Das Gesetz (§43 SGB VI) definiert die volle Erwerbsminderung mit einem Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich.
Wenn Sie genau 3 Stunden täglich arbeiten können, ist volle Erwerbsminderung nach dem Gesetzeswortlaut nicht gegeben.
Es bleibt Ihnen lediglich Ihre Sicht der Dinge zu versuchen in einem Widerspruchsverfahren darzulegen.