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Antragsfrist

von Rentenanwärter05.03.2018 | 16:41
564 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wertes Forum. Ich werde bald in reguläre Altersrente gehen. Dies geschieht ab ersten September diesen Jahres. Wann müsste ich einen Antrag auf die Rente stellen, um nahtlos in finanzieller Sicht versorgt zu sein? Und wo kriege ich dieses Antragsformular? Muss ich da zum Rathaus oder in die nächste größere Stadt zur Rentenversicherung selbst? Noch eine Frage, kann ich meine Nebenarbeit rentenunschädlich weiterführen? Es ist Zeitungsaustragen jeden Morgen 1,5 Stunden von um 5 bis um halb 7. Die Hauptarbeit läuft ja von selbst aus, eine Kündigung ist nicht notwendig. Danke für die Hilfe.

7 Antworten

KSCam 05.03.2018 | 16:52
Bei geklärtem Versicherungskonto reicht es für die pünktliche Rentenzahlung zum 30.09.18 wenn der Antrag etwa 2-3 Monate vorher gestellt wird. Irgendwann im Jun sollte also reichen. Am einfachsten geht es wenn Sie einen termin mit Rathaus oder DRV vereinbaren, dann werden am Termin gemeinsam die Formulare (entweder klassisch auf Papier oder am PC) ausgefüllt. Sie brauchen beim Termin eigentlich nur noch Ausweis, IBAN, Krankenkassenkarte (falls gesetzlich kv) und die Steueridentifikationsnummer dabei haben und wegen des ermäßigten Pflegebeitrages den Geburtsnachweis eines Ihrer Kinder. Selbstredend können Sie sich die Formulare auch anfordern oder selbst aus dem Formularcenter der DRV runterladen (R0100, R0810) oder den Antrag über die DRV Homepage auch selbst online stellen. Viele Wege führen ans Ziel. Sollten die Versicherungszeiten noch nicht geklärt sein muss natürlich Fehlendes angegeben und belegt werden.
KSCam 05.03.2018 | 16:56
zum Zuverdienst: Was meinen Sie mit regulärer Rente? Falls es um die Regelaltersrente geht, dürfen Sie daneben unbegrenzt zuverdienen. Bei vorgezogenen Altersrenten ist ein 450 € Job jederzeit unproblematisch (genau gelten 6300 € im Kalenderjahr - wenn Ihre Rente also im September beginnt, dürften Sie neben der vollen Rente bis Jahresende sogar 4 x 1575 € verdienen, aber darum geht es nicht bei den angefragten Zeiten).
W*lfgangam 05.03.2018 | 20:58
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ergänzend: Und wo es KSC gerade anspricht, käme auch vor dem Erreichen der Regelaltersrente/Rentenbeginn 01.09. schon eine 'Flexi-Rente' NEBEN der noch laufenden Beschäftigung infrage. Modalitäten und max. 'Rentenmitnahme/Extra-Rente' _während_ der Beschäftigung bis zum 31.08. erklärt Ihnen jede Beratungsstelle ...sofern Sie das speziell nachfragen :-) Dazu machen Sie umgehend einen Beratungstermin aus, um sich ggf. noch ein Rentenbeginndatum 01.03. dafür zu sichern. Gefühlt kann der 6-Monatszeitraum vor Beschäftigungsende die beste Option sein ...im Detail wird das anhand Ihrer persönlichen Daten zu prüfen sein. @Rentenanwärter: zum Verständnis, es geht hier nicht um Kündigung/vorzeitige Beendigung der Beschäftigung, sondern parallelen/zulässigen Bezug von vollem Arbeitseinkommen + (Teil-)Rente. Gruß w.
-am 06.03.2018 | 11:14
Hallo Rentenanwärter, die anderen User haben Ihnen ja schon viele Tipps gegeben. Wenn Ihr Versicherungskonto soweit geklärt ist, dann reicht es aus, wenn Sie den Antrag ca 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. Erhalten Sie die Regelaltersrente hat ein Verdienst aus einer Beschäftigung keine Auswirkungen auf Ihre Rente. Bei einer sog. vorgezogenen Altersrente erhalten Sie die Rente nur dann in voller Höhe, wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr einhalten. Verdienst darüber wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. Den Antrag können Sie bei der Rentenstelle bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung stellen, bei einem Versichertenberater/Versichertenältesten oder in einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen. Dort kann man zusammen mit Ihnen die erforderlichen Anträge ausfüllen und Ihnen auch weitere Frage zur Rente beantworten. Sie können sich die Anträge auch auf unserer Internetseite herunterladen oder direkt online stellen.
=//=am 06.03.2018 | 09:56
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
(...)
Ergänzend: Und wo es KSC gerade anspricht, käme auch vor dem Erreichen der Regelaltersrente/Rentenbeginn 01.09. schon eine 'Flexi-Rente' NEBEN der noch laufenden Beschäftigung infrage. Modalitäten und max. 'Rentenmitnahme/Extra-Rente' _während_ der Beschäftigung bis zum 31.08. erklärt Ihnen jede Beratungsstelle ...sofern Sie das speziell nachfragen :-) Dazu machen Sie umgehend einen Beratungstermin aus, um sich ggf. noch ein Rentenbeginndatum 01.03. dafür zu sichern. Gefühlt kann der 6-Monatszeitraum vor Beschäftigungsende die beste Option sein ...im Detail wird das anhand Ihrer persönlichen Daten zu prüfen sein. @Rentenanwärter: zum Verständnis, es geht hier nicht um Kündigung/vorzeitige Beendigung der Beschäftigung, sondern parallelen/zulässigen Bezug von vollem Arbeitseinkommen + (Teil-)Rente. Gruß w.
Gut gemeint, aber 1. kann die Regelaltersrente nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden (das wissen Sie ja), 2. wissen Sie nicht, ob die Wartezeit für eine vorzeitige Altersrente erfüllt ist und 3. lohnt sich das ganze Prozedere wohl kaum bei einem Verdienst, der durch Zeitungsaustragen sicher weit unter 450,00 EUR liegen wird. Das ist zumindest meine Meinung.
egal (der Erste)am 06.03.2018 | 16:13
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Ergänzend: Und wo es KSC gerade anspricht, käme auch vor dem Erreichen der Regelaltersrente/Rentenbeginn 01.09. schon eine 'Flexi-Rente' NEBEN der noch laufenden Beschäftigung infrage. Modalitäten und max. 'Rentenmitnahme/Extra-Rente' _während_ der Beschäftigung bis zum 31.08. erklärt Ihnen jede Beratungsstelle ...sofern Sie das speziell nachfragen :-) Dazu machen Sie umgehend einen Beratungstermin aus, um sich ggf. noch ein Rentenbeginndatum 01.03. dafür zu sichern. Gefühlt kann der 6-Monatszeitraum vor Beschäftigungsende die beste Option sein ...im Detail wird das anhand Ihrer persönlichen Daten zu prüfen sein. @Rentenanwärter: zum Verständnis, es geht hier nicht um Kündigung/vorzeitige Beendigung der Beschäftigung, sondern parallelen/zulässigen Bezug von vollem Arbeitseinkommen + (Teil-)Rente. Gruß w.
Gut gemeint, aber 1. kann die Regelaltersrente nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden (das wissen Sie ja), 2. wissen Sie nicht, ob die Wartezeit für eine vorzeitige Altersrente erfüllt ist und 3. lohnt sich das ganze Prozedere wohl kaum bei einem Verdienst, der durch Zeitungsaustragen sicher weit unter 450,00 EUR liegen wird. Das ist zumindest meine Meinung.
Genau dieses 2. wäre ja gegebenenfalls als Optimierungsmöglichkeit bei einem solchen Termin zu klären. Und bis zum 01.09.2018 liegt ja scheinbar schon ein deutlich höherer Verdienst als 450,- EUR vor...
W*lfgangam 06.03.2018 | 20:13
Zitat von egal (der Erste) anzeigenausblenden
(...)
Ergänzend: Und wo es KSC gerade anspricht, käme auch vor dem Erreichen der Regelaltersrente/Rentenbeginn 01.09. schon eine 'Flexi-Rente' NEBEN der noch laufenden Beschäftigung infrage. Modalitäten und max. 'Rentenmitnahme/Extra-Rente' _während_ der Beschäftigung bis zum 31.08. erklärt Ihnen jede Beratungsstelle ...sofern Sie das speziell nachfragen :-) Dazu machen Sie umgehend einen Beratungstermin aus, um sich ggf. noch ein Rentenbeginndatum 01.03. dafür zu sichern. Gefühlt kann der 6-Monatszeitraum vor Beschäftigungsende die beste Option sein ...im Detail wird das anhand Ihrer persönlichen Daten zu prüfen sein. @Rentenanwärter: zum Verständnis, es geht hier nicht um Kündigung/vorzeitige Beendigung der Beschäftigung, sondern parallelen/zulässigen Bezug von vollem Arbeitseinkommen + (Teil-)Rente. Gruß w.
Gut gemeint, aber 1. kann die Regelaltersrente nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden (das wissen Sie ja), 2. wissen Sie nicht, ob die Wartezeit für eine vorzeitige Altersrente erfüllt ist und 3. lohnt sich das ganze Prozedere wohl kaum bei einem Verdienst, der durch Zeitungsaustragen sicher weit unter 450,00 EUR liegen wird. Das ist zumindest meine Meinung.
Genau dieses 2. wäre ja gegebenenfalls als Optimierungsmöglichkeit bei einem solchen Termin zu klären. Und bis zum 01.09.2018 liegt ja scheinbar schon ein deutlich höherer Verdienst als 450,- EUR vor...
Eben: > Die _Hauptarbeit_ läuft ja von selbst aus, eine Kündigung ist nicht notwendig. Danke für die Hilfe. Beratern in der Praxis entgeht (meist ;-)) kein Detail *g Ob sich diese Optimierung anbietet, ist zu prüfen - aber, hier gefragt, hier Empfehlung der nächsten/umgehenden Schritte angeregt, um ggf. noch so einen kleinen Rentenbonus mitnehmen zu können. Zusätzlich wäre der versicherungspflichtige/-freie Minijob ab Regelaltersgrenze zu beraten, welche Rentenansprüche dann noch mit Zuschlägen jeweils zum 01.07. ontop auf die laufenden Rente draufkommen. LOHNT sich, auch wenn es nur um wirklich kleine Rentenzuwächse geht (4 EUR Netto-Renten pro Jahr Minijob, mit leichten/zusätzlichen Steigerungsraten in den Folge-Minijob-Jahren). Gruß w.
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