Hallo Sturm,
Beitragzeiten oder Anrechnungszeiten mit Bezug von Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt sind Grundrentenzeiten und zählen daher positiv bei der Erfüllung von mindestens 33 Jahren mit Grundrentenzeiten.
Ob diese Zeiten sich positiv bei der Berechnung des Grundrentenzuschlags auswirken, kann pauschal nicht gesagt werden. Das lässt sich nur anhand einer konkreten Berechnung ermitteln.
Es liegt im Übrigen nicht in Ihrem Belieben, Angaben zum Bezug von Unterhaltsgeld zu machen, sondern Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemaß und nach bestem Wissen zu machen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung