Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Überprüfung meiner EM-Rente

von Verwunderter10.02.2019 | 21:38
112 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Das verstehe einer mal. Hier im Forum wurde mir gesagt, das es unschädlich ist, wenn ich neben dem Bezug meiner vollen EM-Rente auf Dauer auch noch 3 Stunden am Tag arbeiten gehe. Nun habe ich eine Überprüfung von meiner DRV Bund bekommen und die ergab, das ich nur noch eine Teil-EM Rente erhalte, weil ich jetzt eingeschränkt erwerbsfähig bin. Was soll das?? Wie kann ich das wieder reparieren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Gesetz (§43 SGB VI) definiert die volle Erwerbsminderung mit einem Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich.

Wenn Sie genau 3 Stunden täglich arbeiten können, ist volle Erwerbsminderung nach dem Gesetzeswortlaut nicht gegeben.

Es bleibt Ihnen lediglich Ihre Sicht der Dinge zu versuchen in einem Widerspruchsverfahren darzulegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Aufkläreram 10.02.2019 | 21:59
Was wollen Sie denn reparieren? Dass Sie wieder zeitweise arbeiten können? Seien Sie doch froh, dass sich Ihr Gesundheitszustand gebessert hat. Suchen Sie sich Arbeit und schon ist alles in bester Ordnung. Ausruhen können Sie sich noch lange genug. Wenn Sie nicht mit der Entscheidung der Rentenversicherung einverstanden sind, gehen Sie in Widerspruch und alles wird nochmal überprüft.
chiam 10.02.2019 | 21:52
Link? Normalerweise wird durchaus gesagt, daß die Grenze bei *unter* drei Stunden liegt und daß auch z.B. zwei Stunden Beschäftigung täglich zu einer Überprüfung führen kann, aber nicht muß.
Schadeam 10.02.2019 | 22:14
Voll erwerbsgemindert bedeutet dass man nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kann. Wer (genau) 3 Stunden arbeiten kann beweist nach dieser Logig eindeutig dass er nicht voll em ist. Sie können natürlich Widerspruch einlegen - aber irgendwie bescheuert ist es schon, wenn man den Bescheid nicht liest und Grenzen überschreitet. Hätten Sie sich erkundigt was volle EM bedeutet hätten Sie das Risiko gekannt und wären heute nicht überrascht.
senfdazuam 11.02.2019 | 09:35
so schaut es aus ... volle EM Rente wenn unter 3 Std. täglich gearbeitet werden kann. Alles was drüber ist: teilweise EM Rente ist nicht wirklich logisch, aber irgendwo müssen die Grenzen ja gezogen werden.
W*olframam 11.02.2019 | 11:25
Es soll ja angeblich solche Hardliner geben, die vorsetzlich ihre Restgesundheit ruinieren und sozusagen "auf Kosten ihrer Restgesundheit" malochen gehen. Begründen Sie Ihren Widerspruch einfach mal damit. Vielleicht klappts. gruß W*lfram
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026