Hallo lipsia,
derzeit gilt es insbesondere, die Ausbreitung des Virus soweit wie möglich einzudämmen. Vor dem Hintergrund der Vermeidung sozialer Kontakte und zum Schutz der Rehabilitand*innen sowie aller Beteiligten wurde den Einrichtungen daher dringend empfohlen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht mehr in den Einrichtungen durchzuführen.
Es wird erwartet, dass die LTA vorübergehend auf andere Art und Weise organisiert wird. Dabei sind, je nach Art und Stand der Maßnahme, zum Beispiel die Zurverfügungstellung von Lerninhalten über elektronische Medien, über E-Mail oder Online-Plattformen, Eigenstudium oder -lektüre zu nutzen. Die Pläne für die Überbrückung sind von den Einrichtungen in eigener Verantwortung und Durchführung vorzunehmen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass diese besonderen Umstände für alle Seiten eine besondere Herausforderung darstellen. Die Möglichkeit, die bereits angetretene Maßnahme von zu Hause aus fortzusetzen dient in erster Linie dem Schutz der Versicherten und stellt natürlich für die Teilnehmer eine besondere Herausforderung dar. Es ist natürlich nachzuvollziehen, dass eine Schulung auf Distanz den Präsenzunterricht vor Ort im BFW nicht ersetzen kann. Diese Lösung wurde geschaffen, um einen Verbleib der Umschüler in den Maßnahmen zu gewährleisten und damit auch eine finanzielle Absicherung der Rehabilitanden sicherzustellen.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit mit Ihrem zuständigen Rehafachberater einen Abbruch der Umschulungsmaßnahme zu vereinbaren.
Für diesen Fall endet Ihre Umschulungsmaßnahme und es wird eine neue Kostenzusage mit Beginn des regulären Umschulungsbetriebs erteilt.
Diese Möglichkeit und auch die Art der finanziellen Überbrückung müssen Sie aber mit dem für Sie zuständigen Rehafachberater klären. Er kann sie diesbezüglich beraten sowie Vor- und Nachteile aufzeigen.