Hallo Martin Meier,
etwas verwunderlich ist, dass Sie nach fast fünf Jahren nun erst mit der damaligen Entscheidung unzufrieden zu sein scheinen.
Wenngleich die 'Arbeitsmarktrente' ja nicht niedriger ist als eine
volle Erwerbsminderungsrente aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen.
Grundsätzlich hat aber auch ein GdB keinen Einfluss auf die Bewilligung (oder Höhe) einer EM-Rente. Allerdings kann ein 'aG' alleine schon auch ein Grund für eine EM-Rente sein, nämlich dann wenn Sie nicht in der Lage sind, einen ansonsten geeigneten Arbeitsplatz überhaupt zu erreichen (Wegefähigkeit).
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand bereits seit damals verschlimmert hat, können Sie auch bereits jetzt (also VOR Ende der Befristung) einen neuen Antrag stellen. Dies könnte auch zu einer rückwirkenden Feststellung einer vollen EM-Rente (ohne 'Arbeitsmarkt') führen. Dies hängt allerdings davon ab, was die Gutachter der DRV als Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) festlegen. Oder es führt dann erst ab einem späteren Zeitpunkt zu einer vollen EM-Rente. Es kann aber auch dazu führen, das weiterhin nur eine teilweise EM-Rente bewilligt oder auch diese nicht mehr/nicht weiter bewilligt wird.
Genauere Prognosen hierzu kann man in diesem Forum dazu nicht machen, auch wenn Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen detailliert erläutern würden.
Deshalb wäre zu empfehlen, es entweder abzuwarten und es bis zum Befristungsablauf zu belassen wie es ist oder bereits jetzt einen neuen Antrag wegen Verschlimmerung zu stellen. Das hierfür notwendige verkürzte Antragsformular R0110 finden Sie z.B. hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Sollte dann die Entscheidung wieder nicht in Ihrem Sinne sein, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen bzw. ggfs. zu klagen.
Viel Erfolg und alles Gute!