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Experten-Antwort

Umwandlung Arbeitsmarktrente in EM Rente

von Martin Meier23.04.2021 | 02:35
1859 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bei mir ist das gleiche Problem wie Sahara Sommer schon einmal in einem Forum "Umwandlung Arbeitsmarktrente in volle EMR auf Grund privaten Gutachtens/Widerspruch gegen befristeten Bewilligungsbescheid" geschildert hat. Ich bekomme seit 2016 die volle EM Rente auf Grundlage einer Arbeitsmarktrente. "...Die gesetzlichen Vorschriften (§ 43 Abs. 2 Satz 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) sehen vor, dass Versicherte voll erwerbsgemindert sind, wenn das Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf drei Stunden und weniger täglich gesunken ist." "...Versicherte, die noch mindestens 3 Stunden, aber nicht mehr als 6 Stunden täglich erwerbsfähig sein können, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente)" Diese "Arbeitsmarktrente" setzt allerdings voraus das ich noch über eine Leistungsfähigkeit von mindestens 3 Stunden verfüge. In jeden Gutachten sowohl meiner Ärzte als auch denen von der Rentenversicherung bestellten Gutachter wurde mir gar keine Leitungsfähigkeit mehr bescheinigt was 0 bedeutet also weit unter 3 Stunden bedeutet. Weiterhin auch das sich mein Gesundheitszustand nicht wieder verbessern sondern nur noch verschlimmer wird. Ich habe einen GdB von 80 mit den Merkzeichen G, AG und B und und dem Pflegegrad 3 unbefristet aufgrund das dich mein gesundheitszustand nur noch verschlimmern wird was auch in allen Gutachten nachzulesen ist. Wie begründet die Rentenversicherung dann bitte die Rente nach Arbeitsmarktlage entgegen allen medizinischen Fakten und ärztlichen Gutachten? Bedeutet das dann für mich ich wurde die ganze Zeit verarscht da es sich die ganze Zeit nie um eine "Arbeitsmarktrente" gehandelt hat. Bleibt mir bei der nächsten Beantragung nach der jetzigen Befristung, sollte sich das nicht ändern, das ich dann erst in Widerspruch gehen muss und dann sollte keine Abänderung erfolgt die Klage vor dem Sozialgericht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin Meier, ich erspare mir eine weitere Stellungnahme zu Ihrer Frage, da „Siehe hier“ einen umfassenden und hilfreichen Beitrag verfasst hat, und ich keine weitere Frage erkenne. Die Lösungsmöglichkeit eines möglichen Problems haben Sie zudem am Ende Ihres Beitrages selbst genannt.

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10 Antworten

Siehe hieram 23.04.2021 | 03:50
Hallo Martin Meier, etwas verwunderlich ist, dass Sie nach fast fünf Jahren nun erst mit der damaligen Entscheidung unzufrieden zu sein scheinen. Wenngleich die 'Arbeitsmarktrente' ja nicht niedriger ist als eine volle Erwerbsminderungsrente aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen. Grundsätzlich hat aber auch ein GdB keinen Einfluss auf die Bewilligung (oder Höhe) einer EM-Rente. Allerdings kann ein 'aG' alleine schon auch ein Grund für eine EM-Rente sein, nämlich dann wenn Sie nicht in der Lage sind, einen ansonsten geeigneten Arbeitsplatz überhaupt zu erreichen (Wegefähigkeit). Wenn sich Ihr Gesundheitszustand bereits seit damals verschlimmert hat, können Sie auch bereits jetzt (also VOR Ende der Befristung) einen neuen Antrag stellen. Dies könnte auch zu einer rückwirkenden Feststellung einer vollen EM-Rente (ohne 'Arbeitsmarkt') führen. Dies hängt allerdings davon ab, was die Gutachter der DRV als Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) festlegen. Oder es führt dann erst ab einem späteren Zeitpunkt zu einer vollen EM-Rente. Es kann aber auch dazu führen, das weiterhin nur eine teilweise EM-Rente bewilligt oder auch diese nicht mehr/nicht weiter bewilligt wird. Genauere Prognosen hierzu kann man in diesem Forum dazu nicht machen, auch wenn Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen detailliert erläutern würden. Deshalb wäre zu empfehlen, es entweder abzuwarten und es bis zum Befristungsablauf zu belassen wie es ist oder bereits jetzt einen neuen Antrag wegen Verschlimmerung zu stellen. Das hierfür notwendige verkürzte Antragsformular R0110 finden Sie z.B. hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Sollte dann die Entscheidung wieder nicht in Ihrem Sinne sein, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen bzw. ggfs. zu klagen. Viel Erfolg und alles Gute!
Siehe hieram 23.04.2021 | 03:54
Informationen zur EM-Rente wegen eingeschränkter Wegefähigkeit https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nordbayern/DE/Presse-…
Dr. Schlafam 23.04.2021 | 05:50
In Anbetracht des Zeitpunkts Ihrer umfangreichen Beiträge muss man ausgeprägte Schlafstörungen diagnostizieren. Suchen Sie dringend einen Therapeuten auf.
Siehe hier FANam 23.04.2021 | 12:32
Was soll die blöde Antwort??? Nehmen Sie sich ein Beispiel an den User "Siehe hier". Potente, sehr hilfreiche Antworten auf fachlich höchstem (!) Niveau!!!
Martin Meieram 23.04.2021 | 12:46
Wenn man nichts fachliches beizutragen hat außer blöde Kommentare, dann sollte man einfach mal ruhig sein
Ach jaam 23.04.2021 | 13:08
In Anbetracht des Zeitpunkts Ihrer umfangreichen Beiträge muss man ausgeprägte Schlafstörungen diagnostizieren. Suchen Sie dringend einen Therapeuten auf.
Wenn man nichts fachliches beizutragen hat außer blöde Kommentare, dann sollte man einfach mal ruhig sein
Dann schauen Sie bitte mal in den Spiegel und analysieren Ihren "fachlichen" Beitrag. Einfach mal ruhig sein und nicht mit Steinen werfen, wenn man im Glashaus sitzt. :-)
Seelendoktoram 23.04.2021 | 13:11
In Anbetracht des Zeitpunkts Ihrer umfangreichen Beiträge muss man ausgeprägte Schlafstörungen diagnostizieren. Suchen Sie dringend einen Therapeuten auf.
Was soll die blöde Antwort??? Nehmen Sie sich ein Beispiel an den User "Siehe hier". Potente, sehr hilfreiche Antworten auf fachlich höchstem (!) Niveau!!!
Tut mir leid, aber so ganz Unrecht hat Dr. Schlaf nicht.
Martin Meieram 23.04.2021 | 13:49
Zitat von Ach ja anzeigenausblenden
Wenn man nichts fachliches beizutragen hat außer blöde Kommentare, dann sollte man einfach mal ruhig sein
Dann schauen Sie bitte mal in den Spiegel und analysieren Ihren "fachlichen" Beitrag. Einfach mal ruhig sein und nicht mit Steinen werfen, wenn man im Glashaus sitzt. :-)
Ihre "fachlichen Beiträge" sind ja hier recht vielen Beiträgen bei verschiedenen Nutzern zu erkennen.
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