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Experten-Antwort

KIndererziehungszeiten aufteilen und trotzdem Rente erhalten?

von Nathalie15.07.2022 | 11:32
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20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, ich habe 2 Kinder (2017 und 2020 geboren) und bin eigentlich von der gesetzl Rentenversicherung befreit aufgrund Zugehörigkeit zur Ärzteversorgung. Dort gibt es keine Erziehungszeiten-Rentenpunkte. Bei beiden Kindern habe ich ca. 9 Monate nicht gearbeitet und bin danach voll zurück in den Beruf (40h). Mein Mann hat teilweise reduziert und somit "überwiegend" erzogen. Wenn wir den Antrag stellen auf Anrechnung der Zeiten müssten wir die Zeiten entsprechend aufteilen. Jedoch komme ich nicht auf meine Mindestbeitragsmonate um die später Rente auszahlen zu lassen. Zusätzlich habe ich während der 2.Schwangerschaft im Rahmen des Mutterschutzes mehrere Monate nicht gearbeitet (Gefährlicher Arbeitsplatz), das 1.Kind erzogen, aber Bezüge erhalten. 1.) Habe ich für meine Rente 18Monate Lücke, die ich trotzdem nicht füllen kann, da mein Mann die meiste Kindererziehungszeit erhält? 2.) Kann ich nur die Berücksichtigungszeit ab 2023 auf mich übertragen lassen und somit meine Mindestmonate zusammensammeln? Ab da arbeiten wir beide gleich. 3.)Zählt die zusätzliche Zeit im Mutterschutz vor der Geburt als Kindererziheungszeit obwohl ich von der DRV befreit war und in die Ärzteversorgung eingezahlt habe (und Rentenpunkte gesammelt)? Vielen Dank für die Unterstützung!

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe User,

die Diskussion ist interessant, aber ein paar Einträge musste ich doch mal löschen wofür ich um Verständnis bitte.

Viele Grüße

Ihr Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nathalie,

um auf Ihre Eingangsfrage zurückzukommen:

Grundsätzlich können Sie die Kindererziehungszeiten anerkannt bekommen, da diese in Ihrer Versorgung nicht berücksichtigt werden.

Eine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der KEZ kann nur für die Zukunft bzw. maximal zwei Kalendermonate rückwirkend abgegeben werden

Für Zeiten, für die keine übereinstimmende Erklärung abgegeben wurde, ist die Kindererziehungszeit dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Die Erklärung zur überwiegenden Erziehung muss grundsätzlich nachvollziehbar sein und ist von beiden Elternteilen zu unterschreiben.

Zur Erfüllung der „allgemeinen Wartezeit“ von fünf Jahren werden Beitragszeiten berücksichtigt, Zeiten der Schutzfristen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft sowie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung werden hier nicht berücksichtigt.

Soweit mit den (aufgeteilten) Kindererziehungszeiten die „allgemeine Wartezeit“ nicht erfüllt wird, können Sie diese z. B. auch durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erfüllen.

Zur Klärung weiterer Detailfragen sollten Sie sich direkt mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen und dort individuell beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

18 Antworten

KSCam 15.07.2022 | 16:48
Sie können es letztlich ganz einfach oder auch kompliziert gestalten - das liegt letztlich an Ihnen. Einfache Variante: Sie beantragen ganz einfach die Erziehungszeiten für die beiden Kinder bei sich, haben damit 6 Beitragsjahre und somit später einen gesetzlichen Rentenanspruch von ungefähr 200 € im Monat. Dazu füllen Sie das Formular V0800 aus und machen sich ruhigen Gewissens keine Gedanken darüber ob Ihr Mann die Kinder zeitweise vielleicht überwiegend erzogen hat. Ist kein Problem wenn der Partner das auch so sieht. Oder: Sie führen die Zeiträume auf in denen der Partner die Kinder überwiegend erzogen hat, dann fehlen Ihnen wahrscheinlich Monate für die 60 Monate Beitragszeit die Sie für einen Rentenanspruch später mal brauchen und können die fehlenden Monate später voll machen können, eventuell mit freiwilligen Mindestbeiträgen. Dazu füllen Sie neben dem V0800 auch das Formular V0805 aus und stellen die Monate klar in denen der Partner die Kinder überwiegend erzogen hat. Die erste Variante wäre für alle Beteiligten die einfachste Lösung. Die 2. ist aufwändiger, sowohl für Sie beim Antrag als auch für die Verwaltung. In wieweit Ihr Mann die Monate braucht, wer später mal früher in Rente geht oder seine Rente überhaupt erlebt - das alles kann mit Ihren Angaben nicht beurteilt werden. Das müsste in einer persönlichen Beratung individuell geklärt werden. Als Ärztin sind Sie eine intelligente Frau - Sie entscheiden welchen Weg Sie gehen.
Valzuunam 15.07.2022 | 19:27
Zitat von KSC anzeigen
KSC schrieb

Sie können es letztlich ganz einfach oder auch kompliziert gestalten - das liegt letztlich an Ihnen.

Einfache Variante: Sie beantragen ganz einfach die Erziehungszeiten für die beiden Kinder bei sich, haben damit 6 Beitragsjahre und somit später einen gesetzlichen Rentenanspruch von ungefähr 200 € im Monat.

Dazu füllen Sie das Formular V0800 aus und machen sich ruhigen Gewissens keine Gedanken darüber ob Ihr Mann die Kinder zeitweise vielleicht überwiegend erzogen hat.

Ist kein Problem wenn der Partner das auch so sieht.

Oder:

Sie führen die Zeiträume auf in denen der Partner die Kinder überwiegend erzogen hat, dann fehlen Ihnen wahrscheinlich Monate für die 60 Monate Beitragszeit die Sie für einen Rentenanspruch später mal brauchen und können die fehlenden Monate später voll machen können, eventuell mit freiwilligen Mindestbeiträgen.

Dazu füllen Sie neben dem V0800 auch das Formular V0805 aus und stellen die Monate klar in denen der Partner die Kinder überwiegend erzogen hat.

Die erste Variante wäre für alle Beteiligten die einfachste Lösung.

Die 2. ist aufwändiger, sowohl für Sie beim Antrag als auch für die Verwaltung.

In wieweit Ihr Mann die Monate braucht, wer später mal früher in Rente geht oder seine Rente überhaupt erlebt - das alles kann mit Ihren Angaben nicht beurteilt werden.

Das müsste in einer persönlichen Beratung individuell geklärt werden.

Als Ärztin sind Sie eine intelligente Frau - Sie entscheiden welchen Weg Sie gehen.

Was für ein dummer und schäbiger Tipp. Gott sei dank haben viele Menschen eben keinen gutes Gewissen, wenn sie bewusst falsche Angaben machen - und anschließend unterschreiben dass alles vollständig und richtig ist. Wie beschrieben scheint die überwiegende Erziehung hier ja eindeutig zuzuordnen zu sein. Ferner bin ich mir doch, dass der Fragesteller darauf auch von allein gekommen wäre - wenn er hätte betrügen wollen.
KSC Ergänzungam 15.07.2022 | 16:51
fehlende Beitragsmonate können Sie auch später mit freiwilligen Beiträgen auffüllen. Für die 60 Monate Wartezeit zählen nur die 2 x 3 Jahre Kindererziehungszeit. Die Berücksichtigungszeit und die die Zeiten der Wochenhilfe zählen da nicht mit.
KSCam 15.07.2022 | 19:50
Bei einer Trennung mit Scheidung spielt die Aufteilung der Kindererziehungszeiten - zumindest wenn in der Ehezeit geboren - überhaupt keine Rolle, weil das durch den Versorgungsausgleich ausgeglichen wird. Diesbezüglich sollte mir niemand etwas vorwerfen, der Ahnung vom Geschäft hat. Und zur Variante 1 habe ich geschrieben, dass das natürlich mit dem Partner abgesprochen sein sollte. ....und wenn der einigermaßen gut verdient hat, wirken sich die Kinderzeiten bei der Ärztin eben besser aus.
Janaam 15.07.2022 | 19:43
Ich schließe mich dem an. Ehrlich sein. Auch im Hinblick auf den Mann und eine mögliche Trennung. Dann fehlt ihm das.
KSCam 15.07.2022 | 20:27
Dass der Vergleich mit der gestohlenen Kreditkarte mit der Sie bezahlen hier hinkt, wissen Sie genau so gut wie ich. Mit der Aufteilung der Kindereziehungszeiten schädige ich niemandem und solange beide Partnewr leben (oder sich scheiden lassen) nimmt keiner dem Staat und damit der Allgemeinheit etwas. Den moralischen Aspekt lasse ich gelten. Sind Sie auch so moralisch streng wenn die Ärztin 10 Jahre älter wäre als ihr Mann und die 200 € damit 10 Jahre früher als Rente beziehen könnte? Sagen Sie dieser Dame dann auch sie solle die Zeit dem Mann geben und das Paar soll in diesen 10 Jahren bis der Mann in Rente geht auf mögliche 24.000€ verzichten? Nur mal so als Denkansatz! Denn ich habe ja auch geschrieben dass es noch andere Aspekte gibt. Ist die Variante 1 immer ein "dümmlicher Tipp"?
Valzuunam 15.07.2022 | 21:05
Genauso wie der Schwarzfahrer auch niemandem schadet, der ICE wäre ja auch ohne ihn gefahren usw. Daher nur soviel zu meiner persönlichen Lebenseinstellung: Es gibt Recht und Unrecht sowie Wahrheit und Lüge. Ich bevorzuge jeweils ernsteres und würde auch jedem der mich fragt genau dazu raten. Auch wenn sich dass zuweilen ungerecht anfühlt-dann muss dass eben ertragen oder sich bemühen die Regeln zu ändern anstatt sie zu ignorieren oder zu umgehen. Mehr habe ich dazu an dieser Stelle nicht zu sagen.
Abschlägeam 16.07.2022 | 02:04
Zitat von Valzuun anzeigen
Dazu füllen Sie das Formular V0800 aus und machen sich ruhigen Gewissens keine Gedanken darüber ob Ihr Mann die Kinder zeitweise vielleicht überwiegend erzogen hat.
Was für ein dummer und schäbiger Tipp. ...
Es ist, meiner Meinung nach, kein schäbiger Tipp und auch nicht unmoralisch oder dumm. Wer hat tatsächlich in den ersten drei Lebensjahren (und viel älter sind die Kleinen ja noch nicht) den 'Erziehungsaufwand'. Oder ist es auch teilweise nur ein 'Betreuungsaufwand'?? Der Vater, der seine Arbeitszeit etwas reduziert, damit Mama in ein paar Stunden mehr Geld rein holen kann als er? Und die dann für den Rest der Tageszeit eben als 'Mamma', und das ist nun mal so von der Natur so vorgegeben, erst einmal unentbehrlich ist. (Zumal sie Ärztin ist und schon deshalb wohl eben erst Recht auch 'Mamma'). Dann zu 'rechnen' ist völlig legitim. Die 'Kindererziehung lt. Behördenvorschriften' ist wie eine 'Arbeitszeit' wie bei einem Angestellten. Aber tatsächlich geht sie von von Null Uhr bis Mitternacht, auch wenn die Zwerge zwischendurch mal schlafen... endlich mal Ruhe... ;-) Wenn man dann also schaut, wie verteilen wir das nun rechnerisch am Besten. Damit auch die Behörden verstehen, wie wir das verteilt haben. Jo. Dann los! Ist weder gesetzeswidrig noch unmoralisch. Nur blöderweise tatsächlich noch mal schauen, wie denn die gemeldeten Einkommen tatsächlich aussahen und ob der ganze Aufwand sich lohnt. Und da wieder an die Kiddies denken! Wie ist es denn mit einer Waisenrente aus dem Versorgungswerk? Im Falle das... Da könnte dann die Minirente aus der DRV.... Und (auch) deshalb hat der 'KSC'(DRV-Mitarbeiter, also ein absoluter Praktiker), auf die persönliche Beratung hingewiesen. Immer noch nix unmoralisches, gesetzeswidriges oder dummes sondern einfach nur völlig professionell. Allen ein schönes Wochenende!
Valzuun am 16.07.2022 | 07:00
Nathalie hat in Ihrer Frage eindeutig darauf hingewiesen, dass der Vater überwiegend erzogen hat; das ist also eine Tatsache. Und nur weil Ihr klar ist, dass sie damit die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt hat sie gefragt. Wenn KSC dann vorschlägt wider besseren Wissens gegenüber der DRV etwas anderes anzugeben ist das dumm, schäbig und schlicht eine Einladung zum Betrug. Eine irgendwie (nachträglich) konstruierte Erklärung die bei näherer Betrachtung sofort in sich zusammenbricht ändert an den (objektiven) Tatsachen übrigens auch nichts.
Schadam 16.07.2022 | 11:08
Ich glaube wir lassen das jetzt, wie sich vor Jahren der Erziehungsanteil abgespielt hat, wissen eh nur die Eltern. Die beruflichen Arbeitszeiten sind sicher ein Indiz aber nicht das alleinige Kriterium für überwiegende Erziehung. Wenn eine 40 und der andere 30 Wochenstunden arbeitet, kann der mit den 40 Stunden trotzdem den ganzen Haushalt schmeißen und die Kinder versorgen, während der andere die Füße hochlegt. Natalie Kennt jetzt die Kriterien und kann entsprechend agieren. Und das was die beiden dann erklären nimmt die DRV zur Kenntnis - ob die Wahrheit geschrieben wurde oder taktiert wird, kann die Sachbearbeitung eh nicht überprüfen. Und das Forum auch nicht
Gabiam 16.07.2022 | 15:31
Zitat von Valzuun anzeigen
Hallo Valzuun, kommen Sie doch bitte wieder runter. Da gibt es viel schlimmere Betrug Tipps als die von @KSC. Da werden werden wohl Milliarden Gewinne von Konzernen ins Ausland verschoben, wo es nur ganz geringe Steuersätze gibt. Hier geht es nur darum eine Rente zu retten. Das ist Nichts Schlimmes. Es geht nicht um zweistellige Milliardengewinne vor der Steuer zu retten. Bedenken Sie das bitte.
Valzuunam 16.07.2022 | 17:26
Betrug ist Betrug.
W°lfgangam 16.07.2022 | 19:26
→ praktisch denken, Särge schenken ;-) Erst im Rahmen einer Beratung kristallisiert sich der wirkliche Wille der Versicherten - und nicht eine 'vorschnell' angedachte Meinung - zu diesem doch insgesamt etwas komplexen Thema heraus. Analog "1000 legale Steuertricks" (wer liest heute noch Bücher? ;-)), gibt es auch Berater, die auch - ohne Tricks - auf die individuellen Möglichkeiten hinweisen ...mit Vordruck /Datum /Unterschrift erfasst = dingfest für alle Seiten ;-) Gruß w.
Valzuunam 16.07.2022 | 19:57
Hier geht es aber nicht um den Willen sondern um die tatsächlichen Verhältnisse.. Und sobald diesbezüglich vorsätzlich oder auch nur fahrlässig falsche Angaben gemacht werden ist eben nicht mehr legal (vermutlich wird dazu auch in dem von Ihnen genannten Buch nicht geraten). Wäre mal gespannt wie ein Berater der dass für völlig ok hält regieren würde, wenn er um schriftliche Bestätigung gebeten wir, dass es ok ist obwohl der Vater sich objektiv überwiegend um dass Kind gekümmert hat (was hier nach Angaben des Threaderstellers zweifelsohne der Fall ist) im Antrag anzugeben dass die Erziehung zu gleichen teilen erfolgte. Das ich nun annehmen muss, dass Berater ausdrücklich zu Falschangaben raten -und anscheinend auch noch stolz darauf sind bzw. meinen etwas Gutes zu tun - erschüttert mich zutiefst. Dann kann ich anderseits natürlich verstehen, wenn das Vertrauen in staatliche Institutionen weiter abnimmt.
Makroam 16.07.2022 | 20:29
Der einzige Unterschied zwischen Mensch und Hase besteht darin, dass man einem Hasen das Fell nur einmal über die Ohren ziehen kann. (siehe Einband "1000 ganz legale Steuertricks" Ausgabe 2021) ... und Cheffe wegen Bücher lesen ... Einband Rückseite Ausgabe 2021 ... "Über 7 Millionen Leser vertrauen den Konz-Steuerratgebern" Ansonsten: "Ehrlich währt am längsten." Gruß Makro (Lehrling)
W°lfgangam 16.07.2022 | 20:37
Zitat von Valzuun anzeigen
...sind HIER nur nicht verifizierbare Behauptungen. Nach bloßen Foren-Beiträgen werden keine Entscheidungen im Versicherungskonto getroffen ;-) Kein Berater würde zu falschen Angaben raten! - eher die Genauigkeit "Mein Mann hat teilweise reduziert und somit "überwiegend" erzogen." hinterfragen ...DAS ist offen interpretierbar/nicht wirklich genau /und keine tatsächliche Sachverhaltsaufklärung nur auf Zuruf! Nebenbei: "Dann kann ich anderseits natürlich verstehen, wenn das Vertrauen in staatliche Institutionen weiter abnimmt." hmm... diesen Nebensatz verstehe ich nicht wirklich! Gruß w.
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