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Experten-Antwort

Erziehungszeiten und Erwerbseinkommen.

von Alter Schwede26.06.2019 | 20:09
78 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, mir fehlen 9 Monate zur abschlagsfreien Rente mit 45 Beitragsjahren. Habe ein Kind geboren Aug. 1986,war zu dieser Zeit Student. Habe dann am 01.06.1988 begonnen zu Arbeiten. Erziehungszeiten von Sept.1988 bis Mai 1988 sind richtig gebucht. Von Juni 1988 bis Feb.1989 sind aber auch nur Kindererziehungszeiten gebucht. Was ist mit den 9 Monaten aus meiner Erwerbstätigkeit? Danke im Voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.06.2019 | 10:16

Hallo Alter Schwede,

DRV“ und „W°lfgang“ haben Ihnen bereits die zutreffenden Antworten/Hinweise gegeben.

9 Antworten

DRVam 26.06.2019 | 20:26
Selbst wenn Sie neben der anerkannten Erziehungszeit eine Beschäftigung ausgeübt haben, bedeutet dies keine zusätzliche Beitragszeiten zur Erreichung der 45 Beitragsjahre. Wurden denn aus der Beschäftigung überhaupt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt? Sehen Sie sich diesbezüglich mal Ihre damaligen Lohnabrechnungen an.
Alter Schwedeam 26.06.2019 | 20:57
Ja,sind auch im Versicherungsverlauf aufgeführt.
DRVam 26.06.2019 | 21:30
Wenn diese zeitgleich mit Ihren Erziehungszeiten liegen, erhöhen diese zwar Ihre Rente, werden aber nicht zusätzlich als Beitragszeiten zum Erreichen der 45 Beitragsjahre gezählt, da schon die Erziehungszeiten angerechnet wurden.
W°lfgangam 26.06.2019 | 21:35
Hallo Alter Schwede, lassen Sie prüfen, ob Ihnen noch die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für die etwaige Schulzeit 16. - 17. Lbj. zusteht. Ihre nächstgelegene Beratungsstelle informiert Sie darüber - und wie es in diesem Fall im Rahmen des 'sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs' mögliche wäre, die 45 Jahre damit erreichen zu können, auch wenn Sie die Antragsfrist (bis Alter 45) für diese Nachzahlungsoption bereits überschritten haben. Gruß w.
Valzuun am 27.06.2019 | 08:32
Um es mal ganz nüchtern auszudrücken: Ein Jahr hat 12 Monate. Immer. Auch wenn sie mehrere Beschäftigungen (gleichzeitig) ausüben und/oder zusätzlich Kinder erziehen. Deshalb können Sie sich in einem Jahr (höchstens) 12 Monate für eine Wartezeit (z.B. 45 Jahre) verdienen.
Alter Schwedeam 27.06.2019 | 11:46
Danke für die Information. Eine Frage noch: Kann ich die 9 Monate mit freiwilligen Rentenbeiträge min ca.90€ im Monat überbrücken,damit ich dann nach 9 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen kann?
DRVam 27.06.2019 | 14:52
Freiwillige Beiträge können nur gezahlt werden, wenn keine Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung, Krankengeld oder Arbeitslosengeld vorliegen. Dieser Antrag muss dann spätestens bis Ende März des Folgejahres für das vorhergehende Jahr gestellt werden.
Alter Schwedeam 01.07.2019 | 12:10
Hallo nochmal, können BAS und FOS hier nicht bei den fehlenden 9 Monaten helfen? Fachoberschule: Berücksichtigung als Anrechnungszeit für max. 8 Jahre unter Anrechnung vorangegangener Schulzeiten.
W°lfgangam 01.07.2019 | 19:45
Hallo Alter Schwede, Sie haben in Ihrer Eingangsfrage "mir fehlen 9 Monate zur abschlagsfreien Rente mit 45 _Beitragsjahren_." doch schon richtig festgestellt, dass grundsätzlich nur Beitragsjahre zu den 45 Jahren zählen. Fachoberschule = nur Anrechnungszeit (keine Beitragszeit! Zählt bei den 35 Jahren mit, wird sogar bewertet), daher = keine Anrechnung auf die 45 Jahre. > Kann ich die 9 Monate mit freiwilligen Rentenbeiträge min ca.90€ im Monat überbrücken,damit ich dann nach 9 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen kann? *) Können Sie. Offensichtlich endet Ihr Beschäftigungsverhältnis vorzeitig (Kündigung oder ATZ?), ansonsten könnte man die 9 Monate einfach mit 'Weiterarbeit' überbrücken ;-) Rechnen Sie sich aus, was dieser Verzicht auf die Rente mit Abschlag + 750 Extra-Beitrag + ggf. zusätzlichen KV-Beiträge 'kostet', und wann Sie mit dem erwarteten Mehrbetrag diesen Verzicht wieder raushaben. Könnte nach den rudimentären Ausgangsdaten auf 8 Jahre zugehen - betrachten Sie das als völlig ungesicherte Prognose ...obwohl die Amortisierungsphase gar nicht schlecht wäre :-)) Gruß w. *) PS: verfolgen Sie doch einfach meinen Hinweis mit der Nachzahlungsmöglichkeit 16 – 17/Antrag dafür stellen und entsprechend begründen ...kann klappen – der zunächst einfachste Weg überhaupt (dafür ist dann auch keine Überbrückung notwendig mit sonstigen 'Kalkulationen' und Handstand an der Wand mit eingesprungenem Beitrags-Flickflack), muss aber nicht – es sei denn, das ist bei Ihnen schon durch/abschließend geklärt/in einer früheren Rentenauskunft nachweislich dokumentiert.
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