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Experten-Antwort

Rentenbetrag Nachzahlung-wie lange möglich für 2017 rückwirkend

von Labello15.03.2018 | 09:48
566 Ansichten
5 Antworten

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Hallo Experten, wie lange kann ich Rentenbeiträge für 2017 nachentrichten? Welche Voraussetzungrn gibt es? muss vorher ein Antrag gestellt werden? Danke für schnelle Auskunft vor 17.3.2018. Gruß Labell0

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.03.2018 | 11:26

Sie sind zur freiwilligen Beitragsleistung nach § 7 SGB VI berechtigt, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Zur Antragstellung steht Ihnen der bundesweite Vordruck V0060 (Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung) zur Verfügung.

Nach § 197 Abs. 2 SGB VI dürfen freiwillige Beiträge für das Jahr 2017 bis zum 31. März des Folgejahres gezahlt werden. Nachdem der 31.03.2018 ein Samstag ist, verlängert sich die Zahlungsfrist bis Dienstag, 3. April 2018 (Ostermontag 2. April ist Feiertag).

4 Antworten

Lippenstiftam 15.03.2018 | 10:02
Welche Vorraussetzungen? Du solltest genug kohle haben. Ich schlage vor du solltest noch heute überweisen. Mfg
Rentencrackam 15.03.2018 | 09:56
Sie können entweder bis 3. April einen formellen Antrag auf die Zahlung freiwilliger Beiträge stellen oder Sie zahlen formlos ohne die Stellung eines Antrages bis spätestens 6. April (Zahlungseingang bei der DRV) per Überweisung.
Labelloam 15.03.2018 | 10:01
Kann ich mehrmals im Jahr 2018 für 2017 "Nachzahlen" - oder ist im April 2018 Schluss?
Rentenschmiedam 15.03.2018 | 12:55
Hallo und Mahlzeit! Und wenn das knapp wird, beantragen Sie einfach eine Kontenklärung. Das Verfahren hierzu verhindert den Ablauf der Frist bis zu seinem Abschluss. Die Dreimonatsfrist des § 197 Abs. 2 SGB VI, die vom 01.01. bis 31.03. läuft, wird gemäß § 198 S. 1 SGB VI durch ein Beitragsverfahren oder ein Verfahren über einen Rentenanspruch unterbrochen und beginnt nach Wegfall des Unterbrechungstatbestandes neu. Beste Grüsse
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