Hallo Ratlos,
konkret können Ihre Fragen letztendlich so richtig erst beantwortet werden, wenn das Ergebnis der Reha bekannt ist. Sollte die Reha nicht erfolgreich sein, wäre Ihre Entscheidungsfreiheit bezüglich einer Rentenantragstellung durch die Krankenkasse wohl eingeschränkt.
Abfindungen sind regelmäßig kein Arbeitsentgelt und somit nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung