davon 40 % anrechnungsfähig: 120,64 €

Ihre Brutto-Witwenrente würde somit ausgehend von Ihren angegebenen Werten um ca. 120,64 € gekürzt werden.

Informationen, wieviel zu einer Hinterbliebenenrente hinzu verdient werden darf, können Sie auch aus der Broschüre unter folgendem Link erfahren:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=29

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

Auch hier die Bitte nicht in Uralt Beiträge reinzuschreiben sondern eine neue Frage zu eröffnen.

Das erleichtert es ungemein den Überblick zu behalten.

Wenn Sie außer dem Minijob keine anderen Einkünfte haben wird die Witwenrente nicht gekürzt.

Für mehr fehlen notwendige Informationen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

16 Antworten

Anetteam 14.03.2018 | 11:39
Vielen Dank für die Antwort!! Nachfrage: Werden immer vom Minijob 40 Prozent abgezogen? Einige sagen, dass es beim Minijob keinen Pauschalabzug gibt???
Fritzam 14.03.2018 | 12:06
Wenn man von den angegebenen Werten ausgeht so ergibt sich folgende Berechnung: Brutto-Altersrente: 703,00 € (Pauschalabzug 14% = 98,42€) Hinzuverdienst versicherungspflichtig: 450,00 € (Pauschalabzug 40% = 180,00€) Freibetrag derzeit: 819,19 € 703,00 € - 98,42€ = 604,58 € 450,00 € - 180,00€ = 270,00 € Summe fiktive Einkünfte: 874,58 € abzüglich Freibetrag: - 819,19 € Einkünfte über Freibetrag: 55,39 € davon 40 % anrechnungsfähig: 22,16 € Ihre Brutto-Witwenrente würde somit ausgehend von Ihren angegebenen Werten um ca. 22,16 € gekürzt werden.
Vielen Dank für die Antwort!! Nachfrage: Werden immer vom Minijob 40 Prozent abgezogen? Einige sagen, dass es beim Minijob keinen Pauschalabzug gibt???
Das gilt nur wenn beim Minijob Versicherungspflicht besteht. Ist dieser versicherungsfrei, wird der Gesamtbetrag angerechnet.
Norbertam 28.07.2018 | 10:16
Ich habe eine Altersrente von 927 € Witwenrente 400 € Mein Minijob liegt Monatlich zwischen 400 und 450 € Wieviel Prozent habe ich Abzüge bei der Witwenrente
Katzenfrauam 05.08.2018 | 21:58
Altersrente 1091,70 , Witwenrente 792,37 ,ab 1.8.18 Minijob,4 Stunden wöchentlich,zu 10,00 Euro.Habe ich mit Abzug bei der Witwenrente zu rechnen? ich
Kamioam 12.11.2018 | 20:07
bin 64 J., habe eine vorgezogene Brutto-Altersente von 544,00 Euro. Habe außerdem eine Brutto-Witwenrente in Höhe von 620,00 Euro. Durch einen Minijob werde ich ab 01. Dez. max. 450,00 Euro hinzuverdienen. Frage: Wie werden die 450,00 Euro (Minijob) auf meine Witwenrente angerechnet? Haben Sie vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
W*lfgangam 12.11.2018 | 23:44
Zitat von Kamio anzeigenausblenden
Hallo Kamino, wenn Sie im Minijob versicherungspflichtig bleiben, wird die Witwenrenten nicht zu kürzen sein, da Sie die Einkommensgrenze für die Witwenrente nicht überschreiten: - 544 eigene Rente - 270 aus Minijob-Einkommen = unter 845 aus Freibetrag/bei Wohnort im Westen Wählen Sie die Versicherungsfreiheit im Minijob, ersparen Sie sich zwar zunächst 16,20 EUR Monatsbeitrag davon - dann wird die Witwenrenten allerdings mit dem vollen Minijobeinkommen um rd. 29 EUR zu kürzen sein. Also: die Versicherungspflicht im Minijob bestehen lassen - Sie haben mehr Witwenrente und erhöhen gleichzeitig mit der Pflichtversicherung Ihren eigenen Altersrentenanspruch etwas/wird mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgeschüttet. Gruß w.
Karinaam 14.04.2019 | 09:59
Ich beziehe eine Rente für langjährige versicherte in Höhe von 1020€Euro, habe eine witwenrente in Höhe von 640€Euro, möchte einen minijob auf 450 € Basis annehmen... Wie hoch wären meine Abzüge hinsichtlich der witwenrente und des gesamteinkommens? Vielen Dank im voraus für die Beratung!
Klugpuperam 14.04.2019 | 10:11
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Wichtig ist: Im Minijob Eigenanteil zur Rentenversicherung zahlen!
homunicham 25.05.2019 | 13:59
Wieso wird die genannte Witwenrente hier nicht mit in die Berechnung einbezogen? Dann wären die Abzüge doch noch höher?
homunicham 25.05.2019 | 14:00
Wieso wird die genannte Witwenrente hier nicht mit in die Berechnung einbezogen? Dann wären die Abzüge doch noch höher?
W°lfgangam 27.05.2019 | 23:41
...eine Witwenrente (wie auch andere 'abgeleitete' Ansprüche vom Verstorbenen) werden nicht auf sich selbst als Einkommen angerechnet. Lassen wir eine parallele UV-Witwenrente/doch abgeleitetes Einkommen, mal außen vor, was Ihren Nachtfragehorizont möglicherweise übersteigen würde, wie dann die genauen Anrechnungsmodalitäten wären ;-) Im Bedarfsfall fragen Sie hierzu gerne nach, um Sie mit den 'Grenzbeträgen' + Anrechnungsvorschriften in solch einem Fall bekannt zu machen. Gruß w.
Silvi57am 30.05.2019 | 10:53
Hallo ich bekomme 765 Euro witwrnrente vom Mann..bin abwr noch nicht in Rente und bekomme jetzt 450 Euro bei Minijob..können die da was abziehen von der Rente..bin ja noch kein rentner lg .silvia
Katzenfrauam 07.06.2019 | 16:46
Bin 64 Jahre und bekomme eine Witwenrente Brutto 596,23 und eine Altersrente von B.833.- Möchte noch etwas dazu verdienen mit einem Minnijob 160.-Habe ich dadurch Abzüge?
Katzenfängeram 08.06.2019 | 08:41
Zunächst mal lesen Sie den letzten Beitrag des Experten und machen einen neuen Thread auf. Dann bekommen Sie auch Ihre Antwort. Lesen, verstehen und entsprechend handeln, scheint nicht so Ihr Ding zu sein, oder?
Deutsche Rentenversicherung
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