Hallo Charlotte,
es ist nicht unbedingt notwendig (und auch nicht ratsam), dass Sie aus der EM-Rente 'rausgehen'. Insbesondere dann nicht, wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie Ihr Vorhaben gesundheitlich tatsächlich wuppen.
Beachten müssen Sie die zeitlichen Einschränkungen, die bei einer vollen EM-Rente vorgegeben sind, d.h. unter drei Stunden täglich und unter 15 Stunden wöchentlich. Hier kann auch Anfangs Ihre Familie Sie unterstützen, damit Sie selbst damit erst mal 'starten'. Der Verdienst bei einem Selbstständigen wird anhand des 'steuerpflichtigen Gewinns' (= Einnahmen minus Ausgaben) ermittelt. Da Sie zunächst noch gar keine Einkünfte haben, müssten Sie diese gewissenhaft schätzen. Aktuell dürfen Sie (2022) im Kalenderjahr 6.300 brutto neben Ihrer EM-Rente verdienen, ohne dass es Ihre Rente selbst mindern würde. Für 2023 erhöht sich dieser Betrag vermutlich auf ca. 17.000 EUR (die Gesetzgebung ist noch nicht abgeschlossen, verfolgen Sie hierzu auf jeden Fall die aktuellen Meldungen in den Nachrichten oder hier im Forum selbst).
Eine Arbeitsaufnahme, auch eine selbstständige, müssen Sie Ihrer zuständigen DRV mitteilen (siehe Hinweise im Rentenbescheid).
Hierzu sollten Sie dann möglichst genau beschreiben, um welche Tätigkeit es sich handelt, welche Einnahmen Sie erwarten (s.o.) und in welchem zeitlichen Rahmen Sie diese Tätigkeiten erledigen.
Weitere Informationen erhalten Sie dann von Ihrer DRV (z.B. wann Sie dann welche weiteren Unterlagen bezüglich der Einnahmeüberprüfung vorlegen müssen).
Dies bedeutet also, dass Sie neben Ihrer EM-Rente durchaus noch hinzuverdienen dürfen und NICHT auf die EM-Rente von vornherein verzichten müssen. Wenn der Laden dann läuft, dann wird die Rente evtl. gemindert oder auch Ihre Erwerbsunfähigkeit insgesamt überprüft
(das kann aber auch jederzeit ohne jede Nebentätigkeit selbst bei einer unbefristeten EM-Rente passieren).
Beachten Sie auch, dass die Krankenkasse aus Ihrer 'Nebentätigkeit' (wichtig! NICHT 'hauptberuflich', da bleiben Sie erst einmal Rentner) Beiträge haben möchte. In welcher Höhe genau erfahren Sie dort.
Und bei der steuerlichen Anmeldung ist es eine Nebentätigkeit. Was Sie steuerlich ansonsten zu beachten haben, erfahren Sie z.B. bei einem Steuerberater.
Lesen Sie sich aber auch noch einmal diese Broschüre durch
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Viel Erfolg und alles Gute!