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Experten-Antwort

Umwandlung der EM Rente in Regelrente .

von Toni28.08.2019 | 17:14
89 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, Ich beziehe zurzeit eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente Diese Rente soll 2022 in die Regelrente umgewandelt werden. Allerdings habe ich auch einen Grad der Behinderung von 60. Somit könnte ich 2020 ohne Abzüge in Rente gehen. Warum wird die EM Rente erst 2022 umgewandelt und nicht schon 2020? Gibt es hierfür ein Gesetz oder Vorgaben von der BFA? Danke für Ihre Antwort. LG Toni

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.08.2019 | 12:25

Hallo Toni,

wir schließen uns den umfassenden Antworten von W°lfgang an.

7 Antworten

Abschlag am 28.08.2019 | 19:21
Sie können die Rente auch schon 2020 umwandeln lassen; die Abschläge aus der EM-Rente bleiben beim Übergang in die Altersrente aber bestehen.
W°lfgangam 28.08.2019 | 19:35
Hallo Toni, Sie können Ihre EM-Rente sofort in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen umwandeln, sofern Sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen = passendes Lebensalter + 35 Versicherungsjahre vorhanden (die Rentenbezugszeit der EM-Renten zählt dazu mit). Ist gesetzlich geregelt, dass SIE das früher in die Wege leiten können. Dafür müssen Sie nur SELBST den Antrag auf 'Umwandlung' stellen. Die DRV hat Ihnen lediglich mitgeteilt, dass das mit Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgen muss - sofern Sie sich selbst nicht vorher darum kümmern (die EM-Rente ist längstens bis zur Regelaltersgrenze zu leisten, anschließend wird sie - auch ohne Ihr Zutun - von Amtswegen in Regelaltersrente 'umgewandelt'). > Allerdings habe ich auch einen Grad der Behinderung von 60. Somit könnte ich 2020 ohne Abzüge in Rente gehen. Sofern nach einer EM-Rente – die bei Ihnen auch Abzüge haben wird (10,8 %) - eine weitere Rente (hier Altersrente) festzustellen ist, 'übernimmt' die neue (Alters)Rente die bereits bestehenden Abschläge. Vereinfacht: die bisherige EM-Rente bekommt nur einen neuen Namen, die alten Abschläge bleiben – auch, wenn Sie die 'Umwandlung' erst mit dem eigentlichen abschlagsfreien Rentenbeginnalter für die Altersrente wg. Schwerbehinderung beantragen. Lediglich neue Versicherungszeiten bis zum Beginn der abschlagsfreien Altersrente erhalten keinen Abschlag ...nur, welche sollten das sein? Und damit ist auch nicht gesagt, dass in Summe der Neuberechnung aller alten/neuen Versicherungszeiten ein Mehrbetrag bei der folgenden Altersrente entsteht – eher/aus Erfahrung ausgeschlossen. Gruß w.
W°lfgangam 28.08.2019 | 20:22
Zitat von Toni anzeigen
Hallo Toni, das sehen Sie richtig. Ein Nachteil entsteht nicht. Vielleicht bringen die neben der Zurechungszeit noch gelaufen KG- und ALO-Zeiten noch einen kleinen Bonus bei der Altersente. Das kann man nur im Rahmen von Probeberechnungen von der DRV erfahren/abfragen: 1. Altersrente wg. GdB zum frühestmöglichen Zeitpunkt/mit Abschlag 2. Altersrente wg. GdB zum spätestmöglichen Zeitpunkt/ohne Abschlag Und die 3. Variante/Umwandlung erst mit Regelaltersgrenze, klammern wir mal aus - um ggf. rentenrechtliche 'Wohltaten' des Gesetzgebers DANN mitzunehmen ...da ist aktuell nichts in Sicht. Suchen Sie ihre nächste Beratungsstelle auf und lassen Sie dort 1. und 2. in die Wege leiten. Gruß w.
Toniam 28.08.2019 | 20:07
Vielen Dank für die ausführliche Antwort Hier noch ein Nachtrag: Die EM Rente wurde rückwirkend ab 2016 gewährt. 2016 habe ich aber noch Krankengeld und nach Aussteuerung Arbeitslosengeld erhalten. Diese Zeiten sind in der EM Rente nicht berücksichtigt. Bei der Rente wegen Behinderung würden doch diese Zeiten angerechnet? Da ich kein anderes Einkommen habe wäre doch auch die Regelrente nicht höher als die Rente wegen Behinderung? Somit wäre eine Umwandlung 2020 für mich nicht Zum Nachteil. Oder sehe ich das falsch?
Toniam 28.08.2019 | 20:39
Das werde ich machen. Vielen Dank
Bestands EMRam 29.08.2019 | 10:57
Zitat von W°lfgang anzeigen
Somit wäre eine Umwandlung 2020 für mich nicht Zum Nachteil.
Hallo Toni, das sehen Sie richtig. Ein Nachteil entsteht nicht. Vielleicht bringen die neben der Zurechungszeit noch gelaufen KG- und ALO-Zeiten noch einen kleinen Bonus bei der Altersente. Das kann man nur im Rahmen von Probeberechnungen von der DRV erfahren/abfragen: 1. Altersrente wg. GdB zum frühestmöglichen Zeitpunkt/mit Abschlag 2. Altersrente wg. GdB zum spätestmöglichen Zeitpunkt/ohne Abschlag Und die 3. Variante/Umwandlung erst mit Regelaltersgrenze, klammern wir mal aus - um ggf. rentenrechtliche 'Wohltaten' des Gesetzgebers DANN mitzunehmen ...da ist aktuell nichts in Sicht. Suchen Sie ihre nächste Beratungsstelle auf und lassen Sie dort 1. und 2. in die Wege leiten. Gruß w.
Sind Sie Politiker? Warum sollte Variante 3 nicht eintreffen? Die zukünftige rot/rot/grüne Regierung könnte doch die unterschiedlichen Zurechnungszeiten für alle Erwerbsminderungsrentner gleich hoch beschließen. Gerade die Linken und Grünen haben sich dafür schon immer eingesetzt.
Kaiseram 29.08.2019 | 13:33
Zitat von Bestands EMR anzeigen
Hallo Toni, das sehen Sie richtig. Ein Nachteil entsteht nicht. Vielleicht bringen die neben der Zurechungszeit noch gelaufen KG- und ALO-Zeiten noch einen kleinen Bonus bei der Altersente. Das kann man nur im Rahmen von Probeberechnungen von der DRV erfahren/abfragen: 1. Altersrente wg. GdB zum frühestmöglichen Zeitpunkt/mit Abschlag 2. Altersrente wg. GdB zum spätestmöglichen Zeitpunkt/ohne Abschlag Und die 3. Variante/Umwandlung erst mit Regelaltersgrenze, klammern wir mal aus - um ggf. rentenrechtliche 'Wohltaten' des Gesetzgebers DANN mitzunehmen ...da ist aktuell nichts in Sicht. Suchen Sie ihre nächste Beratungsstelle auf und lassen Sie dort 1. und 2. in die Wege leiten. Gruß w.
Sind Sie Politiker? Warum sollte Variante 3 nicht eintreffen? Die zukünftige rot/rot/grüne Regierung könnte doch die unterschiedlichen Zurechnungszeiten für alle Erwerbsminderungsrentner gleich hoch beschließen. Gerade die Linken und Grünen haben sich dafür schon immer eingesetzt.
Da ist er wieder. Der jammernde EM-Bestandsrentner der sich Luftschlösser baut und an Wunder (zumindest was die Zurechnungszeiten für Bestandsrentner angeht) glaubt.
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