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Experten-Antwort

Raus aus der EMR?

von charlotte27.09.2022 | 19:41
196 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Ich bin voll erwerbsgemindert, doch möchte wieder einen Arbeitsversuch starten. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich das wirklich schaffe. Kann man aus der EMR raus gehen und zB nach 2 Jahren wieder die EMR erhalten? meine Krankheit ist praktisch unheilbar, doch ich könnte mit hilfe von meiner Familie mit einer selbstständigen Tätigkeit geld verdienen. Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher ob ich es gesundheitlich schaffe, würde aber gerne einen Versuch starten…

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Charlotte, für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit könnte die Rentenversicherung, im Sinne eines Arbeitsversuchs/Erprobung, davon auszugehen, dass die volle Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, und die Zahlung der Rente fortsetzen. Sofern Sie beabsichtigen, eine entsprechende Beschäftigung aufzunehmen, sollten Sie umgehend die Dauer, vermutliche Einkommenshöhe und den Umfang der angestrebten Tätigkeit ihrem Rentenversicherungsträger anzeigen. Unabhängig von der Beurteilung Ihres Leistungsvermögens ist jedoch das erzielte Arbeitseinkommen als Hinzuverdienst berücksichtigt. Sollten Sie die Beschäftigung länger als sechs Monate ausüben, wird die Rentenversicherung ihr Leistungsvermögen überprüfen. Dies kann dann dazu führen, dass der Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung entfällt. Es wäre dann zu prüfen, ob die Zahlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht kommt. Nach einem Wegfall der Rente ist ggf. in einem erneuten Rentenantragsverfahren Ihr Leistungsvermögen (Erwerbsminderung) erneut zu festzustellen.

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3 Antworten

Abschlägeam 27.09.2022 | 20:30
Hallo Charlotte, es ist nicht unbedingt notwendig (und auch nicht ratsam), dass Sie aus der EM-Rente 'rausgehen'. Insbesondere dann nicht, wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie Ihr Vorhaben gesundheitlich tatsächlich wuppen. Beachten müssen Sie die zeitlichen Einschränkungen, die bei einer vollen EM-Rente vorgegeben sind, d.h. unter drei Stunden täglich und unter 15 Stunden wöchentlich. Hier kann auch Anfangs Ihre Familie Sie unterstützen, damit Sie selbst damit erst mal 'starten'. Der Verdienst bei einem Selbstständigen wird anhand des 'steuerpflichtigen Gewinns' (= Einnahmen minus Ausgaben) ermittelt. Da Sie zunächst noch gar keine Einkünfte haben, müssten Sie diese gewissenhaft schätzen. Aktuell dürfen Sie (2022) im Kalenderjahr 6.300 brutto neben Ihrer EM-Rente verdienen, ohne dass es Ihre Rente selbst mindern würde. Für 2023 erhöht sich dieser Betrag vermutlich auf ca. 17.000 EUR (die Gesetzgebung ist noch nicht abgeschlossen, verfolgen Sie hierzu auf jeden Fall die aktuellen Meldungen in den Nachrichten oder hier im Forum selbst). Eine Arbeitsaufnahme, auch eine selbstständige, müssen Sie Ihrer zuständigen DRV mitteilen (siehe Hinweise im Rentenbescheid). Hierzu sollten Sie dann möglichst genau beschreiben, um welche Tätigkeit es sich handelt, welche Einnahmen Sie erwarten (s.o.) und in welchem zeitlichen Rahmen Sie diese Tätigkeiten erledigen. Weitere Informationen erhalten Sie dann von Ihrer DRV (z.B. wann Sie dann welche weiteren Unterlagen bezüglich der Einnahmeüberprüfung vorlegen müssen). Dies bedeutet also, dass Sie neben Ihrer EM-Rente durchaus noch hinzuverdienen dürfen und NICHT auf die EM-Rente von vornherein verzichten müssen. Wenn der Laden dann läuft, dann wird die Rente evtl. gemindert oder auch Ihre Erwerbsunfähigkeit insgesamt überprüft (das kann aber auch jederzeit ohne jede Nebentätigkeit selbst bei einer unbefristeten EM-Rente passieren). Beachten Sie auch, dass die Krankenkasse aus Ihrer 'Nebentätigkeit' (wichtig! NICHT 'hauptberuflich', da bleiben Sie erst einmal Rentner) Beiträge haben möchte. In welcher Höhe genau erfahren Sie dort. Und bei der steuerlichen Anmeldung ist es eine Nebentätigkeit. Was Sie steuerlich ansonsten zu beachten haben, erfahren Sie z.B. bei einem Steuerberater. Lesen Sie sich aber auch noch einmal diese Broschüre durch https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Viel Erfolg und alles Gute!
W°lfgangam 27.09.2022 | 20:48
Hallo charlotte, warum wollen Sie "raus aus der EMR"? Sie können auch neben der bestätigten EM in vollen Umfang Ihr Restleistungsvermögen in Arbeit/Einkommen umsetzen. Damit muss nicht mal ein 'Verlust' der EMRT einhergehen ...eine parallele Weiterzahlung der EMRT ist möglich. Teilen Sie Ihrer DRV vorab mit, welche Tätigkeit Sie planen, welchen Zeitumfang Sie dafür einschätzen und welches Einkommen Sie dafür erwarten - und warten die Antwort ab. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich, da EMRT und Hinzuverdienst sehr individuell ist = Ihre DRV-Sachbearbeitung hebt oder senkt den Daumen dafür ;-) Und ...bei "meine Krankheit ist praktisch unheilbar" dürfte sich ja mit einer Beschäftigungsaufnahme rein gar nichts an den für die Rente relevanten Bedingungen/ist immer noch EM = Weiterzahlung, ändern. Lediglich ein zu hoher Hinzuverdienst neben der Rente könnte zur teilweisen Kürzung oder zum vorübergehenden Ruhen der Rente führen. Spekulationen eben ...Ihre DRV wird Sie abschließend dazu informieren. Gruß w.
Andreasam 27.09.2022 | 21:01
Das ist ein schwieriges Unterfangen. Es gibt keine Garantie, dass Sie danach wieder eine EM-Rente bekommen. Es gibt jedoch ein Pilotprojekt dazu, da dieser Wunsch häufig geäußert wird. Beim Rentenversicherungsträger nachfragen. Ich persönlich würde empfehlen, eine möglichst ähnliche Tätigkeit zunächst ehrenamtlich auszuprobieren. Oder in den eigenen 4 Wänden die Arbeitsbelastung zu simulieren. Falls es nur eine kleinere Tätigkeit sein soll, siehe Wolfgang.
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