Hallo Wolfgang1958,
nach dem Wegfall des Hinzuverdienstes im Jahr 2022 wird Ihre vorzeitige Altersrente in den Jahren 2023 und 2024 nicht mehr aufgrund des Hinzuverdienstes gekürzt.
Die Abschläge aus Ihrer vorzeitigen Altersrente behalten Sie allerdings während Ihrer gesamten Rentenbezugsdauer bei.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung