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Experten-Antwort

Krankengeld - und neu volle Erwerbsminderungsrente Rückwirkend

von Kati9930.04.2021 | 14:36
154 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich hätte ein-zwei Fragen. Seit 2017 bekommen ich die halbe Rente, von 11/2019 war ich Krank AU und Krankengeld bis zur Aussteuerung Anfang 03/2021 seit dem bei der Agentur Nachhaltigkeit. Mir wurde jetzt rückwirkend ab dem 01.09.2020 die volle Rente bewilligt. Wie Verhält sich dies jetzt ab dem 01.09.2020 mit dem Krankengeld und der bewilligten Rente bzw. bekomme ich gewisse Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet? Wer hat hierbei Erfahrungen? Danke! Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.05.2021 | 11:04

Hallo Kati99,

Siehe hier hat die Frage bereits umfassend beantwortet. Vielen Dank dafür :)

2 Antworten

Siehe hieram 30.04.2021 | 21:00
Hallo Kati99, aus dem neuen Anspruch für die volle EM-Rente werden die Ansprüche der Krankenkasse (KG) und der Agentur für Arbeit (ALG) ab September 2020 erstattet (das verrechnet die DRV direkt, bevor Sie überhaupt Ihre Nachzahlung erhalten). Hierbei werden BRUTTO-KG/-ALG (volle Monate = 30 Tage) gegen den Auszahlungsbetrag der Rente (auch 30 Tage, nur bei Teilmonaten wird durch die Monatstagezahl geteilt - März also durch 31) berücksichtigt. Rentenversicherungsbeiträge, die für Sie geleistet wurden, werden NICHT erstattet, erhöhen aber (vielleicht) eine nachfolgende Altersrente. Sie erhalten noch Ihre Beiträge zur PV und AlV direkt zurück (KV wird mit Rente verrechnet). Sofern die Rente niedriger ist als KG oder ALG müssen Sie die Differenz nicht erstatten. Von dem verbleibenden Rest der vollen EM-Rente zieht die DRV dann die bisher bezogene Teil-EM-Rente ab. Wenn hier dann ein Minus entsteht, müssen Sie auch diese Differenz nicht erstatten. Das ALG wird eingestellt, sobald der Agentur für Arbeit der Rentenbescheid vorliegt. Sie haben dann aktuell auch keine weiteren Ansprüche auf ALG I und auch nicht auf KG. Sollte Ihre EM-Rente begrenzt bewilligt worden sein und danach nicht weiter bewilligt werden, können diese (erstatteten) Ansprüche aber später wieder aufleben. Wenn Sie also jetzt im April gerade den Bescheid erhalten haben, wird auch das ALG nur für einen Teilmonat April gezahlt, auch wenn die laufende Rente erst ab 01.05.2021 beginnt (Auszahlung zum 31.05.). Sofern Sie dadurch in finanzielle Engpässe geraten, sollten Sie sich kurzfristig bei Ihrem zuständigen Jobcenter erkundigen, ob Sie dort (überbrückende) Ansprüche beantragen können. Nur sofern KG und ALG1 (BRUTTO) jeweils niedriger waren als die HALBE EM-Rente (NETTO), würde nach obigen Berechnungen dann noch ein Nachzahlungsbetrag für Sie verbleiben. Denken Sie bei der Steuererklärung für 2020 daran, dass das Krankengeld, das erstattet wurde, dann steuerpflichtig ist, weil es durch die Rente ersetzt wurde. Lassen Sie sich bei dieser Steuererklärung also gern von Ihrem Finanzamt helfen. Alles Gute und einen schönen 1. Mai!
Kati99am 01.05.2021 | 07:14
Hallo, vielen Dank!!!!!
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