Liebe User,
die Diskussion ist interessant, aber ein paar Einträge musste ich doch mal löschen wofür ich um Verständnis bitte.
Viele Grüße
Ihr Admin
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Liebe User,
die Diskussion ist interessant, aber ein paar Einträge musste ich doch mal löschen wofür ich um Verständnis bitte.
Viele Grüße
Ihr Admin
Hallo Nathalie,
um auf Ihre Eingangsfrage zurückzukommen:
Grundsätzlich können Sie die Kindererziehungszeiten anerkannt bekommen, da diese in Ihrer Versorgung nicht berücksichtigt werden.
Eine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der KEZ kann nur für die Zukunft bzw. maximal zwei Kalendermonate rückwirkend abgegeben werden
Für Zeiten, für die keine übereinstimmende Erklärung abgegeben wurde, ist die Kindererziehungszeit dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Die Erklärung zur überwiegenden Erziehung muss grundsätzlich nachvollziehbar sein und ist von beiden Elternteilen zu unterschreiben.
Zur Erfüllung der „allgemeinen Wartezeit“ von fünf Jahren werden Beitragszeiten berücksichtigt, Zeiten der Schutzfristen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft sowie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung werden hier nicht berücksichtigt.
Soweit mit den (aufgeteilten) Kindererziehungszeiten die „allgemeine Wartezeit“ nicht erfüllt wird, können Sie diese z. B. auch durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erfüllen.
Zur Klärung weiterer Detailfragen sollten Sie sich direkt mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen und dort individuell beraten lassen.
Es ist, meiner Meinung nach, kein schäbiger Tipp und auch nicht unmoralisch oder dumm. Wer hat tatsächlich in den ersten drei Lebensjahren (und viel älter sind die Kleinen ja noch nicht) den 'Erziehungsaufwand'. Oder ist es auch teilweise nur ein 'Betreuungsaufwand'?? Der Vater, der seine Arbeitszeit etwas reduziert, damit Mama in ein paar Stunden mehr Geld rein holen kann als er? Und die dann für den Rest der Tageszeit eben als 'Mamma', und das ist nun mal so von der Natur so vorgegeben, erst einmal unentbehrlich ist. (Zumal sie Ärztin ist und schon deshalb wohl eben erst Recht auch 'Mamma'). Dann zu 'rechnen' ist völlig legitim. Die 'Kindererziehung lt. Behördenvorschriften' ist wie eine 'Arbeitszeit' wie bei einem Angestellten. Aber tatsächlich geht sie von von Null Uhr bis Mitternacht, auch wenn die Zwerge zwischendurch mal schlafen... endlich mal Ruhe... ;-) Wenn man dann also schaut, wie verteilen wir das nun rechnerisch am Besten. Damit auch die Behörden verstehen, wie wir das verteilt haben. Jo. Dann los! Ist weder gesetzeswidrig noch unmoralisch. Nur blöderweise tatsächlich noch mal schauen, wie denn die gemeldeten Einkommen tatsächlich aussahen und ob der ganze Aufwand sich lohnt. Und da wieder an die Kiddies denken! Wie ist es denn mit einer Waisenrente aus dem Versorgungswerk? Im Falle das... Da könnte dann die Minirente aus der DRV.... Und (auch) deshalb hat der 'KSC'(DRV-Mitarbeiter, also ein absoluter Praktiker), auf die persönliche Beratung hingewiesen. Immer noch nix unmoralisches, gesetzeswidriges oder dummes sondern einfach nur völlig professionell. Allen ein schönes Wochenende!Dazu füllen Sie das Formular V0800 aus und machen sich ruhigen Gewissens keine Gedanken darüber ob Ihr Mann die Kinder zeitweise vielleicht überwiegend erzogen hat.Was für ein dummer und schäbiger Tipp. ...
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