Hallo Olli,
Sie erhalten die Dauerrente nach den gesetzlichen Bestimmungen. So der Vergleich im Rahmen Ihres damaligen Verfahrens.
Damit sind Sie aus regelmäßigen/unregelmäßigen Überprüfungen Ihres Rentenanspruchs nicht ausgeschlossen, weil eben genau das nach den gesetzlichen Bestimmungen immer und jederzeit möglich ist.
Daher ist das Anschreiben Ihres Rentenversicherungsträgers rechtlich sicherlich aus diesem Grund nicht zu bemängeln.