Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

ist es möglich die befr. volle EM-Rente vor Ablauf in vorgezogene Altersrente umzuwandeln

von Hannelore14.09.2022 | 12:15
151 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, meine befr. volle EM-Rente (Arbeitsmarktrente )endet am 31.12.2023. Ich bin 63 Jahre alt und habe 40 Rentenjahre eingezahlt, so dass ich in Erwägung ziehe, bereits zum 1.01.2023 die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte zu beantragen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das einfach so möglich ist. Bei meiner Rentenversicherung erreiche ich leider niemanden und Antworten auf Emails brauchen Monate. Gruß Hannelore

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hannelore,

da Sie nach Ihren Angaben die Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte erfüllen, können Sie die Umwandlung jederzeit beantragen.

Im Übrigen verweise ich auf die Hinweise von von Abschläge bezüglich Probeberechnung und steuerlichen Aspekten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hannelore,

allgemeine Auskünfte zur Rentenbesteuerung finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.html

Bei steuerrechtlichen Fragen zum konkreten Einzelfall kann beziehungsweise darf die Rentenversicherung keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an die zuständiges Finanzverwaltung, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Abschlägeam 14.09.2022 | 12:34
Hallo Hannelore, ja, das ist möglich. Und aufgrund des Bestandschutzes wird die Rente wohl auch nicht geringer ausfallen, außer ein Grundrentenzuschlag wirkt sich evtl. negativ aus. Die können Sie aber anhand einer 'Probeberechnung' bereits vorher feststellen lassen, die Sie dann ca. Mitte des nächsten Jahres schriftlich bei Ihrer zuständigen DRV anfordern können. Nutzen Sie die Zeit auch, um sich bei einem Lohnsteuerhilfeverein, einem Steuerberater oder dem Finanzamt direkt zu informieren, wie sich die Umwandlung dann auf Ihren Steuerfreibetrag auswirkt, der dann 'lebenslang' so erhalten bleibt. Ein Berechnungsbeispiel (mit weiteren Hinweisen zur 'Steuer'), finden Sie z.B. hier https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/renten… Alles Gute!
Heinzam 14.09.2022 | 13:33
Die % bleiben, jedoch kann sich der Freibetrag ändern. 78% von 2000 oder bei 5% Rentenerhöhung 78% von 2100€ sind ein Unterschied, gerade wenn man länger EM bezog. Um dies jedoch genau ermitteln zu können der Hinweis auf die für Steuer zuständigen Berufe/ Hilfen etc., die DRV darf/kann das nicht.
Kalleram 14.09.2022 | 13:18
Hallo, wenn ich das richtig verstehe, wird bei der Umwandlung in Altersrente der „ursprüngliche“ Prozentsteuersatz zum Beginn der EMR erhalten bleiben. Z.B. Beginn EMR in 2019 =78% Beginn vorzeitig AR in 2023 = bleibt bei 78%? Höhe der EMR-Nettorente bleibt dann ja im nahtlosen Übergang in AR durch Besitzstand bestehen. Richtig? Gruß Kaller
Abschlägeam 14.09.2022 | 13:30
Zitat von Kaller anzeigenausblenden
Ja, der Prozentsatz des Jahres des Rentenbeginns bleibt. Aber der Steuerfreibetrag in EUR ändert sich (zu Ihren Gunsten). Setzen Sie einfach mal 'Ihre' Zahlen in das Berechnungsbeispiel ein, dann wird es deutlicher :-) Aber 'Netto-Rente bleibt' kann so nicht einschränkungslos zugestimmt werden (siehe Hinweis wg. Grundrentenberechnung zuvor). Bestandsgeschützt wäre der 'Bruttobetrag' der Rente, und dann macht sich ggfs. durch die Berechnung des Grundrentenzuschlags (in wohl eher seltenen Fällen) doch netto eine Veränderung bemerkbar. Dies ist nicht bestandsgeschützt :-(
Abschlägeam 14.09.2022 | 13:51
Zitat von Heinz anzeigenausblenden
Hallo Heinz, bei einer 'normalen' Rentenpassung (wie in Ihre Beispiel die 5%) berechnet das Finanzamt die Rente nicht neu. Aber die Umwandlung 'EM-Rente' in (auch vorgezogene) Altersrente ist ein Grund für eine Neuberechnung denn das ist aus Sicht des FA dann eine 'neue Rente' https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html unter der ersten Tabelle finden Sie dazu die 'Grundlagen'. Und alles andere erklären dazu die steuerfachlich sich auskennenden und dafür zugelassenen bereits erwähnten Institutionen.
Hanneloream 15.09.2022 | 06:32
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Gruß Hannelore
Hanneloream 15.09.2022 | 09:13
Guten Tag, nochmal eine Frage zum steuerlichen Aspekt. Meine EM-Rente wurde 2017 bewilligt, von daher erhalte ich zum 01.07.2024 einen Aufschlag auf meine persönliche Entgeltpunkte. Wird danach der persönliche Steuerfreibetrag nochmals neu berechnet? Gruß Hannelore
Abschlägeam 15.09.2022 | 09:48
Wie schon erwähnt, zu Details des §22 EStG befragen Sie bitte die entsprechenden 'Steuerfachleute', denn das betrifft nicht 'Rentenrecht'. Noch allerdings ist wohl auch noch die DRV selbst am 'grübeln', wie dann dieser neue § 307i SGB VI, der erst am 01.07.2024 in Kraft tritt, tatsächlich umgesetzt und angewendet wird.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026