Hallo Horst,
Ihr Anliegen können wir leider nicht pauschal beantworten und erfordert eine Klärung im Einzelfall. Wir empfehlen Ihnen, diesen Sachverhalt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu erörtern und um Überprüfung Ihres Rentenanspruchs zu bitten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung