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Besten Dank für die Auskunft! Noch kurz konkret nachgefragt: Es wird die derzeit gezahlte Rente für 2020 automatisch mit der nächsten Spitzabrechnung angepasst, in dem der für 2020 angegebene Hinzuverdienst in Relation zur neuen für 2020 gültigen Hinzuverdienstgrenze gesetzt wird? Dann wäre es für mich verzichtbar jetzt noch einen Antrag zu stellen. Auf die Korrektur würde ich dann auch noch die 3 Monate warten. 15 Monate wären mir allerdings zu lang gewesen.Hallo, ich bekomme seit 2018 eine Flexi-Rente. Durch meine Angabe zum Hinzuverdienst erhalte ich seit Januar 2020 eine Teilrente von knapp 50%. Durch die Heraufsetzung der Hinzuverdienstgrenze bekäme ich nun eine Flexi-Rente von 100%. Jetzt habe ich im hier im Forum gelesen, dass mir der Unterschiedsbetrag grundsätzlich mit bzw. nach der Spitzabrechnung 2021 und nicht z.B. mit der Spitzabrechnung 2020 ausgezahlt werden soll. Ist diese Aussage noch gültig? Alternativ hätte ich aber die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, so dass die neu berechnete Flexi-Rente und der Differenzbetrag der Vormonate schon früher ausgezahlt wird. Stimmt dies? Falls ja, in welcher Form kann ich diesen Antrag stellen? Gibt es dafür einen Vordruck? Vielen Dank im Voraus.Hallo Karl-Heinz, Sie können jederzeit den Antrag auf Überprüfung Ihrer Rente formlos stellen. Einen speziellen Vordruck gibt es nicht und ist auch nicht nötig. Die Rentenversicherungsträger werden die erhöhte Hinzuverdienstgrenze für das Kalenderjahr rückwirkend ab 01.01.2020 auf Ihren Antrag hin berücksichtigen. Ohne gesonderten Antrag würde dies passieren, sobald Ihr Fall aus anderen Gründen aufgegriffen wird, z.B. wegen der Spitzabrechnung für das Jahr 2019 zu Juli 2020. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Karl-Heinz, so sollte es sein. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen RentenversicherungHallo Karl-Heinz, Sie können jederzeit den Antrag auf Überprüfung Ihrer Rente formlos stellen. Einen speziellen Vordruck gibt es nicht und ist auch nicht nötig. Die Rentenversicherungsträger werden die erhöhte Hinzuverdienstgrenze für das Kalenderjahr rückwirkend ab 01.01.2020 auf Ihren Antrag hin berücksichtigen. Ohne gesonderten Antrag würde dies passieren, sobald Ihr Fall aus anderen Gründen aufgegriffen wird, z.B. wegen der Spitzabrechnung für das Jahr 2019 zu Juli 2020. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen RentenversicherungBesten Dank für die Auskunft! Noch kurz konkret nachgefragt: Es wird die derzeit gezahlte Rente für 2020 automatisch mit der nächsten Spitzabrechnung angepasst, in dem der für 2020 angegebene Hinzuverdienst in Relation zur neuen für 2020 gültigen Hinzuverdienstgrenze gesetzt wird? Dann wäre es für mich verzichtbar jetzt noch einen Antrag zu stellen. Auf die Korrektur würde ich dann auch noch die 3 Monate warten. 15 Monate wären mir allerdings zu lang gewesen.
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