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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Formular Ihr Hinzuverdienst

von Tim198028.11.2018 | 10:30
2509 Ansichten
9 Antworten

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Guten Tag, ich hatte im Juni einen Antrag auf volle EM-Rente gestellt und war ende Oktober beim Gutachter. Jetzt habe ich vor 2 Wochen ein schreiben erhalten das heisst "Erklärung zu meinem Hinzuverdienst". Da steht drauf: Um die Hinzuverdienstregelungen prüfen zu können, benötigen wir noch weitere Angaben. Bitte beantworten Sie die Fragen in der beigefügten "Erklärung zu meinem Hinzuverdienst" für Zeiten ab dem 01.06.2018. Also muss ich es ausfüllen und nicht der Arbeitgeber. Dort wird z.B gefragt: Wurde oder wird Ihr Arbeitsverhältnis beendet, ob ich ab dem 01.06. arbeitsentgeld erhielt, wieviel euro brutto ich vom 01.06 - 31.12. erhalte, wieviel Geld ich warscheinlich nächstes Jahr verdienen werde usw. Ich arbeite ja immoment noch vollzeit und bin damit sicher über der Hinzuverdienstgrenze. Ich kann ja erst weniger arbeiten und somit weniger Geld bekommen wenn ich den Rentenbescheid habe. Wieso prüft die DRV jetzt schon den Hinzuverdienst ? Könnte das Schreiben auf eine genehmigung der Rente schliessen ? Beste Grüße, Tim

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tim,

wie die anderen User schon geschrieben haben, ist dies ein Zeichen dafür, dass die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, da, wie du schon selbst erkannt hast, die Rentenversicherung sich nicht die Mühe machen würde, Ihren Arbeitsverdienst zu erfragen.

Gewissheit hast du allerdings erst nachdem dir der Bescheid zugegangen ist. Du kannst auch vorab bei deinem Rentenversicherungsträger nachfragen, ob dir hierüber bereits eine Auskunft gegeben werden kann. Sobald der Bescheid da ist, solltest du allerdings eine Auskunft- und Beratungsstelle aufsuchen, um dir deine Hinzuverdienstgrenzen erläutern zu lassen.

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8 Antworten

Danielaam 28.11.2018 | 19:09
Nein, da du ja Vollzeit arbeiten kannst ist die Wahrscheinlichkeit einer Erwerbsminderungsrente quasi gleich null
Rentenuschiam 28.11.2018 | 19:11
Ja ;-) MfG
Kaiseram 28.11.2018 | 19:18
Daniela hat mit Ihren „Mutmaßungen“ schon häufiger daneben gelegen. Sie ist wohl aus Langeweile als „Hobbyexpertin“ im Forum unterwegs.
Rentenuschiam 28.11.2018 | 19:14
Vielleicht sollten Sie zukünftig mehr "meiner Meinung nach" und ähnliche Floskeln in Ihre Antworten einbauen, denn das, was Sie schreiben, ist leider nicht korrekt. MfG
Tim1980am 28.11.2018 | 19:27
Nein, da du ja Vollzeit arbeiten kannst ist die Wahrscheinlichkeit einer Erwerbsminderungsrente quasi gleich null
Vielleicht sollten Sie zukünftig mehr "meiner Meinung nach" und ähnliche Floskeln in Ihre Antworten einbauen, denn das, was Sie schreiben, ist leider nicht korrekt. MfG
Danke für die Antwort. Mal sehen was raus kommt. ABer ich denke, wenn sie mir dieses Formular 2,5 Wochen "nach" dem Gutachter Termin zusenden, könnte es doch etwas positives sein. Wieso sollte sich die DRV sonst die mühe machen den Hinzuverdienst zu berechnen?.
Tim1980am 29.11.2018 | 11:05
Vielen Dank, ich habe nur bedenken, da ich ja immoment vollzeit arbeite und somit wäre ich ja bestimmt über der Hinzuverdienstgrenze (die DRV schreibt ja in dem Schreiben, dass sie mein Gehalt für nächstes Jahr hochrechnen werden (anhand des Zeitraums Juni - Dezember). Da falle ich doch bestimmt über die Hinzuverdienstgrenze ? Ich kann doch erst die Stunden reduzieren wenn ich den Bescheid habe und somit verdiene ich auch nicht mehr soviel.
-am 29.11.2018 | 13:30
Zitat von Tim1980 anzeigenausblenden
Hallo Tim, wie die anderen User schon geschrieben haben, ist dies ein Zeichen dafür, dass die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, da, wie du schon selbst erkannt hast, die Rentenversicherung sich nicht die Mühe machen würde, Ihren Arbeitsverdienst zu erfragen. Gewissheit hast du allerdings erst nachdem dir der Bescheid zugegangen ist. Du kannst auch vorab bei deinem Rentenversicherungsträger nachfragen, ob dir hierüber bereits eine Auskunft gegeben werden kann. Sobald der Bescheid da ist, solltest du allerdings eine Auskunft- und Beratungsstelle aufsuchen, um dir deine Hinzuverdienstgrenzen erläutern zu lassen.
Vielen Dank, ich habe nur bedenken, da ich ja immoment vollzeit arbeite und somit wäre ich ja bestimmt über der Hinzuverdienstgrenze (die DRV schreibt ja in dem Schreiben, dass sie mein Gehalt für nächstes Jahr hochrechnen werden (anhand des Zeitraums Juni - Dezember). Da falle ich doch bestimmt über die Hinzuverdienstgrenze ? Ich kann doch erst die Stunden reduzieren wenn ich den Bescheid habe und somit verdiene ich auch nicht mehr soviel.
Ja, da hast Du recht, dass du wahrscheinlich die Hinzuverdienstgrenze überschreiten wirst. Allerdings bringt ein Hinzuverdienst aus deiner Beschäftigung die Erwerbsminderungsrente lediglich zum Ruhen und der Anspruch bleibt dem Grunde nach bestehen. Sobald Du deinen Bescheid hast, kannst Du deinen Hinzuverdienst dementsprechend anpassen.
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