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Experten-Antwort

Stufenweise Wiedereingliederung Folgebescheinigung Fristen

von Dieter Hafegg23.05.2023 | 11:34
974 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage zur stufenweisen Wiedereingliederung, speziell zur Folge-oder Abschlussbescheinigung: Auf dem Formular G0842 steht, "monatlich" bestätigen lassen. Ist damit der volle Kalendermonat gemeint, oder einfach alle vier Wochen während der laufenden Wiedereingliederung? Anders ausgedrückt: Angenommen meine Wiedereingliederung beginnt eine Woche vor Monatsende und endet Ende des kommenden Monats (wären dann z.B. fünf Wochen Eingliederung). Müsste ich dann bereits nach einer Woche Eingliederung (=Monat beendet), oder eben erst nach vier Wochen die Folgebescheinigung an die DRV senden? Danke schon mal im voraus. D.H.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Hafegg,

Sie können das wie bereits erwähnt von der Dauer der Wiedereingliederung und Ihren finanziellen Rahmenbedingungen abhängig machen. Eine starre Regelung von Seiten der Rentenversicherung gibt es letztlich nicht.

Erfahrungsgemäß enden die meisten stufenweisen Wiedereingliederungen nach 4 – 6 Wochen. In seltenen Fällen dauert diese Wiedereingliederung auch länger und es besteht dann die Möglichkeit eine rhythmische Zahlung zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Fliederam 23.05.2023 | 11:39
Diese Folge- und Abschlussbescheinigung ist vor allem für die Übergangsgeldzahlung wichtig. Es wird immer erst Übergangsgeld für die bestätigt absolvierten Tage der stufenweisen Wiedereingliederung ausgezahlt. Bei einer fünfwöchigen Wiedereingliederung würde ich die Bescheinigung nicht zwischendrin einreichen, sondern einfach am Ende die Abschlussbescheinigung. Vorausgesetzt natürlich, Sie brauchen zwischendrin nicht dringend das Geld. Dann reichen Sie zum Beispiel zur Hälfte der Wiedereingliederung die Folgebescheinigung ein, damit für die erste Hälfte der stufenweisen Wiedereingliederung das Übergangsgeld ausgezahlt werden kann.
Dieter Hafeggam 23.05.2023 | 13:47
Danke. Klingt logisch.
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