Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Martina,
wenn eine Rente wegen Erwerbsminderung rückwirkend bewilligt wird und Sie für den Zeitraum der rückwirkenden Bewilligung noch Arbeitsentgelt bezogen haben, wird dieses Gehalt auf die Rente angerechnet und es kann zu einer Kürzung Ihrer Rente kommen.
Eine Rückzahlung des Gehaltes ist arbeitsrechtlich sehr bedenklich. Hier ist ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber dringend erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung verlangt Ihr bereits gezahltes Gehalt nicht zurück.
Eine Verrechnung kann nur dann erfolgen, wenn Sie zunächst Krankengeld bezogen und dann die Rente rückwirkend bewilligt bekommen haben. Diese Verrechnung klären die Rentenversicherung und die Krankenkasse untereinander.
Bzgl. der Einkommensanrechnung für die Zeit des Zusammentreffens von Gehalt und Erwerbsminderungsrente müssten Sie dann noch weitere Post von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten. Sollten Sie außer dem Bewilligungsbescheid bis heute keine weitere Mitteilung von der Deutschen Rentenversicherung erhalten haben, können Sie sich mal mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.
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