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Experten-Antwort

Finanzielle Absicherung während und nach Reha

von dietmar125012.10.2021 | 10:27
190 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, am 08.09.2021 wurde ich mit einem Verdacht auf Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert. Dieser Verdacht hatte sich dann auch bestätigt. Am 16.09.2021 wurde ich aus dem Krankenhaus entlassen und war bis zum Beginn der Reha (Träger die DRV) am 28.09.2021 von meinem Hausarzt krankgeschrieben. Meine Reha wurde um eine vierte Woche verlängert und wird voraussichtlich am 26.10.2021 enden. Hier nun meine Frage: Die Lohnfortzahlung meines Arbeitgebers endet am 20.10.2021. Muss ich für die Zeit ab dem 21.10.2021 Übergangsgeld bei der DRV beantragen und wenn ich am 26.10.2021 aus der Reha entlassen und ab dem 27.10.2021 weiter arbeitsunfähig geschrieben werde, erhalte ich Krankengeld? Vielen Dank im Voraus für die Antworten. MfG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.10.2021 | 10:58

Guten Tag Dietmar 1250,

nach Beendigung der Lohnfortzahlung (aus Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung) haben Sie für die Dauer Ihrer Rehabilitation (also voraussichtlich bis 26.10.2021) Anspruch auf Übergangsgeld. Bitte stellen Sie hierfür einen entsprechenden Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Sofern Sie nach Beendigung der Maßnahme weiterhin arbeitsunfähig sind, beantragen Sie bitte Krankengeld bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

3 Antworten

Schadeam 12.10.2021 | 10:52
So wie Sie das beschrieben haben wird es wohl kommen, wenn Sie nach der Reha weiterhin arbeitsunfähig sind. Also vom Ende der LFZ bis zum Entlassungstag Übergangsgeld und ab dann Krankengeld.
Siehe hieram 12.10.2021 | 10:55
Hallo dietmar1250, ja, Sie sollten umgehend das Übergangsgeld beantragen. Die notwendigen Formulare finden Sie z.B. hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Und danach sollte ein Anspruch auf Krankengeld bestehen. Hierfür müssen Sie dann direkt nach der Entlassung aus der Reha (spätestens am Tag nach der Heimreise) sich eine Bescheinigung vom Haus-/Facharzt ausstellen lassen. Der Entlassungsbrief der Rehaklinik mit Vermerk 'arbeitsunfähig' allein führt nicht zum Anspruch auf Krankengeld. Alles Gute!
dietmar1250am 12.10.2021 | 11:04
Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen. MfG
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