Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Gut gemeint, aber 1. kann die Regelaltersrente nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden (das wissen Sie ja), 2. wissen Sie nicht, ob die Wartezeit für eine vorzeitige Altersrente erfüllt ist und 3. lohnt sich das ganze Prozedere wohl kaum bei einem Verdienst, der durch Zeitungsaustragen sicher weit unter 450,00 EUR liegen wird. Das ist zumindest meine Meinung.(...)Ergänzend: Und wo es KSC gerade anspricht, käme auch vor dem Erreichen der Regelaltersrente/Rentenbeginn 01.09. schon eine 'Flexi-Rente' NEBEN der noch laufenden Beschäftigung infrage. Modalitäten und max. 'Rentenmitnahme/Extra-Rente' _während_ der Beschäftigung bis zum 31.08. erklärt Ihnen jede Beratungsstelle ...sofern Sie das speziell nachfragen :-) Dazu machen Sie umgehend einen Beratungstermin aus, um sich ggf. noch ein Rentenbeginndatum 01.03. dafür zu sichern. Gefühlt kann der 6-Monatszeitraum vor Beschäftigungsende die beste Option sein ...im Detail wird das anhand Ihrer persönlichen Daten zu prüfen sein. @Rentenanwärter: zum Verständnis, es geht hier nicht um Kündigung/vorzeitige Beendigung der Beschäftigung, sondern parallelen/zulässigen Bezug von vollem Arbeitseinkommen + (Teil-)Rente. Gruß w.
Genau dieses 2. wäre ja gegebenenfalls als Optimierungsmöglichkeit bei einem solchen Termin zu klären. Und bis zum 01.09.2018 liegt ja scheinbar schon ein deutlich höherer Verdienst als 450,- EUR vor...Ergänzend: Und wo es KSC gerade anspricht, käme auch vor dem Erreichen der Regelaltersrente/Rentenbeginn 01.09. schon eine 'Flexi-Rente' NEBEN der noch laufenden Beschäftigung infrage. Modalitäten und max. 'Rentenmitnahme/Extra-Rente' _während_ der Beschäftigung bis zum 31.08. erklärt Ihnen jede Beratungsstelle ...sofern Sie das speziell nachfragen :-) Dazu machen Sie umgehend einen Beratungstermin aus, um sich ggf. noch ein Rentenbeginndatum 01.03. dafür zu sichern. Gefühlt kann der 6-Monatszeitraum vor Beschäftigungsende die beste Option sein ...im Detail wird das anhand Ihrer persönlichen Daten zu prüfen sein. @Rentenanwärter: zum Verständnis, es geht hier nicht um Kündigung/vorzeitige Beendigung der Beschäftigung, sondern parallelen/zulässigen Bezug von vollem Arbeitseinkommen + (Teil-)Rente. Gruß w.Gut gemeint, aber 1. kann die Regelaltersrente nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden (das wissen Sie ja), 2. wissen Sie nicht, ob die Wartezeit für eine vorzeitige Altersrente erfüllt ist und 3. lohnt sich das ganze Prozedere wohl kaum bei einem Verdienst, der durch Zeitungsaustragen sicher weit unter 450,00 EUR liegen wird. Das ist zumindest meine Meinung.
Eben: > Die _Hauptarbeit_ läuft ja von selbst aus, eine Kündigung ist nicht notwendig. Danke für die Hilfe. Beratern in der Praxis entgeht (meist ;-)) kein Detail *g Ob sich diese Optimierung anbietet, ist zu prüfen - aber, hier gefragt, hier Empfehlung der nächsten/umgehenden Schritte angeregt, um ggf. noch so einen kleinen Rentenbonus mitnehmen zu können. Zusätzlich wäre der versicherungspflichtige/-freie Minijob ab Regelaltersgrenze zu beraten, welche Rentenansprüche dann noch mit Zuschlägen jeweils zum 01.07. ontop auf die laufenden Rente draufkommen. LOHNT sich, auch wenn es nur um wirklich kleine Rentenzuwächse geht (4 EUR Netto-Renten pro Jahr Minijob, mit leichten/zusätzlichen Steigerungsraten in den Folge-Minijob-Jahren). Gruß w.Genau dieses 2. wäre ja gegebenenfalls als Optimierungsmöglichkeit bei einem solchen Termin zu klären. Und bis zum 01.09.2018 liegt ja scheinbar schon ein deutlich höherer Verdienst als 450,- EUR vor...Gut gemeint, aber 1. kann die Regelaltersrente nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden (das wissen Sie ja), 2. wissen Sie nicht, ob die Wartezeit für eine vorzeitige Altersrente erfüllt ist und 3. lohnt sich das ganze Prozedere wohl kaum bei einem Verdienst, der durch Zeitungsaustragen sicher weit unter 450,00 EUR liegen wird. Das ist zumindest meine Meinung.(...)Ergänzend: Und wo es KSC gerade anspricht, käme auch vor dem Erreichen der Regelaltersrente/Rentenbeginn 01.09. schon eine 'Flexi-Rente' NEBEN der noch laufenden Beschäftigung infrage. Modalitäten und max. 'Rentenmitnahme/Extra-Rente' _während_ der Beschäftigung bis zum 31.08. erklärt Ihnen jede Beratungsstelle ...sofern Sie das speziell nachfragen :-) Dazu machen Sie umgehend einen Beratungstermin aus, um sich ggf. noch ein Rentenbeginndatum 01.03. dafür zu sichern. Gefühlt kann der 6-Monatszeitraum vor Beschäftigungsende die beste Option sein ...im Detail wird das anhand Ihrer persönlichen Daten zu prüfen sein. @Rentenanwärter: zum Verständnis, es geht hier nicht um Kündigung/vorzeitige Beendigung der Beschäftigung, sondern parallelen/zulässigen Bezug von vollem Arbeitseinkommen + (Teil-)Rente. Gruß w.
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