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Experten-Antwort

Anlagen zu Rentenbescheiden

von Jonny24.08.2022 | 09:29
98 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit wann ist die Anlage "Sozialwahl 2023 - Ihre Stimme zählt" wichtiger als die aus Portogründen eingesparten Anlagen zur Berechnung von Entgeltpunkten aus Beitragszeiten und für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jonny,

diese Angelegenheit (Versenden der Wahlunterlagen) ist eine politische Entscheidung. Leider können wir in diesem Forum keine weitere Stellungnahme abgeben.

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21 Antworten

Schadeam 24.08.2022 | 09:45
Lieber @jonny, Sie wollen aber doch nicht ernsthaft darüber eine Diskussion hier im Forum eröffnen wollen? Da stehen Sie doch drüber und wissen genau dass dazu kein DRV ler im normalen Beratungsdienst etwas sagen wird. Zitat: Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich (über nichts mehr). Grins
Stern_in_Dänemarkam 24.08.2022 | 11:53
Statistisch gesehen erreicht die Sozialwahl 30% der Wahlinteressierten, beitragsgeminderte und beitragsfrei Zeiten interessieren dann vermutlich weniger als 30% der Adressaten...
AA0650am 24.08.2022 | 12:34
Wenn Sie die „weiteren Berechnungsanlagen“ benötigen, können Sie diese anfordern. Ich bezweifle, dass Sie etwas mit den Anlagen anfangen können. Im übrigen hat doch das BSG im Juli dazu schon was entschieden.
AA0650am 24.08.2022 | 13:10
Aha. Rentenberechnung manuell über die Anlagen nachprüfen. Das kann der Jonny? Na sicher…… LOL
ceterum censeoam 24.08.2022 | 13:14
Manuell= mit der Hand eingeben. Warum auch nicht, braucht halt die richtige Software und Sachverstand. Beides vorhanden, also ja!
AA0650am 24.08.2022 | 13:21
Na dann bitte mal den Namen dieser Software nennen
AA0650am 24.08.2022 | 13:44
Danke schön! Das ist also das Programm für die Rentenberater - interessant. Wenn das Ding den Grundrentenzuschlag fehlerfrei ermitteln kann, sollte man wohl besser das bei der DRV einsetzen - ROFL
Arnmer Jonnyam 24.08.2022 | 15:11
So langsam aber sicher scheint @ Jonny auch seinen Verstand zu verlieren. Das dokumentiert er hier auf eindeutige Art und Weise. Armer Jonny.
Jonnyam 24.08.2022 | 16:05
Na, dann hoffen wir mal, dass diese Entscheidung schneller umgesetzt wird als die Mitteilung eines beklagten DRV-Regionalträges an ein Sozialgericht, in der es heißt: „teilt die Beklagte mit, dass sich nach Rücksprache mit dem Grundsatz- und EDV-Bereich herausgestellt hat, dass bei der Ermittlung des Grundrentenzuschlages die Bewertung der Monate, in denen nur Kindererziehungszeiten vorliegen, fehlerhaft ist. Für den 30.09.2022 ist der Einsatz einer neuen Programmversion geplant, mit der dieser Fehler behoben werden soll.“
Goetheam 24.08.2022 | 17:18
Einst ritt Jonny auf dem Pony hinter seiner Sonni her, aber Jonny fiel vom Pony und da lebte er nicht mehr. Ach, wie weinte da die Sonni, hatte keinen Jonny mehr, arme Sonni, armes Pony...
Schilleram 24.08.2022 | 19:59
Armer Jonny.
Einst ritt Jonny auf dem Pony hinter seiner Sonni her, aber Jonny fiel vom Pony und da lebte er nicht mehr. Ach, wie weinte da die Sonni, hatte keinen Jonny mehr, arme Sonni, armes Pony...
Armes kleines Licht
Goetheam 24.08.2022 | 21:13
Einst ritt Jonny auf dem Pony hinter seiner Sonni her, aber Jonny fiel vom Pony und da lebte er nicht mehr. Ach, wie weinte da die Sonni, hatte keinen Jonny mehr, arme Sonni, armes Pony...
Armes kleines Licht
Da täuschen Sie sich, ich galt als größter Dichter meiner Zeit. Noch weit vor Ihnen, mein lieber Friedrich!
Volker Baumbacham 24.08.2022 | 21:21
Armer Jonny.
Einst ritt Jonny auf dem Pony hinter seiner Sonni her, aber Jonny fiel vom Pony und da lebte er nicht mehr. Ach, wie weinte da die Sonni, hatte keinen Jonny mehr, arme Sonni, armes Pony...
Sie werden es nicht glauben, aber ich kenne das!Ist aber auf keinen Fall von Goethe, sondern eher von Hannes Hegen.
DRVam 24.08.2022 | 23:07
Zitat von Jonny anzeigen
...Im übrigen hat doch das BSG im Juli dazu schon was entschieden.
Na, dann hoffen wir mal, dass diese Entscheidung schneller umgesetzt wird als die Mitteilung eines beklagten DRV-Regionalträges an ein Sozialgericht, in der es heißt: „teilt die Beklagte mit, dass sich nach Rücksprache mit dem Grundsatz- und EDV-Bereich herausgestellt hat, dass bei der Ermittlung des Grundrentenzuschlages die Bewertung der Monate, in denen nur Kindererziehungszeiten vorliegen, fehlerhaft ist. Für den 30.09.2022 ist der Einsatz einer neuen Programmversion geplant, mit der dieser Fehler behoben werden soll.“
Wahnsinnige Erkenntnis! Und was bringt Ihnen das jetzt im Hinblick auf Ihre Ausgangsfrage?Verbeissen Sie sich ruhig in die Fälle der Grundrente. Sehen Sie aber der Masse hier nach, dass das für die meisten ziemlich uninteressant ist. Viel Spaß noch dabei.
Anti-Wolleam 26.08.2022 | 06:33
Zitat von W°lfgang anzeigen
Lass ich mal so stehen... in einem Forum für Experten-Antworten unmittelbar von der DRV ;-) *hüstel - wobei ich das Gefühl habe, die letzten/ nichtssagenden /abwimmelnden Antworten wurde von 'DRV-Krabbelgruppe' gegeben *g Gruß w.
Glücklicherweise gibt es ja dann den Egomanen Wolle, der dann alles sachlich und korrekt erörtert? Sachlich dann doch eher selten und korrekt, na ja! Die von der angeblichen DRV-Krabbelgruppe haben aber einen großen Vorteil. Diese werden hier noch antworten, wenn ein Wolle schon lange vergessen ist.
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