Hallo Nick,
die laufende Rente Ihrer Ex-Frau wird nach Rechtskraft der Entscheidung des Familiengerichts um den Abschlag aus dem Versorgungsausgleich gemindert. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Ihre Ex-Frau Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig ist.
Sie selbst erhalten einen Bonus aus dem Versorgungsausgleich erst dann, wenn sie eine Rente erhalten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung