Bei fortbestehender AU und Erschöfpung des Krankengeldes (Höchstdauer erreicht) ist Ihr nächster Ansprechpartner die Arbeitsagentur (von Ihnen bereits erwähntes Anschlussarbeitslosengeld § 145 SGB III). Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig wann Sie dort welche Anträge stellen und welche Unterlagen vorliegen müssen.
Auf die Dauer des Erwerbsminderungsverfahren können Sie leider keinen Einfluss nehmen.