Hallo Franz B.,
hier sollten Sie Ihrem Rentenversicherungsträger schnellstmöglich (am besten per Fax oder E-Mail) mitteilen, dass Sie die freiwillige Beitragszahlung beenden möchten und das Lastschriftmandat widerufen. Soweit die freiwilligen Beiträge rechtswirksam gezahlt (rechtmäßig eingezogen) wurden, können/dürfen sie grundsätzlich nicht mehr erstattet werden.