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Experten-Antwort

Freiberufliche Dozentin Frage zu V0050

von Diane14.08.2021 | 18:34
476 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Expertenteam, ich habe zwei kurze Fragen zum V0050. Ich arbeite selbstständig für mehrere Auftraggeber, die aber zu einem Bildungsinstitut gehören, möchte deswegen den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbständige mit einem Auftraggeber einreichen. Zu 3.4: wenn ich für einen Auftraggeber seine Unterrichtsräume (zu Präsenzunterricht) und teilweise Infrastruktur eines Auftraggebers, wie Beamer, Tafel nutze, muss ich dann im Sinne von 3.4 "Ja" ankreuzen? Zu 3.5: zum Präsenzunterricht bin ich im Moment vor Ort, wie zählt das? Vielen Dank im Voraus, Mit freundlichem Gruß

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Diane,

das Thema „Selbstständigkeit“ ist sehr komplex.

Sofern Sie als Lehrerin/Dozentin selbstständig tätig sind und in diesem Zusammenhang regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, unterliegen Sie vermutlich der Versicherungspflicht kraft Gesetz (nach § 2 Nr. 1 SGB VI).

Dabei ist der Lehrbegriff weit auszulegen und beinhaltet jegliches Übermitteln von Wissen, Können und Fertigkeiten.

Die Versicherungspflicht für selbstständig Tätige (nach § 2 Nr. 9 SGB VI), die für einen Auftraggeber arbeiten, ist gegenüber der vorher im Gesetz genannten Versicherungspflichten nachrangig.

In dem Fall, dass sie zu den selbstständigen Lehrerinnen/Dozentinnen zählen, kann leider keine Befreiung von der Versicherungspflicht bestehen und der V0050 ist überflüssig.

Um Ihre persönliche Selbstständigkeit vollständig abklären zu lassen, sollten Sie den „V0020 - Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätiger / Antrag auf Versicherungspflicht als selbständig Tätiger“ (Link zum Formular: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0020.html) bei Ihrer Sachbearbeitung einreichen.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Kollegen der Beratungsstellen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Diane,

Personen, die eine selbständige Tätigkeit nur in geringfügigem Umfang (also wenn das Arbeitseinkommen regelmäßig unter 450 € liegt) ausüben, sind versicherungsfrei. In diesen Fällen besteht keine Versicherungspflicht.

Der Zeitraum, auf den sich diese vorausschauende Betrachtung erstrecken soll, beträgt grds. ein Jahr.

Sofern Sie für vergangene Zeiträume Ihrer selbständigen Tätigkeit ermittelt haben, dass die Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 450 € sowohl überschritten als auch unterschritten wurde, bitten wir die Zeiträume auf einem gesonderten Blatt zu benennen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Siehe hieram 14.08.2021 | 19:58
ja Da Ihnen dann das Bildungsinstitut vorgibt, von wann bis wann Sie dort sind, ist es auch hier ein 'ja'. vielleicht auch hilfreich https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/versi…
riminiam 16.08.2021 | 07:06
Die Begriffe "Dozentin" und "Bildungseinrichtung" lassen doch vermuten, dass Sie als Lehrer tätig sind. Wer jedoch bereits unter § 2 Nr. 1 fällt, ist kein Selbständiger nach §2 Nr. 9. Damit besteht auch keine Möglichkeit der Befreiung. Das richtige Formular ist hier nicht der V0050, sondern V0020.
Dianeam 16.08.2021 | 11:45
Vielen Dank für Ihre Einschätzung, das Ganze ist in der Tat sehr komplex. Eine Anschlussfrage dazu: Falls das Einkommen in einem Zeitraum unter der Grenze von 5400€/a lag, bestand in diesem Zeitraum versicherungspflicht bzw. wie genau ist dieser Zeitraum dann im V0020 anzugeben oder muss dann in verschiedenen Zeiträumen je nach Einkommen unterschieden werden?
Jonnyam 16.08.2021 | 12:44
Warum „leider“? Ist das ein Nachteil? Und was ist mit dem Schutz bei Invalidität? Fragt mal ganz unbedarft Jonny
Dianeam 16.08.2021 | 19:42
Danke für ihre Hilfe!
Deutsche Rentenversicherung
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