Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Flexi-Rente und Hinzuverdienst in 2020

von Karl-Heinz28.04.2020 | 00:16
89 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bekomme seit 2018 eine Flexi-Rente. Durch meine Angabe zum Hinzuverdienst erhalte ich seit Januar 2020 eine Teilrente von knapp 50%. Durch die Heraufsetzung der Hinzuverdienstgrenze bekäme ich nun eine Flexi-Rente von 100%. Jetzt habe ich im hier im Forum gelesen, dass mir der Unterschiedsbetrag grundsätzlich mit bzw. nach der Spitzabrechnung 2021 und nicht z.B. mit der Spitzabrechnung 2020 ausgezahlt werden soll. Ist diese Aussage noch gültig? Alternativ hätte ich aber die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, so dass die neu berechnete Flexi-Rente und der Differenzbetrag der Vormonate schon früher ausgezahlt wird. Stimmt dies? Falls ja, in welcher Form kann ich diesen Antrag stellen? Gibt es dafür einen Vordruck? Vielen Dank im Voraus.

3 Antworten

-am 28.04.2020 | 08:40
Hallo Karl-Heinz, Sie können jederzeit den Antrag auf Überprüfung Ihrer Rente formlos stellen. Einen speziellen Vordruck gibt es nicht und ist auch nicht nötig. Die Rentenversicherungsträger werden die erhöhte Hinzuverdienstgrenze für das Kalenderjahr rückwirkend ab 01.01.2020 auf Ihren Antrag hin berücksichtigen. Ohne gesonderten Antrag würde dies passieren, sobald Ihr Fall aus anderen Gründen aufgegriffen wird, z.B. wegen der Spitzabrechnung für das Jahr 2019 zu Juli 2020. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Karl-Heinzam 28.04.2020 | 11:17
Zitat von - anzeigen
Hallo, ich bekomme seit 2018 eine Flexi-Rente. Durch meine Angabe zum Hinzuverdienst erhalte ich seit Januar 2020 eine Teilrente von knapp 50%. Durch die Heraufsetzung der Hinzuverdienstgrenze bekäme ich nun eine Flexi-Rente von 100%. Jetzt habe ich im hier im Forum gelesen, dass mir der Unterschiedsbetrag grundsätzlich mit bzw. nach der Spitzabrechnung 2021 und nicht z.B. mit der Spitzabrechnung 2020 ausgezahlt werden soll. Ist diese Aussage noch gültig? Alternativ hätte ich aber die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, so dass die neu berechnete Flexi-Rente und der Differenzbetrag der Vormonate schon früher ausgezahlt wird. Stimmt dies? Falls ja, in welcher Form kann ich diesen Antrag stellen? Gibt es dafür einen Vordruck? Vielen Dank im Voraus.
Hallo Karl-Heinz, Sie können jederzeit den Antrag auf Überprüfung Ihrer Rente formlos stellen. Einen speziellen Vordruck gibt es nicht und ist auch nicht nötig. Die Rentenversicherungsträger werden die erhöhte Hinzuverdienstgrenze für das Kalenderjahr rückwirkend ab 01.01.2020 auf Ihren Antrag hin berücksichtigen. Ohne gesonderten Antrag würde dies passieren, sobald Ihr Fall aus anderen Gründen aufgegriffen wird, z.B. wegen der Spitzabrechnung für das Jahr 2019 zu Juli 2020. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Besten Dank für die Auskunft! Noch kurz konkret nachgefragt: Es wird die derzeit gezahlte Rente für 2020 automatisch mit der nächsten Spitzabrechnung angepasst, in dem der für 2020 angegebene Hinzuverdienst in Relation zur neuen für 2020 gültigen Hinzuverdienstgrenze gesetzt wird? Dann wäre es für mich verzichtbar jetzt noch einen Antrag zu stellen. Auf die Korrektur würde ich dann auch noch die 3 Monate warten. 15 Monate wären mir allerdings zu lang gewesen.
-am 28.04.2020 | 13:09
Zitat von Karl-Heinz anzeigen
Karl-Heinz schrieb

Hallo,

ich bekomme seit 2018 eine Flexi-Rente. Durch meine Angabe zum Hinzuverdienst erhalte ich seit Januar 2020 eine Teilrente von knapp 50%.

Durch die Heraufsetzung der Hinzuverdienstgrenze bekäme ich nun eine Flexi-Rente von 100%.

Jetzt habe ich im hier im Forum gelesen, dass mir der Unterschiedsbetrag grundsätzlich mit bzw. nach der Spitzabrechnung 2021 und nicht z.B. mit der Spitzabrechnung 2020 ausgezahlt werden soll. Ist diese Aussage noch gültig?

Alternativ hätte ich aber die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, so dass die neu berechnete Flexi-Rente und der Differenzbetrag der Vormonate schon früher ausgezahlt wird. Stimmt dies? Falls ja, in welcher Form kann ich diesen Antrag stellen? Gibt es dafür einen Vordruck?

Vielen Dank im Voraus.[/quote]

Hallo Karl-Heinz,

Sie können jederzeit den Antrag auf Überprüfung Ihrer Rente formlos stellen. Einen speziellen Vordruck gibt es nicht und ist auch nicht nötig.

Die Rentenversicherungsträger werden die erhöhte Hinzuverdienstgrenze für das Kalenderjahr rückwirkend ab 01.01.2020 auf Ihren Antrag hin berücksichtigen.

Ohne gesonderten Antrag würde dies passieren, sobald Ihr Fall aus anderen Gründen aufgegriffen wird, z.B. wegen der Spitzabrechnung für das Jahr 2019 zu Juli 2020.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung[/quote]

Besten Dank für die Auskunft!

Noch kurz konkret nachgefragt: Es wird die derzeit gezahlte Rente für 2020 automatisch mit der nächsten Spitzabrechnung angepasst, in dem der für 2020 angegebene Hinzuverdienst in Relation zur neuen für 2020 gültigen Hinzuverdienstgrenze gesetzt wird?

Dann wäre es für mich verzichtbar jetzt noch einen Antrag zu stellen. Auf die Korrektur würde ich dann auch noch die 3 Monate warten. 15 Monate wären mir allerdings zu lang gewesen.

Hallo Karl-Heinz, Sie können jederzeit den Antrag auf Überprüfung Ihrer Rente formlos stellen. Einen speziellen Vordruck gibt es nicht und ist auch nicht nötig. Die Rentenversicherungsträger werden die erhöhte Hinzuverdienstgrenze für das Kalenderjahr rückwirkend ab 01.01.2020 auf Ihren Antrag hin berücksichtigen. Ohne gesonderten Antrag würde dies passieren, sobald Ihr Fall aus anderen Gründen aufgegriffen wird, z.B. wegen der Spitzabrechnung für das Jahr 2019 zu Juli 2020. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Besten Dank für die Auskunft! Noch kurz konkret nachgefragt: Es wird die derzeit gezahlte Rente für 2020 automatisch mit der nächsten Spitzabrechnung angepasst, in dem der für 2020 angegebene Hinzuverdienst in Relation zur neuen für 2020 gültigen Hinzuverdienstgrenze gesetzt wird? Dann wäre es für mich verzichtbar jetzt noch einen Antrag zu stellen. Auf die Korrektur würde ich dann auch noch die 3 Monate warten. 15 Monate wären mir allerdings zu lang gewesen.
Hallo Karl-Heinz, so sollte es sein. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026