Hallo Frings04,
die Prüfung, ob eine Flexirente gezahlt werden kann, kann erst erfolgen, wenn Sie eine entsprechende Beschäftigung aufnehmen.
Sobald Sie eine Beschäftigung haben, teilen Sie dies dem Rentenversicherungsträger unverzüglich mit, damit ab diesem Zeitpunkt der Hinzuverdienst geprüft und damit die zutreffende Flexirente berechnet werden kann.