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Experten-Antwort

Rehaantrag als Rentenantrag während gekündigtem Arbeitsverhältnis.

von Ratlos10.11.2019 | 11:42
412 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin totel ratlos und verunsichert. Die Firma in der ich arbeite schließ einen Standort komplett.Das hat mich so umgehauen (bin Ende 50), dass ich wieder einmal psychisch erkrankt bin (seit Ende Juli, bin also im Krankengeldbezug). Am 09.09.2019 habe ich mit meiner Ärztin eine medizinische Reha beantragt die auch, obwohl die 4 Jahrefrsit noch nicht um war, bewilligt wurde. Nun hat die Krankenkasse, die von einer erheblichen Gefährung der Erwerbsfähigkeit ausgeht, ein Schreiben nachgeschoben, dass mein Dispositionsrecht ausschließt. Bei erfolgloser Reha, gilt der Rehaantrag als Rentenantrag. Ende August wurde mein Arbeitsverhältnis zu Ende März 2020 gekündigt. Für den Verlust des Arbeitsplatzes erhalre ich ein kleine Abfindung. Was ist, wenn die Reha wirklich nicht erfolgreich ist? Wenn ich in der Reha nicht davon überzeugen kann, in Kürze wieder arbeiten zu können? Wann wäre der Rentenbeginn? Was hätte das für Auswirkungen auf das noch bestehende Arbeitsverhältnis, ggf. auf die Abfindung? Bei der letzten Reha wurde ich arbeitsunfähig entlassen, konnte aber nach 4 Wochen ein Wiedereingliederung beginnen.Ich habe Panik, dass ich finanziell in ein Desaster gerate. Kann ich mich gegen eine Verrentung wehren? Was passiert, wenn ich wirklich nicht gleich nach der Reha arbeitsfähig bin.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratlos,

konkret können Ihre Fragen letztendlich so richtig erst beantwortet werden, wenn das Ergebnis der Reha bekannt ist. Sollte die Reha nicht erfolgreich sein, wäre Ihre Entscheidungsfreiheit bezüglich einer Rentenantragstellung durch die Krankenkasse wohl eingeschränkt.

Abfindungen sind regelmäßig kein Arbeitsentgelt und somit nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

k-o-ram 10.11.2019 | 12:49
Sie sollten sich Unterstützung bei einem Sozialverband (VdK oder SoVD) oder einem Rechtsanwalt holen, was in Ihrem Alter bei einer Einschränkung des Dispositionsrechts ggf. zu unternehmen ist. Auch in Verbindung mit dem Verlust des Arbeitsplatz durch die Kündigung und was hier eine rückwirkende EM-Rente bedeuten könnte. Das kann in einem Forum der DRV wohl nicht geklärt werden. H.
Ratlosam 10.11.2019 | 18:11
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Das nicht alle Fragen beantwortet werden können, verstehe ich. Jedoch was ist mit Rentenbeginn in meinem Fall und kann ich mich dagegen wehren?
k-o-ram 10.11.2019 | 18:41
Ist wohl eine hypothetische Frage, oder? Natürlich kann man sich gegen einen "falsch" festgelegten Rentenbeginn wehren, wenn man dies natürlich belegen kann. Ansonsten kann man schon davon ausgehen, dass der Beginn nach Sichtung aller Fakten richtig gelegt wird. H.
Max4.0am 10.11.2019 | 21:57
Hallo ratlos, Sie können sich IMMER wehren, und es gibt Stellen, die Ihren Lebensunterhalt sichern. Auch wenn Ihre KK Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt hat und ggf. der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird (bedeutet, Sie müssten formhalber auch einen solchen stellen ---> steht so in Ihren Rehaunterlagen), zahlt die KK bis zum Rentenbeginn,falls dann schon EM entschieden -allerdings nur gemäß Ihrer Anspruchsdauer - Ihr Krankengeld. Nach Aussteuerung käme höchstwrs. Nahtlosigkeitsregelung in Form von ALG in Betracht, falls eine EM bis dahin immer noch nicht beschieden ist. Aber davon abgesehen können Sie auch munter arbeiten gehen, wenn Sie aus der Reha kommen und sich dem gewachsen fühlen. Beispielsweise ab April 2020 (Ihr Arbeitsvertrag läuft ja noch bis zum 31.03.2020). Über die Konsequenzen hierzu müssten Sie sich bei Ihrer KK erkundigen, falls Sie dann erneut erkranken. Kommt wohl nicht so häufig vor. Ob und wann ein etwaiger Rentenbeginn ist, kann Ihnen hier niemand beantworten. Die Mühlen mahlen allerdings wirklich langsam - kann schon ein Jahr dauern. Wenn Sie noch im Krankengeldbezug sind, fließt das Geld der Abfindung von Ihrem Arbeitgeber mit in die Krankengeldberechnung rein. Falls die Rente später höher wäre als das KG, müssen Sie nichts zurückzahlen.
Stentam 10.11.2019 | 22:14
Für die meisten ergibt sich das vermeintliche finanzielle Desaster bei dieser Fragestellung eher damit, dass die EM-Rente NICHT gewährt wird. Dabei wäre es doch gerade eine sichere Form der sozialen Absicherung, wenn man krank ist. Sie bräuchten nicht um irgendwelche Zuständigkeiten feilschen, wer für Ihren Lebensunterhalt zuständig wäre. Alg/Krankengeld ist ja auch niedriger, als das Gehalt,zudem ist deren Bezugszeit weitaus kürzer. Sie müssen auch nicht bis in alle Ewigkeit in der Rente verharren, wenn es Ihnen besser geht, können Sie jederzeit wieder arbeiten. Das geht sogar Stück für Stück, wenn Sie das so möchten. Also, warum eigentlich keine EM-Rente....
Max4.0am 10.11.2019 | 22:36
Wenn Sie's besser wissen, warum korrigieren Sie nicht - anstatt nur völlig sinnbefreit polemisch zu negieren? Dann mal anders ausgedrückt: Wenn eine Abfindung als Arbeitsentgelt gewertet wird, ruht ggf. der KG-Anspruch oder wird angerechnet. Sie wird nicht angerechnet (abgesehen von Steuerpflicht), wenn sie als wirkliche bzw. echte Abfindung gezahlt wird. Dann läuft der KG-Bezug weiter.
Ratlosam 13.11.2019 | 10:42
Guten Morgen zusammen, die Abfindung ist meiner Deutung nach kein Arbeitsentgeld, da ich diese für den Verlust des Arbeitsplatzes erhalte. So steht es in meiner Kündigung. Falls die Reha nachträglich in einen Rentenantrag umgedeutet wird und rückwirkend EM Rente gewährt würde, was würde das für die Hinzuverdienstgrenze bedeuten? EM Rente - ich bin Hauptverdienerin und meine Rente wäre bedeutend geringer als Krankengeld oder ALG1. Ich hoffe für mich einfach nochmal die Kurve zu bekommen und bald wieder arbeiten zu können damit die Rente noch ein wenig wachsen kann. Auch wird doch i.d.R. die Aussicht auf eine Beschäftigung mit jedem Monat den ich älter werde, schlechter.
Max4.0am 13.11.2019 | 14:01
Machen Sie doch erst mal die ersten Schritte vor den nächsten. Kümmern Sie sich um Ihre Gesundheit - abgesichert sind Sie auf jeden Fall; siehe bisherige Antworten. Es bringt ja nichts, die Pferde scheu zu machen, wenn eine EM noch nicht im Raum steht. Und wenn, ist auch dann noch genügend Zeit. Seien Sie doch froh, dass Sie die Möglichkeit haben, sich mit Ihrer Restgesundheit auseinander setzen zu können, so lange es noch geht. Es hindert Sie ja nichts daran, erneute Arbeitsversuche zu starten. Es hindert Sie aber auch nichts daran, so lange wie möglich Krankengeld, dann ALG I nach Nahtlosigkeit, zu beziehen. Also insgesamt nicht die schlechtesten Voraussetzungen.
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