Hallo Falco,
wie bereits geschrieben, kommt der Rentenbescheid immer vor der Rentenzahlung, da die Höhe der Rente erst bekannt ist, wenn sie im Bescheid berechnet wurde.
Es gilt die Faustregel den Antrag circa 3 Monate vor dem Rentenbeginn zu stellen. Sollte noch eine umfangreiche Klärung des Kontos notwendig sein, dauert das auch schon mal länger.
Versicherte werden bereits im Vorfeld immer wieder gebeten an der Kontenklärung mitzuwirken. Nehmen Sie dieses Angebot an. Das ermöglicht im Rentenfall eine schnelle Bescheiderteilung und die rechtzeitige Zahlung Ihrer Rente.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung