Guten Tag Dietmar 1250,
nach Beendigung der Lohnfortzahlung (aus Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung) haben Sie für die Dauer Ihrer Rehabilitation (also voraussichtlich bis 26.10.2021) Anspruch auf Übergangsgeld. Bitte stellen Sie hierfür einen entsprechenden Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Sofern Sie nach Beendigung der Maßnahme weiterhin arbeitsunfähig sind, beantragen Sie bitte Krankengeld bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.