Hallo Sabine,
Hinterbliebenenrenten (auch eine betriebliche Hinterbliebenenrente) sind weder als Entgelt noch als Einkommen noch als Sozialleistung zu werten, welche auf die Erwerbsminderungsrente im Rahmen des Hinzuverdienstes anzurechnen sind.
Umgekehrt wird bei der Hinterbliebenenrente im Rahmen der Einkommensanrechnung geprüft, ob Ihre Erwerbsminderungsrente auf die Hinterbliebenenrente anzurechnen ist.